Kostenübernahme

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peter12
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Kostenübernahme

Beitragvon peter12 » 05.12.2010, 15:56

Ich bin bei einer Gesetzlichen Kasse versichert.Ich muß zu einer Operation in die Klinik.Ü.berweisung vom HNO Arzt liegt mir vor
Ich habe zusätzlich eine private stationäre Krankenversicherung mit Arzt Wahl und
2 Bett Zimmer. Vorraussetzung für die Leistung
ist laut Police, dass die GKV leistet.
Wenn nicht erhalte ich nur 60 % der Wahlarzt Kosten erstattet. Wie ist das zu verstehen ? Die GKV wird ja bestimmt nicht die Kosten vom
Chef übernehmen.
Gruß

Peter

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 05.12.2010, 16:02

die GKVübernimmt nur die Kosten die DRG enthalten sind sonst nix.

peter12
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Beitragvon peter12 » 05.12.2010, 16:27

Vergil09owl hat geschrieben:die GKVübernimmt nur die Kosten die DRG enthalten sind sonst nix.

Dan
ke für die Info.
Was bedeutet DRG ?

Also der Chefarzt wird voll bezahlt da ja vorgeleistet wird ?

GS
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DRG bedeutet ...

Beitragvon GS » 05.12.2010, 17:00

... Fallpauschale. Gemeint sind hier die allgemeinen Krankenhaushausleistungen, wie sie von den gesetzlichen Kassen i.d.R. übernommen werden.

Für Dich wichtig zu wissen: Damit bist Du grundsätzlich aus dem Schneider: Die Kasse bezahlt die allgemeinen Krankenhausleistungen, die Zusatzversicherung die vom Chefarzt (sowie vom Narkose- und vom EKG-Onkel) später ins Haus flatternden Rechnungen sowie den 2-Bettzimmer-Zuschlag.

Alles in Butter - und gute Besserung!

Gruß von
Gerhard

Am Rande: Was sagt denn Deine ZVV - die "Zusatzversicherungsversicherung" - dazu? Lass Dich auf jeden Fall vorab zu Einzelheiten informieren.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 06.12.2010, 08:24

@ Peter12

bitte beachten - es gibt Zusatzkrankenversicherungen die folgenden Wortlaut in Ihren Bedingungen haben:

Bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung haben Sie die freie Wahl unter allen Krankenhäusern in Deutschland, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen.

wünschen Sie eine Behandlung in einem anderen Krankenhaus, besteht ein Anspruch auf Erstattung nur, wenn und soweit wir dies vor Beginn der Behandlung schriftflich zugesagt haben.

Gruß Schlappi

peter12
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Beitragvon peter12 » 06.12.2010, 10:13

Danke mal für die Antworten.
Ich habe folgenden Tarif:

http://www.dkv.com/SD9.html

Mich beunruhigen die 60 %

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Beitragvon DKV-Service-Center » 06.12.2010, 21:54

:-)
Bedingung ist die GKV muss die Allgemeine Pflegekasse bezahlen. dann erstattet die DKV die Kosten für Chefarzt und 2 Bettzimmer.
Es werden nur 60 % dieser Kosten erstattet wenn die GKV nicht bezahlt.
Gruß

peter12
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Beitragvon peter12 » 06.12.2010, 23:03

DKV-Service-Center hat geschrieben::-)
Bedingung ist die GKV muss die Allgemeine Pflegekasse bezahlen. dann erstattet die DKV die Kosten für Chefarzt und 2 Bettzimmer.
Es werden nur 60 % dieser Kosten erstattet wenn die GKV nicht bezahlt.
Gruß


Bedanke mich.
Endlich Klarheit.

P.S.
Die Erreichbarkeit der DKV mit der 180 Nummer ist eine Zumutung.
Bin dort über 50 Jahre zusatzversichert.Nie in anspruchgenommen. Jetzt brauch man eine
Auskunft und dann soetwas.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.12.2010, 20:14

Hallo Peter,
Telefon ist ja ganz nett :-9
nur auf eine Telefonische Info würde ich mich nicht verlassen. Besser ist es über die HP myDKV einzurichten.
Vorteile ich kann jederzeit meinen Vertrag einsehen
und der Betreuer bekommt fast Zeitgleich per Mail den Auftrag entsprechnde Anfragen zu beantworten.
Gruß

peter12
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Beitragvon peter12 » 08.12.2010, 16:15

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Peter,
Telefon ist ja ganz nett :-9
nur auf eine Telefonische Info würde ich mich nicht verlassen. Besser ist es über die HP myDKV einzurichten.
Vorteile ich kann jederzeit meinen Vertrag einsehen
und der Betreuer bekommt fast Zeitgleich per Mail den Auftrag entsprechnde Anfragen zu beantworten.
Gruß


Danke für die Info.
Habe jetzt ein DKV Service Zentrum gefunden, dass mich sehr kompetent
informiert hat und mich in Zukunft betreut. Bei my DKV habe ich mich
auch angemeldet.

Gruß


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