Zahnspange Behandlung Zusatzversicherung

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Michaela

Zahnspange Behandlung Zusatzversicherung

Beitragvon Michaela » 03.03.2006, 10:05

Hallo!

Mir ist ja klar, dass man eine Versicherung für die Zahnspange nicht
mehr abschließen kann, wenn die Behandlung schon begonnen hat.

Meine Frage ist, wann beginnt denn die eigentliche Behandlung?

Bei meiner Tochter (10 Jahre) könnte es sein, dass Sie vielleicht in
ein bis zwei Jahren eine Zahnspange benötigt. Weiß man aber noch
nicht. Wenn ich jetzt eine Zusatzversicherung abschließe, wäre dann
eine Behandlung versichert, wenn sich die Krankenkasse die Kosten
nicht übernimmt?

Viele Grüße
Michaela

Frank
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Beitragvon Frank » 03.03.2006, 10:17

Laufende Behandlungen werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Behandlung beginnt bereits mit der Diagnose und dem Anraten zu einer
bestimmten Therapie, z.B. das Tragen einer Zahnspange.
Zuletzt geändert von Frank am 03.03.2006, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.

Michaela

Beitragvon Michaela » 03.03.2006, 12:08

Das heißt auch wenn noch keine "richtige" Behandlung stattgefunden
hat, gilt das "Wischiwaschi Diagnose" als Behandlungsbeginn?
Verstehe ich nicht.

Frank
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Beitragvon Frank » 03.03.2006, 18:42

Im Antrag fragt der Versicherer, ob eine Zahnfehlstellung besteht. Ich
verstehe ja, dass der Arzt nicht immer gleich konkret feststellen kann,
ob die Zähne reguliert werden müssen oder nicht. Wenn Sie jetzt eine
Versicherung abschliessen und später einen Heil- und Kostenplan
einreichen wird der Versicherer den Arzt anschreiben und fragen:

Wann war die erste Untersuchung?
Wurde bereits eine Fehlstellung diagnostiziert?
Wurde bereits eine bestimmt Therapie angeraten?

Wenn also ein Zusammenhang besteht, dann hat die Behandlung schon
vor Versicherungsbeginn begonnen. Ist also eine laufende Behandlung
und so vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Tina

Beitragvon Tina » 03.03.2006, 18:50

@Michaela

Also ich würde mir, wenn die Behandlung wirklich konkret wird,
eh verschiedene Angebote bei den Ärzten einholen. Du musst
nämlich mit Kosten von 3-4000 EUR rechnen, falls die Kasse
nicht zahlt. Und solltest du die Versicherung schon haben und
dann später dein Kind von einem anderen Arzt behandeln lassen,
wäre ja dies für den Arzt eine ganz neue Behandlung.

Bei uns ist es auch so, dass unser Sohn vielleicht in ein paar
Jahren eine Spange benötigt. Und ich weiß noch von meinen
ältesten Sohn, was das kosten kann.

Gast

Beitragvon Gast » 03.03.2006, 19:02

Hallihallo!

Über welche Zusatzversicherung schreibt ihr hier?

Wo finde ich Infos darüber?

Michaela

Beitragvon Michaela » 03.03.2006, 19:04

Anonymous hat geschrieben:Hallihallo!

Über welche Zusatzversicherung schreibt ihr hier?

Wo finde ich Infos darüber?


Infos findest du unter www.krankenzusatzversicherung.de
Kombi-Paket Zahn-Plus

@Tina
Vielen Dank für deinen Tipp! :wink:

martwood
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Beitragvon martwood » 22.09.2007, 16:32

Hallo !
Ich bin derzeit 46 Jahre und würde sehr gerne aus optischen Gründen etwas gegen meine Zahnfehlstellung machen. Beteiligen sich Zusatzversicherungen i.d.R. an derartigen Kosten oder muß in jedem Fall eine medizinische Indikation vorhanden sein ?
Viele Grüße
Martin

Frank
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Beitragvon Frank » 22.09.2007, 18:06

Hallo Martin,

das kannst du vergessen. Da schon eine Fehlstellung besteht, wird keine Versicherung diese Kosten übernehmen.

