Wahlleistungsvereinbarung nachträglich noch möglich?

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Tom30168
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Wahlleistungsvereinbarung nachträglich noch möglich?

Beitragvon Tom30168 » 05.10.2009, 20:41

Sehr geehrtes Team,

meine Frau ist im stationären Bereich privat krankenversichert.
Meine Frau wurde von einer Klinik in eine andere Fachklinik überwiesen und da meine Frau nicht ansprechbar war, bekam ich Tage später die Anfrage, wie meine Frau versichert sei.
Ich sagte denen, daß sie privat versichert sei im station. Bereich und sendete denen die Privat-Card Nummer zu. Während der Behandlung stellte ich fest, daß der Chefarzt lediglich 1-2x die Woche kam. Das Zimmer übrigens war auch kein Privatzimmer (Kein Telef. und TV und Zimmer war sehr alt).
Ich stellte den Chefarzt zur Rede und es hieß, daß er viel auf anderen Dienstbesprechungen sei und nicht immer Zeit findet. Aber an den Tagen wo er nicht kann, machen für Ihn die Vertretung die Stationsärztin und der Oberarzt (OA) hieß es.
Während der Behandlung fragte ich auch den Oberarzt, ob es irgendwelche Behandlungsmöglichkeiten gibt, die nur im Privaten KV-Bereich angewendet werden können, die eine gestzl. KV nicht bezahlen würde?. Laut dem OA hieß es, daß die KEINE Unterschiede zwischen Privat und gesetzlich Versicherte machen.

NUN, nach 3 Monaten bekommt meine Frau ein Schreiben von dem OA, daß denen aufgefallen ist, daß meine Frau keine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben hatte, sondern nur lediglich die Privat-Card Nr. meiner Frau haben, die ich denen zugeschickt hatte.

Wie verhalte ich mich nun? Erst hieß es ja, daß die keine Unterschiede zwischen Privat und Gesetzlich machen, auch der Chefarzt nicht jeden Tag Visite machte und nun soll meine Frau die Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben?
Bitte nur um Antworten, die sich in der Äußerung sicher sind.

Im voraus vielen Dank und verbleibe mit freundlichem Gruß
Tom

GS
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warum sollte Ihre Frau ...

Beitragvon GS » 06.10.2009, 01:03

... im Nachhinein etwas unterschreiben, wofür sie, als es darauf ankam, keinen Gegenwert erhalten hatte (so kam es jedenfalls aus Ihrem Eingangsstatement rüber).

Die probieren es halt, und wenn sie die Vereinbarung unterschrieben bekommen - Glück gehabt. Die Rechnung folgt dann auf dem Fuße.

Also: Wenn Ihre Frau keine Wahlleistungen erhalten hat - hier darf sie auch einmal subjektiv entscheiden - den Wisch links liegen lassen.

Gruß von
Gerhard

P.S. Meine Frau war auch einmal in der Situation, und ich bin nach 20 Jahren noch froh, dass sie damals die Wahlleistungen vereinbart hatte - sie selbst natürlich auch.

Und das nächste Mal in ein anderes Krankenhaus ...

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Re: Wahlleistungsvereinbarung nachträglich noch möglich?

Beitragvon DKV-Service-Center » 06.10.2009, 19:36

Hallo Tom,

Der letzte Satz hat mich ein wenig verunsichert nur äußern bei 100 %
Sicherheit, ich kann nur mit dem gesunden Menschenverstand antworten.
Sie und Ihre Frau haben keine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben.
Laut Aussage des Personals wird kein Unterschied zwischen PKV und GKV gemacht. Das Zimmer war unterste Schublade. Wofür wollen Sie dann bezahlen ?
Wenn Sie jetzt nachträglich unterschreiben hat die Klinik eine Grundlage eine Rechnung zu schreiben. Diese reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein.
diese erstattet die Rechnung Sie überweisen das Geld an die Klinik.
Haben keinen Stess . Aber es wäre falsch :-)

Gruß
wenn Sie nicht allein klar kommen wenden Sie sich an Ihre Versicherung und schildern den Fall genau so wie hier.

