Krankenhaustagegeld
Verfasst: 09.09.2008, 19:30
Hallo liebe Leute,
inwieweit hat die LVM einen Anspruch auf folgende Auskünfte:
- Krankheitsvorgeschichte mit Daten
- Verlauf und Ergebnis der bisherigen Behandlungen
- Derzeitiger Untersuchungsbefund
- Ergänzende Befunde (z.B. Labor- oder Röntgenbefunde)
- Therapie und Behandlungsdauer
- Begründung der medizinischen Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung
- Stellung eines Antrages bei gesetzlichen Versicherungsträgern
Die Klinik, in der ich war, führt auch Reha's durch - von daher verständlich, dass nicht ohne Weiteres gezahlt wird.
Sollte da nicht ein Bericht des Artzes reichen, der bescheinigt, dass es sich nicht um eine Reha, sondern um einen Krankenhausaufenthalt handelte???
Ganz herzlichen Dank für Antworten, Geka.
inwieweit hat die LVM einen Anspruch auf folgende Auskünfte:
- Krankheitsvorgeschichte mit Daten
- Verlauf und Ergebnis der bisherigen Behandlungen
- Derzeitiger Untersuchungsbefund
- Ergänzende Befunde (z.B. Labor- oder Röntgenbefunde)
- Therapie und Behandlungsdauer
- Begründung der medizinischen Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung
- Stellung eines Antrages bei gesetzlichen Versicherungsträgern
Die Klinik, in der ich war, führt auch Reha's durch - von daher verständlich, dass nicht ohne Weiteres gezahlt wird.
Sollte da nicht ein Bericht des Artzes reichen, der bescheinigt, dass es sich nicht um eine Reha, sondern um einen Krankenhausaufenthalt handelte???
Ganz herzlichen Dank für Antworten, Geka.