Krankenhaustagegeld

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Geka
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Krankenhaustagegeld

Beitragvon Geka » 09.09.2008, 19:30

Hallo liebe Leute,

inwieweit hat die LVM einen Anspruch auf folgende Auskünfte:

- Krankheitsvorgeschichte mit Daten
- Verlauf und Ergebnis der bisherigen Behandlungen
- Derzeitiger Untersuchungsbefund
- Ergänzende Befunde (z.B. Labor- oder Röntgenbefunde)
- Therapie und Behandlungsdauer
- Begründung der medizinischen Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung
- Stellung eines Antrages bei gesetzlichen Versicherungsträgern

Die Klinik, in der ich war, führt auch Reha's durch - von daher verständlich, dass nicht ohne Weiteres gezahlt wird.

Sollte da nicht ein Bericht des Artzes reichen, der bescheinigt, dass es sich nicht um eine Reha, sondern um einen Krankenhausaufenthalt handelte???

Ganz herzlichen Dank für Antworten, Geka.

pawi099
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Re: Krankenhaustagegeld

Beitragvon pawi099 » 10.11.2008, 00:02

Geka hat geschrieben:Hallo liebe Leute,

inwieweit hat die LVM einen Anspruch auf folgende Auskünfte:

- Krankheitsvorgeschichte mit Daten
eigentlich NIcht,tauchen aber grob im Abschlußbericht von der Klinik auf.

- Verlauf und Ergebnis der bisherigen Behandlungen
eigentlich NIcht

- Derzeitiger Untersuchungsbefund
Ja

- Ergänzende Befunde (z.B. Labor- oder Röntgenbefunde)
Ja,wenn es mit dem Klinikaufenthalt zutun hat

- Therapie und Behandlungsdauer
Ja,aufjedenfall und Art der Krankheit

- Begründung der medizinischen Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung
Ja,kann auch vom Hausarzt gemacht werden

- Stellung eines Antrages bei gesetzlichen Versicherungsträgern
was meinst Du damit ???

Die Klinik, in der ich war, führt auch Reha's durch - von daher verständlich, dass nicht ohne Weiteres gezahlt wird.
Ja

Sollte da nicht ein Bericht des Artzes reichen, der bescheinigt, dass es sich nicht um eine Reha, sondern um einen Krankenhausaufenthalt handelte???
NEIN
Ganz herzlichen Dank für Antworten, Geka.


Bitte,aber alles ohne Gewähr
gruß pawi099

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Re: Krankenhaustagegeld

Beitragvon DKV-Service-Center » 10.11.2008, 09:50

Hallo Geka,

inwieweit hat die LVM einen Anspruch auf folgende Auskünfte:

:-) wenn Sie Geld haben wollen ? Vollständig.

Sie sind vertraglich zur Mitwirkung verpflichtet. Ich kenne nicht die Bedingungen bezüglich der Reha Einrichtungen.

Gruß


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