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Wer zahlt Gegengutachten?
Verfasst: 07.07.2011, 16:15
von belinda
Meine Krankentagegeldversicherung hat mich zum Gutachter geschickt; der hat mich 20 Minuten "aus der Ferne" untersucht, alle Fragen selber beantwortet und nur noch bis 31.7. AU geschrieben. Die Krankentagegeldversicherung stellt daher zum 1.8. die Zahlung ein!
Ich kann aber mit einem Gegengutachten widersprechen.
Jetzt meine Fragen: Woher bekomme ich einen und wer muß ihn bezahlen und wie schnell muß dieses Gutachten erstellt werden?
Vielen Dank im voraus.
Verfasst: 07.07.2011, 19:58
von DKV-Service-Center
Hallo Belinda,
Die Fragen sind für mich komisch ?
Wer die Musik bestellt muss dafür zahlen, also wenn Sie mit der Versicherung nicht einverstanden sind müssen Sie ein Gegengutachten in Auftrag geben und auch bezahlen, erster Ansprechpartner sollte hier der behandelnde Arzt sein.
Der Zeitraum ist auch eingegrenzt Sie bekommen nur bis zum 31.07 Tagegeld, Sie können davon ausgehen das die Bearbeitung mit Fristsetzung auch noch 14 Tage dauern kann.
Ich würde es also sofort machen.
Gruß
Verfasst: 07.07.2011, 20:03
von belinda
Die Versicherung hat aber eine Stellungnahme des behandelnden Arztes abgelehnt!
Wo finde ich also einen Gutachter?
Verfasst: 07.07.2011, 20:11
von DKV-Service-Center
erster Ansprechpartner sollte hier der behandelnde Arzt sein.
dieser kennt bestimmt einen entsprechenden Kollegen welcher für das Fachgebiet in Frage kommt.
Verfasst: 07.07.2011, 20:26
von belinda
Okay, vielen Dank für Ihre Hilfe.