Antrag für Wiederaufnahme des Rücken

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Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 25.10.2010, 20:06

BigIssue hat geschrieben:Naja, am ehesten vertraut man doch einer Person aus dem näheren Umfeld und hört sich erst mal nach persönlichen Erfahrungen um, bevor man sich an einen Vermittler wendet.
Die PKV ist ein privatrechtlicher Vertrag, den man oft lebenslang hat. Rechtsverbindlich sind allein die Vertragsformulierungen. Das Vertrauen, das Sie zu Ihrem Nachbarn haben ist schön - aber in diesem Zusammenhang wertlos.

Die juristischen "Spitzfindigkeiten" kann Ihnen nur ein spezialisierter Fachmann erklären.

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Beitragvon La Schef » 26.10.2010, 15:00

So sieht das aus! Das kann wahrscheinlich nur ein spezialisierter Makler.

Bitt ebeachten Sie dabei folgendes: Die Unterscheidung zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler ist wichtig für die Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherungsnehmers, des Versicherungsmaklers und der Versicherungsgesellschaft.

Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und vertritt damit in erster Linie die Interessen der Versicherung. Der Versicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf Kunden bzw. Mandanten-Seite. Fehler des Versicherungsagenten werden dem Versicherungsunternehmen als eigenes Wissen zugerechnet (§ 278 BGB). Fehler des Maklers werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.

Versäumt der Versicherungsmakler, Unterlagen, die der Versicherte ihm einreicht, an die Versicherung weiterzuleiten, gelten diese Unterlagen im Allgemeinen nicht als in den Kenntnisbereich der Versicherung gelangt. Im Speziellen sind die Zusammenarbeitsverträge des Maklers mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften maßgebend.

Der Makler wird zwar vom Kunden beauftragt, aber in der Regel von der Versicherungsgesellschaft mittels einer Courtage entlohnt. Erhält er von verschiedenen Gesellschaften unterschiedlich hohe Courtagen, können Interessenkonflikte beim Makler entstehen.

Beide Fälle habe ich nun häufiger erlebt als man glauben mag.
Zum Glück gibt es aber auch sehr gute Makler.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 26.10.2010, 15:42

@ LaSchef
Ich finde es gut, dass Sie sachlich auf Unterschiede hinweisen.

In Bezug auf den Makler haben Sie einige wichtige Details nicht dargestellt so z.B.:
- der Auftrag, den der Interessent dem Makler erteilt kann sehr unterschiedlich gestaltet sein ("Einmal-Auftrag", Vollmachten etc.)
- für mögliche Fehler des Maklers haftet selbstverständlich nicht der Versicherer. Damit der Kunde keinen Schaden erleidet, gibt es eine gesetzliche Vorschrift über eine Versicherung für Vermögensschäden, die jeder Makler (wie ein Anwalt oder Steuerberater) vorweisen muss, um eine Zulasssung zu erhalten.

Wenn wir von dem "guten" Vertreter und dem "guten" Makler ausgehen, bleibt ein wesentlicher praktischer Unterschied die Beschränkung des Vertreters auf Produkte "seiner" Versicherung.

Und: Die Provisions-Unterschiede gibt es auch bei Vertretern, siehe unterschiedliche Bewertung von unterschiedlichen Tarifen. Also auch bei Vertretern könnte man "Auswahl nach Provisionshöhe" unterstellen.

Das praktische Problem für den Verbraucher ist doch, einen wirklich kompetenten Vermittler zu finden.

Und wenn er den sucht, findet und: vorausgesetzt, dass Vertreter und Makler ihren Job gut machen -

Warum sollte dann der Kunde die Produkt-Beschränkung des Vertreters in Kauf nehmen? (und in Folge "selber makeln" und vergleichen - wie Sie an anderer Stelle schreiben)
Gruß
RG

P.S.: Wie stehen Sie denn zu der Dikussion über Logopädie - siehe http://www.forum-krankenversicherung.de ... 0976#20976

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Beitragvon La Schef » 26.10.2010, 18:11

Ich wäre glücklich wenn die AVB`s im Vollmed aussagen würden, dass Logopädie erstattet wird. mtmungsbehandlung und Stimmbildung sind ja bekanntlich Bestandteil der AVB. Ich weiß, dass die DKV auch Sprech/Sprachübungen bezahlt, allerdings auf freiwilliger Basis.

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Beitragvon Roland Gutsch » 26.10.2010, 19:22

Die "freiwillige Basis" müssen Sie als DKVlerin eben als gegeben hinnehmen. Ebenso, dass es "bei Ihnen" keinen Tarif gibt, der Ergotherapie eindeutig regelt.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch (Sie hatten mir ja schon mal "vorgeworfen", ich wolle "alles und jeden" schlecht reden).

Als Makler habe ich mit solchen Aussagen ein Problem und wähle lieber andere Tarife - wenn der Kunde z.B. Wert auf Logpädie und Ergotherapie legt (und das tut er in der Regel, wenn er darauf hingewiesen wird). Und zwar Tarife, bei denen die gewünschten Punkte klar und rechtssicher geregelt sind.

Und ich frage mich, wie Sie da im Kundengespräch mit umgehen. Muss man das Thema dann "geschickt umschiffen" oder verweist man auf die "freiwillige Leistung" (die nicht für die Zukunft gesichert ist)?

Ich kenne die Problematik, da ich auch mal in der Ausschließlichkeit war. Ich bin froh, dass ich als Makler Kundenwünsche frei erfüllen kann (wenn sie erfüllbar sind).

Gruß
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 26.10.2010, 20:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon La Schef » 26.10.2010, 19:32

Natürlich spreche ich das an. Das ist ja meine Pflicht - außerdem vergleiche ich ja meist die Tarife der Mitbewerber mit unseren - da ist dies zwangsläufig ein Bestnadeil der Beratung. Ist ja nicht so, dass wir keine Alternativen haben - Tarife haben wir mehr als genug momentan!


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