Probleme mit der *** Krankentagegeldversicherung

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mafo
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Probleme mit der *** Krankentagegeldversicherung

Beitragvon mafo » 26.09.2008, 18:29

Liebe Forumsmitglieder,

vor vielen Jahren hat Person *A* bei der ***Private Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung Tarif 471 mit einer Karenzzeit von 6 Wochen abgeschlossen.

Nun ist *A* seit ca. Mitte Juli 2008 schwer erkrankt und war mehr als genung damit beschäftigt, die notwendige medizinische Betreuung zu erhalten.

*A* hat bis ca. Ende August 2008 Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten.

Von seiner gesetzlichen Krankenversicherung erhielt er zu Beginn der vierten Septemberwoche 2008 die Unterlagen über den Bezug von Krankengeld ab Anfang September 2008, die *A* sofort an die *** weitergeleitet habe.

Nun erhielt A folgenden Brief von der ***:

"Sie haben sich ab "ca. Mitte Juli 2008" krank gemeldet. Vertraglich vereinbarten wir, daß Sie uns spätestens an dem Tag über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren, an dem die Krankentagegeldzahlung beginnt. Diese tariflich festgelegte Frist ist jedoch bereits verstrichen. Deshalb können Sie Tagegeld erst ab dem Tag beanspruchen, an dem uns Ihre Krankmeldung zugegangen ist."

Mit anderen Wochen: die *** möchte für die drei Wochen nach Lohnfortzahlungsende die Krankengeldzahlung nicht leisten!

*A* ist sehr verärgert, weil er den Vertrag vor vielen Jahren abgeschlossen hat und nicht wußte, dass es zu Krankengeldverlust kommen kann.

Hat *A* eine Chance, dennoch das Krankengeld in voller Höhe zu erhalten?

dij
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Re: Probleme mit der Allianz Krankentagegeldversicherung

Beitragvon dij » 26.09.2008, 22:28

mafo hat geschrieben:Hat *A* eine Chance, dennoch das Krankengeld in voller Höhe zu erhalten?


Ich sehe nicht wie. Verträge müssen eingehalten werden, ist eine Grundregel des Rechts. Nur wenn das unmöglich wäre (wochenlanges Koma) oder der Vertrag Unangemessenes verlangt, gäbe es Ausnahmen. Der Versicherer hat hier aber auch ein Interesse an einer zügigen Krankmeldung, falls er zum Beispiel Nachprüfungen anstellen will.

dij
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Beitragvon dij » 26.09.2008, 22:37

Ach so, ab nächstem Jahr könnte es etwas anders aussehen; dann ginge es um die Frage, ob die Obliegenheit grob fahrlässig oder nur einfach fahrlässig verletzt wurde. Aber noch ist ja nicht 2009.


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