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Krankenhaustagegeld

Verfasst: 30.11.2009, 00:15
von nichtswisser
Hallo

Ich habe mal eine frage zum Krankenhaustagegeld und zwar:
Ich habe mir 2007 mein Kreuzband gerissen und es muss jetzt operiert werden ich habe bei meiner Versicherung (devk) damals nichts gemeldet habe ich trotzdem ein Anspruch aufs Krankenhaustagegeld oder ist der verjährt. Da ich es jetzt erst operieren lasse.

Verfasst: 30.11.2009, 09:18
von Philipp Mättig
Kurze Nachfrage:
Bestand die Versicherung damals schon und Sie haben damals einfach nur nichts gemeldet, weil Sie dachten es würde sich nicht weiter entwickeln, oder haben Sie das im Antrag "vergessen" ?
Gruß
Philipp

Verfasst: 30.11.2009, 10:32
von romkatzi
Hi Nichtwisser,

soweit ich Deine Frage verstanden hast, geht es darum, ob Du für den jetzt geplanten Aufenthalt im Krankenhaus Tagegeld bekommst, obwohl der verursachende Auslöser (Kreuzbandriss) vor 2 Jahren war und Du der Versicherung nichts davon gemeldet hast.

Solltest Du die Versicherung zum Zeitpunkt des Kreuzbandrisses bereits gehabt haben, ist die Antwort "ja". Du bist nicht verpflichtet, eine Verletzung oder Krankheit nach Versicherungsbeginn der Versicherung zu melden.

Solltest Du die Versicherung nach dem Kreuzbandriss abgeschlossen haben und das nicht angegeben haben, wirst Du in die Röhre schauen, wenns rauskommt.

Grüße, Bernhard.

Verfasst: 30.11.2009, 15:27
von nichtswisser
die Versicherung besteht schon länger als der der riss ich habe ihn nur nicht bei der Versicherung gemeldet weil es eigentlich ohne op gehen sollte

Verfasst: 30.11.2009, 17:17
von Philipp Mättig
Hallo wichtig ist,
das mit Bestehen der Au diese meldest und nicht erst kurz vor Beginn der vereinbarten Tagegeldzahlung

Verfasst: 30.11.2009, 22:29
von Philipp Mättig
Nochmal,
meine Antwort bezog sich auf Krankentagegeld, nicht auf Krankhaustagegeld.
Sorry ;-)

Verfasst: 01.12.2009, 11:28
von romkatzi
Hi Nichtwisser,

wie geschrieben ist dann alles ok.

Einzig zu beachten: Falls Du nach der OP aus dem Akutkrankenhaus entlassen wirst und eine stationäre AHB machst, brauchst Du <b>vorher</b> eine schriftliche Zusage.

Also nicht vergessen, die zu beantragen.

Verfasst: 01.12.2009, 13:36
von nichtswisser
Danke für diese schnellen antworten dann kann ich ja meinen Aufenthalt genießen und muss mir über die Rechnung keine Gedanken machen