Ich wollte wissen, ob es möglich bzw. gesetzlich erlaubt ist, zwei
private Zusatzversicherungen abzuschließen um so im Bedarfsfall auf
eine annähernd hundert prozentige Kostendeckung zu kommen. Als
Beispiel hier mal folgendes:
Victoria Zusatzversicherung GE leistet u. a. bis zu 80% bzw. 190EUR
für Sehhilfen pro Jahr/Fall. Die Versicherung DAKplus2 von der DAK
leistet u.a. bis zu 200EUR alle 24Monate. Kann ich jetzt bei beiden
Versicherungen (als Versicherter) eine Brille für 400EUR geltend
machen und muss somit nur noch 10EUR selber zahlen? Ich mein, da
beide Versicherungen ja nicht explizit NUR für Sehhilfen sind. Ich
glaube mal gelesen zu haben, dass das ein Problem wäre wenn beide
Versicherungen nur dasselbe versichern würden.
Kann ich 2 Zusatzversicherungen abschließen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
der Tarif GE der Victoria zahlt, laut deren Homepage, nur bei Vorleistung der
Krankenkasse oder wenn sich die Sehschärfe verändert hat. Da die Kassen für
Sehhilfen nichts mehr zahlen, leistet dieser Tarif also nur, wenn sich die
Sehschärfe verändert. Also taugt der Tarif nichts.
Der Tarif der DAK (Hanse Merkur Versicherung) ist da schon besser. Aber man
kann dort die Versicherungsbedingungen nicht einsehen. Achte darauf, dass
dort nicht sowas steht wie" Geleistet wird unter Anrechnung von Leistungen der
GKV oder anderweitigen Versicherungsschutz". Das bedeutet, dass der Versicherer
die Leistungen von anderen von seiner Erstattung abzieht.
Grundsätzlich ist es so, wenn der Optiker 2 Orginalrechungen ausstellt und man
diese bei zwei Gesellschaften einreicht, würden beide auch leisten.
Krankenkasse oder wenn sich die Sehschärfe verändert hat. Da die Kassen für
Sehhilfen nichts mehr zahlen, leistet dieser Tarif also nur, wenn sich die
Sehschärfe verändert. Also taugt der Tarif nichts.
Der Tarif der DAK (Hanse Merkur Versicherung) ist da schon besser. Aber man
kann dort die Versicherungsbedingungen nicht einsehen. Achte darauf, dass
dort nicht sowas steht wie" Geleistet wird unter Anrechnung von Leistungen der
GKV oder anderweitigen Versicherungsschutz". Das bedeutet, dass der Versicherer
die Leistungen von anderen von seiner Erstattung abzieht.
Grundsätzlich ist es so, wenn der Optiker 2 Orginalrechungen ausstellt und man
diese bei zwei Gesellschaften einreicht, würden beide auch leisten.
Zurück zu „Zusatzversicherungen“
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste