Krankenhaustagegeld bei stationärer Reha

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Rubia
Beiträge: 1
Registriert: 10.02.2009, 21:52

Krankenhaustagegeld bei stationärer Reha

Beitragvon Rubia » 10.02.2009, 22:06

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich bin zurzeit nach einer Bandscheibenop im Krankenhaus. Geplant ist, dass ich eine Woche im KH bleibe, dann zwei Wochen zu Hause, dann drei Wochen zur Reha. Vorher würde Reha keinen Sinn machen.
Bei der Debeka habe ich neben Chefarzt/Zweibettzimmer eine Krankenhaustagegeldversicherung (Tarif TK). Heute habe ich mit meinem Berater telefoniert, der aber selber recht ahnungslos schien. Nach Rücksprache teilte er mir mit, die Debeka zahle das Tagegeld, wenn die Reha maximal drei Tage nach dem Krankenhaus begonnen wird und sie natürlich stationär wäre.

In den Versicherungsbedingungen steht nur: "bei medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlungen"

Leider bin ich finanziell auf das Tagegeld angewiesen, da ich mich neben dem Studium freiberuflich über Wasser halte. Da ich zurzeit aber nicht arbeiten kann, ist das eine sehr wichtige Entscheidung für mich.

Weiß jemand Bescheid, wie das bei der Debeka läuft?

Würde es auch zählen, wenn ich vor der Reha noch mal eingewiesen werden würde, für ein oder zwei Tage.

wenn ich jetzt drei Wochen komplett im Krankenhaus bleibe und dann in die Reha gehe, kommt das die Debeka deutlich teurer. Könnte es sein, dass die mit sich reden lassen.

Ist das mit den "drei Tage nach Krankenhaus" eine offizielle Regelung?


Für Antworten wäre ich super dankbar! .-.

Viele Grüße

Rubia

Zurück zu „Zusatzversicherungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste