Kostenübernahme stationärer Krankenhausaufenthalt

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Lord Dragon
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Beitragvon Lord Dragon » 26.03.2010, 08:41

GKV beurteilt nach SGB V und PKV nach den Vertragsbedingungen.
Die Sichtweise von PKV muss aber nicht stimmen, ich kann halt nicht beurteilen ob PKV auch alle entsprechenden Unterlagen zur Beurteilung bekommen hat.

Sie können sich aber auch bei Ombudsmann beschweren. Er kann besser beurteilen, ob PKV richtig entschieden hat. Ich kann ja auch nicht sagen, was bei Ihnen schon gemacht wurde und was nicht.


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