Liebes Forum,
habt Ihr einen Tip für mich?
Ein sehr guter Freund von uns, Franzose, ist sehr häufig bei uns zu Besuch. Die Zeiträume betragen jeweils schon so um die drei Wochen "am Stück".
Da da schon mal etwas passieren kann, würde ich gerne eine Auslandskrankenversicherung für ihn abschließen, aber bei einer deutschen Gesellschaft. Dann gibt es im Leistungsfall keine Problem mit einer Übersetzung der Rechnung etc..
Er hat natürlich seine französische Krankenversicherung, so ein Mix aus Beamten(Rentner)versicherung und einer Zusatzversicherung, wie das in Frankreich wohl üblich ist. Welche Deckung dann aber bei einem Unfall in Deutschland gegeben ist weis ich nicht. Ach hätte ich beinahe noch vergessen. Er wohnt im Elsass, da ist die KV aus historischen Gründen etwas anders geregelt, wie im übrigen Frankreich.
Daher meine Frage: Gibt es einen bezahlbaren Tarif einer deutschen KV, die einen Ausländer auf Urlaub in Deutschland für unvorhergesehene Notfälle versichert? Eine klassische "Auslandskrankenversicherung" gibt es bei uns ja für um die 10€ pro Jahr.
Viele Grüße HarryD
Auslandskrankenversicherung mal "anders herum"
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- Postrank7
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Hallo Harry
so etwas gibt es aber nicht für 10 Euro.
Das sogenannte Turi Visum Vertragsdauer mindestens 1 Monat max 12 Monate darüber hinaus Sondervereinbarung bis 60 . Bitte das Alter Mailen dann lass ich dir Was zukommen.
Detailinformationen zum Tarif
AS2B
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Beim Arzt
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen im Rahmen der Regelhöchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte
--------------------------------------------------------------------------------
Beim Zahnarzt
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Zahnfüllungen mit plastischem Material im Rahmen der Regelhöchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte
50% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
provisorischen Zahnersatz nach einem Unfall sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz insgesamt bis zu 250 Euro
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien werden zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistungen ersetzt
--------------------------------------------------------------------------------
Brille, Pflaster & Co
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
Arznei- und Verbandmittel
Heilmittel bis zum 2,5fachen Gebührensatz der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte
Hilfsmittel nach einem Unfall
--------------------------------------------------------------------------------
Im Krankenhaus
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
allgemeine Krankenhausleistungen
belegärztliche Leistungen im Rahmen der Regelhöchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte
Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst
Bei stationärer Heilbehandlung wahlweise Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen oder Krankenhaustagegeld von 25 Euro/Tag
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Im Notfall
Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
Bei Einschaltung der Notrufzentrale 100% der Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung ins Heimatland - auch mit dem Flugzeug
Ersatz der bei Kontaktaufnahme mit dem Notrufservice entstandenen Telefonkosten pauschal und ohne Einzelnachweis in Höhe von jeweils 10 Euro
Im Todesfall Überführungskosten an den Heimatwohnsitz bis zu 10.000 Euro
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Ihr Service
24-Stunden-Notruf-Service:
0 18 01 / 358 222
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Besonderheiten
Ihren Reise-Krankenschutz können Sie für die Dauer von 1 bis 12 Monaten abschließen, je nachdem, wie lange Sie in Deutschland unterwegs sind
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Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung
Gruß
so etwas gibt es aber nicht für 10 Euro.
Das sogenannte Turi Visum Vertragsdauer mindestens 1 Monat max 12 Monate darüber hinaus Sondervereinbarung bis 60 . Bitte das Alter Mailen dann lass ich dir Was zukommen.
Detailinformationen zum Tarif
AS2B
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Beim Arzt
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen im Rahmen der Regelhöchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte
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Beim Zahnarzt
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Zahnfüllungen mit plastischem Material im Rahmen der Regelhöchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte
50% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
provisorischen Zahnersatz nach einem Unfall sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz insgesamt bis zu 250 Euro
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien werden zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistungen ersetzt
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Brille, Pflaster & Co
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
Arznei- und Verbandmittel
Heilmittel bis zum 2,5fachen Gebührensatz der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte
Hilfsmittel nach einem Unfall
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Im Krankenhaus
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
allgemeine Krankenhausleistungen
belegärztliche Leistungen im Rahmen der Regelhöchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte
Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst
Bei stationärer Heilbehandlung wahlweise Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen oder Krankenhaustagegeld von 25 Euro/Tag
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Im Notfall
Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
Bei Einschaltung der Notrufzentrale 100% der Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung ins Heimatland - auch mit dem Flugzeug
Ersatz der bei Kontaktaufnahme mit dem Notrufservice entstandenen Telefonkosten pauschal und ohne Einzelnachweis in Höhe von jeweils 10 Euro
Im Todesfall Überführungskosten an den Heimatwohnsitz bis zu 10.000 Euro
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Ihr Service
24-Stunden-Notruf-Service:
0 18 01 / 358 222
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Besonderheiten
Ihren Reise-Krankenschutz können Sie für die Dauer von 1 bis 12 Monaten abschließen, je nachdem, wie lange Sie in Deutschland unterwegs sind
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Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung
Gruß
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