Tom30168
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Beitragvon Tom30168 » 06.10.2009, 21:51

Hallo Gerhard,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Was meinen Sie mit "nach 20 Jahren froh zu sein die Wahlleistung unterschrieben zu haben"? Evtl. falls man wieder in dieses Klinikum muß und dann abgelehnt wird?


Hallo Herr Maas,

auch Ihnen besten Dank.
Um keinen Stress zu bekommen gebe ich Ihnen recht, daß man evtl. den falschen Weg einschlagen sollte.
Wie sieht das mit der Erstattung des Tagegeldes aus? Wenn ich dieses Anschreiben nicht unterschreiben werde, würden meiner Frau für das NICHTprivate Zimmer doch 25 EURO/Tag zustehen und zusätzlich 25 EURO für die nicht angenommene Wahlleistung, oder?
Versichert ist meine Frau mit Tarif 729 E bei der Allianz.
Im voraus lieben Dank :-)

Gruß
Tom

GS
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Da habe ich mich wohl ...

Beitragvon GS » 06.10.2009, 23:28

Tom30168 hat geschrieben:Was meinen Sie mit "nach 20 Jahren froh zu sein die Wahlleistung unterschrieben zu haben"? Evtl. falls man wieder in dieses Klinikum muß und dann abgelehnt wird?

... unklar ausgedrückt, Tom..
Nein, es handelte sich um eine im wahrsten Sinne des Wortes schwierige Geburt. Mit 20 Jahren Abstand kann ich es 'technisch' ausdrücken: Zunächst, und das war sicher das Wichtigste, kam es auf Umsicht und Erfahrung an - Stichwort "Wahlleistung Arzt".
Aber während der 12 Tage danach war ein ruhiges 1-Bettzimmer auf einer an recht 'belebten', weil beliebten Entbindungsstation auch nicht schlecht. Auf den anderen Zimmern war gelinde gesagt immer Party angesagt - Besuch durch den mitunter zahlreichen Familienanhang, und das nicht nur an den Sonntagen. Die eigene Verwandt- und Bekanntschaft können Sie sicher einigermaßen drosseln. Auf den Clan der jeweiligen Zimmerkollegin schon im 2- oder gar im 3-Bettzimmer haben Sie aber nur begrenzten Einfluss - Stichwort "Wahlleistung 1-Bettzimmerzuschlag". Luxus? Gerade bei Entbindungen halte ich das seither für einen Segen.

Wie sieht das mit der Erstattung des Tagegeldes aus? Wenn ich dieses Anschreiben nicht unterschreiben werde, würden meiner Frau für das NICHTprivate Zimmer doch 25 EURO/Tag zustehen und zusätzlich 25 EURO für die nicht angenommene Wahlleistung, oder?
Versichert ist meine Frau mit Tarif 729 E bei der Allianz.

Herr Maas hat es schon geschrieben: Teile das Erlebte Deinem Allianzer mit, wenn nicht schon geschehen. Der wird schon wissen, was er zu tun hat - in Eurem Sinne.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.10.2009, 00:03

Hi Tom,

zwei Stühle, ich setz mich in die Mitte :-9
sagen sie uns wie es ausgegangen ist :-)
Gruß

Tom30168
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Beitragvon Tom30168 » 10.10.2009, 08:32

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hi Tom,

zwei Stühle, ich setz mich in die Mitte :-9
sagen sie uns wie es ausgegangen ist :-)
Gruß