Gruß
Frank

martwood
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Beitragvon martwood » 23.09.2007, 09:11

Hallo Frank,
bist Du dir da auch ganz sicher ? Bei den meisten Zusatzversicherungen lese ich immer, dass Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn "angeraten oder begonnen" wurden, nichtversichert sind. Beides liegt aber in meinem Fall noch gar nicht vor. Die Notwendigkeit einer Zahnregulierung (Gibt es einen Unterschied zwischen Zahnregulierung und Zahnfehlstellung ?) entsprang bisher ausschließlich meinem Gedanken.
Gruß
Martin

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Beitragvon Frank » 23.09.2007, 11:20

Hallo Martin,

es gibt nicht viele Gesellschaften, die für eine Zahn- oder Kieferregulierung leisten. Und falls doch, mußt du dir die Gesundheitsfragen und Versicherungsbedingungen genau durchlesen. Die Signal fragt z.B. ob eine Zahnfehlstellung besteht. Die ARAG fragt ob eine Behandlung wegen einer Regulierung angeraten, beabsichtigt oder <b>notwendig</b> ist. Bei einem Erwachsenen kann nicht man glauben, dass eine Fehlstellung über Nacht eingetreten ist. Eine Fehlstellung besteht und wenn eine Korrektur notwendig ist, war sie auch schon vor Vertragsabschluss notwendig.

Gedacht ist dieser Versicherungsschutz für Kinder, wo noch nicht abzusehen ist, ob in Zukunft mal eine Zahnspange erforderlich wird.

Gruß
Frank

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Beitragvon martwood » 23.09.2007, 11:50

Hallo Frank,
da hast Du sicherlich Recht, dass der Versicherungsschutz natürlich in erster Linie für Kinder gedacht ist, wenn dies auch nicht exemplarisch aus den Konditionen hervorgeht. Ich kam nur drauf, weil eine Bekannte (48 Jahre) als Privatpatientin zumindest einen Teil der Auslagen von ihrer Vollversicherung zurück erhalten hat.
Man wird wohl die Versicherungsbedingungen ganz genau studieren müssen und kann selbst dann nicht sicher sein, ob die Kosten im Bedarfsfall auch wirklich übernommen werden. Allerdings ist die Frage, ob eine Fehlstellung vorliegt oder nicht, vermutlich auch aus Sicht eines Zahnarztes eher eine Geschmacksfrage, wo es wohl nur weiche Vorgaben gibt. Manches läuft bei den Kassen ja auch auf dem Kulanzwege.
Aber auch wenn ich nicht die Kosten für eine Zahnregulierung rückerstattet kriege, tendiere ich derzeit zum Dent-Max-Angebot der Signal, wo u.a. immerhin eine profesionelle Zahnreinigung teilerstattet wird. Hast Du irgendwelche Erkenntnisse über Dent-Max ? Im Moment habe ich meine Zusatzversicherung bei der Debeka (AZ plus).
Gruß
Martin

Frank
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Beitragvon Frank » 23.09.2007, 12:49

Der Dent-Max ist ein Zahntarif mit guten Leistungen allerdings auch nicht ganz billig. Du kannst auch die Kombination DENT-Fest + Z50 wählen. Der Tarif des Z50 sieht zwar keine Erstattung für eine PZR vor, allerdings erstattet die Signal kulanterweise trotzdem anteilig die Kosten ähnlich dem DENT-MAX. KFO-Leistungen sind im Z50 auch enthalten aber das hilft dir ja für deinen Fall bekannterweise nicht.

Zu deiner Bekannten:Wenn man privat voll versichert ist, sieht es anders aus, als wenn man sich zusätzlich versichert. Allerdings wird bei der Antragstellung auch nach Fehlstellungen gefragt.


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