Krankenhaustagegeld

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nichtswisser
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Krankenhaustagegeld

Beitragvon nichtswisser » 30.11.2009, 00:15

Hallo

Ich habe mal eine frage zum Krankenhaustagegeld und zwar:
Ich habe mir 2007 mein Kreuzband gerissen und es muss jetzt operiert werden ich habe bei meiner Versicherung (devk) damals nichts gemeldet habe ich trotzdem ein Anspruch aufs Krankenhaustagegeld oder ist der verjährt. Da ich es jetzt erst operieren lasse.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 30.11.2009, 09:18

Kurze Nachfrage:
Bestand die Versicherung damals schon und Sie haben damals einfach nur nichts gemeldet, weil Sie dachten es würde sich nicht weiter entwickeln, oder haben Sie das im Antrag "vergessen" ?
Gruß
Philipp

romkatzi
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Beitragvon romkatzi » 30.11.2009, 10:32

Hi Nichtwisser,

soweit ich Deine Frage verstanden hast, geht es darum, ob Du für den jetzt geplanten Aufenthalt im Krankenhaus Tagegeld bekommst, obwohl der verursachende Auslöser (Kreuzbandriss) vor 2 Jahren war und Du der Versicherung nichts davon gemeldet hast.

Solltest Du die Versicherung zum Zeitpunkt des Kreuzbandrisses bereits gehabt haben, ist die Antwort "ja". Du bist nicht verpflichtet, eine Verletzung oder Krankheit nach Versicherungsbeginn der Versicherung zu melden.

Solltest Du die Versicherung nach dem Kreuzbandriss abgeschlossen haben und das nicht angegeben haben, wirst Du in die Röhre schauen, wenns rauskommt.

Grüße, Bernhard.

nichtswisser
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Beitragvon nichtswisser » 30.11.2009, 15:27

die Versicherung besteht schon länger als der der riss ich habe ihn nur nicht bei der Versicherung gemeldet weil es eigentlich ohne op gehen sollte

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 30.11.2009, 17:17

Hallo wichtig ist,
das mit Bestehen der Au diese meldest und nicht erst kurz vor Beginn der vereinbarten Tagegeldzahlung

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 30.11.2009, 22:29

Nochmal,
meine Antwort bezog sich auf Krankentagegeld, nicht auf Krankhaustagegeld.
Sorry ;-)

romkatzi
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Beitragvon romkatzi » 01.12.2009, 11:28

Hi Nichtwisser,

wie geschrieben ist dann alles ok.

Einzig zu beachten: Falls Du nach der OP aus dem Akutkrankenhaus entlassen wirst und eine stationäre AHB machst, brauchst Du <b>vorher</b> eine schriftliche Zusage.

Also nicht vergessen, die zu beantragen.

nichtswisser
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Beitragvon nichtswisser » 01.12.2009, 13:36

Danke für diese schnellen antworten dann kann ich ja meinen Aufenthalt genießen und muss mir über die Rechnung keine Gedanken machen


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