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Behandlung vor Bestätigung Kostenübernahme

Verfasst: 24.02.2010, 10:23
von Lehrer
Hallo in die Runde,

ich bin neu hier und mache mir gerade große Sorgen wegen einer Kostenübernahme der CSS (Zahnzusatzversicherung).

Meine Behandlung beim Zahnarzt erfolgte ohne Vorliegen der Bestätigung der Kostenübernahme. Der Zahnarzt hatte einen Kostenvoranschlag an die CSS geschickt, dann wurde ich zu einem weiteren Termin bestellt (Aufnahme Zahnstand) und dann eine Woche später der erste Behandlungstermin. Auf das Nicht-Vorliegen der Bestätigung hatte ich hingewiesen, doch das verpuffte meinem Eindruck nach in der Praxis.

Nun gibt es die mittlerweile zweite Nachfrage der CSS, ein Mitarbeiter hat am Telefon schon erwähnt, dass ein Gutachter wahrscheinlich sei.

Hilfe! Es war eine Inlay-Behandlung, Kosten rund 2.000 EUR.

Muss ich mir ernsthaft Sorgen machen?? Ich hätte im Fall der Fälle Probleme zu beweisen, dass ich auf das Nichtvorliegen der Übernahme hingewiesen hatte.

Ich freue mich auf alle Antworten, mache mir gerade echt Sorgen!

Etwas doof ist auch, dass ich eigentlich gerade die Zusatz- kündigen will, da ich sie nicht mehr brauche (Eintritt in private KV). Ich traue mich nun nicht zu kündigen, da ich fürchte, dass das auch negative Auswirkungen auf die Entscheidung hat.


Danke und herzliche Grüße!!

Verfasst: 24.02.2010, 21:55
von DKV-Service-Center
ein Inlay 2000 Euro, ich würde mir Sorgen machen.
Haben Sie beim Zahnarzt bereits die Kostenübernahme unterschrieben ?

Gruß

Verfasst: 24.02.2010, 22:00
von Lehrer
Ja, ich habe unterschrieben, dass ich der Behandlung zustimme und den Kostenvoranschlag zur Kenntnis nehme.

Es waren jedoch 5 Inlays für rund 1.700 oder 1.800 EUR. Also im Rahmen dessen, was die Versicherung zahlen müsste.

Danke für die Antwort.

Schönen Abend.

Verfasst: 24.02.2010, 22:03
von DKV-Service-Center
jetzt ist es aber dem Zahnarzt egal ob Ihre Versicherung bezahlt da Sie unterschrieben haben.
Ihre Versicherung wird jetzt prüfen:
a) haben Sie bei Antragsstellung die Wahrheit gesagt 5 Inlays kommen nicht von ungefähr
B) ist es medizinisch notwendig?
Gruß