Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit

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tzolkin
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Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit

Beitragvon tzolkin » 04.02.2009, 16:02

Liebe/-r Forum-Experte/-in,
am 28.01.2009 lief mein befristetes Arbeitsverhältnis aus. Ich bin
seit mehr als 5 Jahren bei einer privaten Krankenversicherung (KK) mit
zusätzlicher Krankentagegeldversicherung (ab 43T/ 85 €) versichert.
Ende September bin ich arbeitsunfähig an Herzrhythmusstörungen
erkrankt und infolge der Erkrankung zweimal am Herz operiert worden.
Vorläufig bin ich noch bis zum 19.02.2009 krank geschrieben. Am 20.02. soll eine 3te OP stattfinden.
Nach dem Wegfall der Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber (am 24.12.2008) hat die KK
Krankentagegeld (KT) gezahlt und zwar bis zum 28.01.09. Was ist nun zu tun?

Meine Fragen:
1.) Wie lange kann ich weiter KT von der KK erwarten?
Das Arbeitsamt zahlt kein Arbeitslosengeld, da ich nicht zur
Vermittlung zur Verfügung stehe.
2.) Wer kommt für die OP auf? Stehe leider völlig auf dem Schlauch, da
mich die Erkrankung schon bei der Ausübung einfachster Arbeiten stark
beeinträchtigt.

Vielen Dank im voraus für eure Antworten

Tzolkin

Leon7
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Registriert: 13.02.2009, 14:58

Beitragvon Leon7 » 24.02.2009, 09:18

Hallo,

normalerweise wird die Zahlung des Krankentagegeldes für maximal 78 Wochen übernommen.
Ob Ihre Krankenkasse die kompletten Kosten oder eventuell nur teilweise (50%) übernimmt, kann ich Ihnen nicht beantworten. Bei einem medizinisch notwendigen operativen Eingriff übernehmen jedoch die meisten KK die Kosten im vollen Umfang. Hilfreiche Informationen zu diesem Thema findet sich hier:
http://de.moneto.eu/versicherung/privat ... sicherung/

Für den Fall, dass Ihnen die KK die Kostenübernahme verweigert, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Behandlungskosten von der Steuer abzusetzen, indem Sie diese als außergewöhnliche finanzielle Belastung beim Finanzamt geltend machen. So könnten Sie sich zumindest einen Teil der Kosten wiederholen. Auf der nachfolgenden Seite kann man hierzu eine gerichtliche Entscheidung nachlesen:
http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/22_ ... recht1.htm

Da die Operation bei Ihnen medizinisch notwendig war beziehungsweise ist, sollte die KK die Kosten eigentlich übernehmen.

Viele Grüße

E.Kacmaz
Postrank7
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Registriert: 17.12.2007, 01:13

Re: Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit

Beitragvon E.Kacmaz » 24.02.2009, 20:46

tzolkin hat geschrieben:Liebe/-r Forum-Experte/-in,
am 28.01.2009 lief mein befristetes Arbeitsverhältnis aus. Ich bin
seit mehr als 5 Jahren bei einer privaten Krankenversicherung (KK) mit
zusätzlicher Krankentagegeldversicherung (ab 43T/ 85 €) versichert.
Ende September bin ich arbeitsunfähig an Herzrhythmusstörungen
erkrankt und infolge der Erkrankung zweimal am Herz operiert worden.
Vorläufig bin ich noch bis zum 19.02.2009 krank geschrieben. Am 20.02. soll eine 3te OP stattfinden.
Nach dem Wegfall der Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber (am 24.12.2008) hat die KK
Krankentagegeld (KT) gezahlt und zwar bis zum 28.01.09. Was ist nun zu tun?

Meine Fragen:
1.) Wie lange kann ich weiter KT von der KK erwarten?
Das Arbeitsamt zahlt kein Arbeitslosengeld, da ich nicht zur
Vermittlung zur Verfügung stehe.
2.) Wer kommt für die OP auf? Stehe leider völlig auf dem Schlauch, da
mich die Erkrankung schon bei der Ausübung einfachster Arbeiten stark
beeinträchtigt.

Vielen Dank im voraus für eure Antworten

Tzolkin



Was Leon geschrieben hat, stimmt so leider nicht.
Die 78 Wochen Regelung gilt für die GKV.

Aber nun zu Ihnen.

Haben Sie schon mit Ihrer PKV gesprochen?
Was haben die gesagt?
Wenn Sie noch nicht mit denen gesprochen haben, wieso nicht?

Wir können mit den dürftigen Informationen nicht helfen, da Sie nicht ross und Reiter nennen.

Erster Weg... immer erst mit der Krankenversicherung sprechen....

Grüße

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 24.02.2009, 23:59

:-)
nene Herr E.Kacmaz
ein Angestellter welcher nur eine Zusatzversicherung im Bereich Tagegeld hat, auch wenn es 85 Euro sind :-)
hat, sehr wohl Anspruch an die GKV.
Es ist zwar ungewöhnlich :-)
Unter Umständen ist die private raus da kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.
Das ist aber sache der Gesellschaft und Tarifbedingungen.
Gruß


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