Hallo Herr Maass, hallo Gerhard,

vorgestern hatte ich mit der Allianz telefoniert und bekam von der Allianz-Hotline die Antwort, daß ich im nachhinein nicht mehr unterschreiben solle, weil es sonst eine sog. Blanko-Unterschrift sei und das Klinikum wer weiss wie abrechnet. Eine Wahlleistungsvereinbarung muß zu Beginn einer Behandlung unterschrieben werden. Wenn der Patient nicht in der Lage sei, dann hätte ich dies im Auftrag unterschreiben sollen. Mit dieser Unterschrift hätte im nachhinein das Klinikum Kontakt mit der Allianz aufnehmen sollen und die Wahlleistungsvereinbarung und Behandlungsplan genehmigen müssen. Die Allianz weiß zwar, daß meine Frau wohl in diesem Klinikum lag, allerdings haben die keine Unterlagen einer unterschriebenen Wahlleistungsvereinbarung für Chefarzt.
Das ich per Mail die Privat-Card Nummer meiner Frau an das Klinikum geschickt habe mit dem Hinweis, daß meine Frau Privatversichert sei, meinte die Allianz, daß dies lediglich eine Gewährleistung der Unterbringungskosten sind, aberr trotzdem hätte das Klinikum mit der Nummer XY den Behandlungsplan genehmigen müssen.

Die Allianz hat mir nun angeboten stattdessen 25 EURO Ersatztagegeld zu überweisen für die Nichtinanspruchnahme des Chefarztwahl.

Nun hoffe ich, daß falls das Klinikum den Betrag einklagt, mich die Allianz nicht im Stich läßt, weil mit Überweisung des Ersatztagegeldes für die der Fall nicht abgeschlossen ist. Gestern hatte ich wieder angerufen und die Dame meinte, daaß nach Rücksprache mit der Fachabteilung in solch einem Fall die Allianz mit dem Klinikum abrechnen würde und dementsprechend das Ersatztagegeld nur rausrechnen würden. Dies alles allerdings habe ich NICHT schriftlich von denen.

Liebe Grüße Tom

GS
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Was die Allianz da vorschlägt...

Beitragvon GS » 10.10.2009, 23:42

... hört sich praktikabel an und deckt sich auch mit den bisherigen Antworten auf die Eingangsfrage.

Einer eventuellen Klage würde ich gelassen entgegensehen. Wird Euch - vermutlich Deiner Frau als der betroffenen Patientin - diese Klage aber dennoch angedroht, dann könnt Ihr ja die Gegenseite motivieren, indem Du folgendes in Aussicht stellst: Neben diversen Lokalreportern habe auch das ein oder andere TV-Magazin Interesse am Ausgang dieser Geschichte signalisiert, und dadurch kann das Krankenhaus die Chance nutzen, sein herausragendes Wahlleistungsangebot kostenlos via Monitor, Panorama, Report Mainz oder so zu vermarkten.

Soweit wird es wohl nicht kommen. Denn auf welcher Basis - nicht unterschriebene Wahlleistungserklärung - wollten sie denn klagen?

Falls es aber doch zu einer Klage kommt, auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Oder - falls keine Rechtsschutzvrsicherung vorhanden - nochmals die Allianz Kranken einschalten, denn den ein oder anderen Juristen beschäftigen die doch sicher auch.

Wir sind uns aber sicher auch darin einig: Wären die gebotenen Wahlleistungen nicht so wie geschildert, sondern in Ordnung gewesen, sollte man das auch durch eine nachträgliche Unterschrift anerkennen. Was dann abgerechnet wird, lässt sich ja immer noch kontrollieren.

Gruß von
Gerhard

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Re: Was die Allianz da vorschlägt...

Beitragvon DKV-Service-Center » 11.10.2009, 11:11

=D> =D> =D>


dem schließe ich mich an und würde sogar noch einen drauf tun und das aktive Gespräch mit der Klinik suchen, mit deren Aussagen konfrontieren ""bei uns ist alles Gleich" nur bei der Rechnung sind wir gleicher, um möglicherweise einen Umdenkungsprozess einzuleiten.
In meinen Augen ist es ne Schande was da abläuft.
Gruß


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