Krankentagegeldversicherung

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Wolfgang Muc.
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Krankentagegeldversicherung

Beitragvon Wolfgang Muc. » 29.07.2009, 17:41

Kann mir jemand Auskunft geben - etwas schwieriger Fall !
Ich habe seit Jahren einen schweren Bandscheibenvorfall der sich in den letzten 12 Monaten verschlechtert hat.
Ich habe eine PKV mit Krankentagegeld.
Nun bin ich seit 2.1.09 AU geschrieben und mußte aus gesundheitlichen Gründen zum 1.4.09 meine Firma aufgeben. Ab 15.4. habe ich mich arbeitslos gemeldet.
Da durch eine falsche Beratung meines Steuerberaters ich KEINE Sozialversicherung abgeführt habe bekomme ich auch nur ALG II.
Meine PKV hat mir nun zum 1.7.09 mein KTG gekündigt, mit dem Hinweis:
Arbeitslos oder Berufsaufgabe entfällt das KTG nach 3 Monaten.
Ich habe sofort im Internet nachgeforscht und mehrere BGH - Urteile gefunden die sagen , daß die PKV auch bei Arbeitslosigkeit KTG weiter bezahlen muß.
Meine PKV hatte mich übrigens im Mai zu einem Gutachter überwiesen bei dem eine 4 - stündige Untersuchung mit Computertomopgraphie etc. durchgeführt wurde.
Sein Urteil über meinen Gesundheitszustand war erschreckend.
Daraufhin wurde das KTG bis 30.6.09 weitergezahlt.
Hat jemand Erfahrung mit solch einem Fall ?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.07.2009, 18:01

Hi Wolfgang.
der Knackpunkt ist die Geschäftsaufgabe.
Kein Geschäft kein Einkommen-kein Einkommensersatz.
Gruß


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