@ LaSchef
Ich finde es gut, dass Sie sachlich auf Unterschiede hinweisen.
In Bezug auf den Makler haben Sie einige wichtige Details nicht dargestellt so z.B.:
- der Auftrag, den der Interessent dem Makler erteilt kann sehr unterschiedlich gestaltet sein ("Einmal-Auftrag", Vollmachten etc.)
- für mögliche Fehler des Maklers haftet selbstverständlich nicht der Versicherer. Damit der Kunde keinen Schaden erleidet, gibt es eine gesetzliche Vorschrift über eine Versicherung für Vermögensschäden, die jeder Makler (wie ein Anwalt oder Steuerberater) vorweisen muss, um eine Zulasssung zu erhalten.
Wenn wir von dem "guten" Vertreter und dem "guten" Makler ausgehen, bleibt ein wesentlicher praktischer Unterschied die Beschränkung des Vertreters auf Produkte "seiner" Versicherung.
Und: Die Provisions-Unterschiede gibt es auch bei Vertretern, siehe unterschiedliche Bewertung von unterschiedlichen Tarifen. Also auch bei Vertretern könnte man "Auswahl nach Provisionshöhe" unterstellen.
Das praktische Problem für den Verbraucher ist doch, einen wirklich kompetenten Vermittler zu finden.
Und wenn er den sucht, findet und: vorausgesetzt, dass Vertreter und Makler ihren Job gut machen -
Warum sollte dann der Kunde die Produkt-Beschränkung des Vertreters in Kauf nehmen? (und in Folge "selber makeln" und vergleichen - wie Sie an anderer Stelle schreiben)
Gruß
RG
P.S.: Wie stehen Sie denn zu der Dikussion über Logopädie - siehe
http://www.forum-krankenversicherung.de ... 0976#20976