Folgekosten / Komplikationen von "kosmetischen" Op

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triangulum00
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Folgekosten / Komplikationen von "kosmetischen" Op

Beitragvon triangulum00 » 05.04.2008, 21:30

Hallo,

im Zuge der Gesundheitsreform sollen ja Kosten von Komplikationen und Krankheiten, die aus "medizinisch nicht notwendigen" Operationen (Piercing, Tattoo, Schönheitsoperation...) resultieren, nicht mehr voll von der GKV gedeckt werden.

Der Patient soll in diesem Fall sich an den Kosten beteiligen.

Gibt es private Zusatzversicherungen, welche bei diesen Kosten (die auftreten können, aber -bei komplikationslosem Verlauf- nicht auftreten müssen) einstehen?

Es handle sich wie gesagt um Eingriffe, die nicht von der GKV bezahlt werden (selbst bezahlte Privat"vergnügen"). Zum Zeitpunkt des Abschlusses sei der Eingriff natürlich noch nicht vorgenommen worden

In diesem Zusammenhang:

Zahlen priv. Krankentagegeldversicherungen das Krankentagegeld auch aus, wenn eben die Krankheit durch eine medizinisch nicht notwendige Operation verursacht wurde? Also Krankheit = Krankheit, oder wird das unterschieden?

Wie ist das mit dem Bereicherungsverbot? Wenn das Einkommen nach Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinkt, weil man z.B. unbezahlten Urlaub nimmt, muss man das melden? oder reicht es einmal die VErsicherung zu einer Zeit guten Einkommens abzuschließen?

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Re: Folgekosten / Komplikationen von "kosmetischen"

Beitragvon DKV-Service-Center » 07.07.2008, 16:01

Hallo triangulum00,

es will keiner rann :-)
"""Gibt es private Zusatzversicherungen, welche bei diesen Kosten (die auftreten können, aber -bei komplikationslosem Verlauf- nicht auftreten müssen) einstehen? ""

Nein da zusatztarife in der Regel die Wahlleistung 1 Bett 2 Bett und Chefarzt beinhalten nicht jedoch die Allg.Leistung


"""Zahlen priv. Krankentagegeldversicherungen das Krankentagegeld auch aus, wenn eben die Krankheit durch eine medizinisch nicht notwendige Operation verursacht wurde? Also Krankheit = Krankheit, oder wird das unterschieden?"""

auweia mM nach ja aber da werde ich mich nochmal schlau machen also nicht drauf wetten

"""Wie ist das mit dem Bereicherungsverbot? Wenn das Einkommen nach Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinkt, weil man z.B. unbezahlten Urlaub nimmt, muss man das melden? """

Das Krankentagegeld ist eine Lohn oder Einkommensersatzleistung, dass bedeutet stehe ich nicht in Lohn und Brot habe ich keinen Anspruch.

"""oder reicht es einmal die VErsicherung zu einer Zeit guten Einkommens abzuschließen?"""

Im Leistungsfall wird ein nachweis über das tatsächlich erzielte Einkommen verlangt.
Gruß


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