Kostenerstattungsprinzip mit DKV AM9

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daveson
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Kostenerstattungsprinzip mit DKV AM9

Beitragvon daveson » 22.07.2011, 01:31

Hallo,

ich bin 25 war bisher als Student bei Beihilfe und DKV über meinen Vater versichert. Jetzt fange ich an zu arbeiten, und obwohl ich es geschafft habe, knapp über der Versicherungspflichtgrenze zu liegen, werde ich mich wohl gegen eine private Vollversicherung entscheiden, da mir die Beitragsteigerungen nicht geheuer sind und ich aufgrund von Vorerkrankungen nur in den AM0, ZM3, SM6 Tarif der DKV kommen würde. Dieser Tarif ist schon jetzt recht teuer und steigt jedes Jahr beträchtlich. Und ein Wechsel in den Vollmed M4 oder Bestmed BM5 ist nicht ohne Gesundheitsprüfung möglich. Ist zwar fraglich, ob das rechtens ist, aber ich möchte das nicht durchfechten.

Deshalb meine Überlegung, in die GKV zu gehen und den DKV SM9 Tarif zu behalten (Einbettzimmer und Chefarzt). Zusätzlich würde ich noch, solange ich es mir leisten kann, das Kostenerstattungsprinzip wählen und mit dem AM9 Tarif absichern. Hier muss ich allerdings noch klären, ob ich erschwernisneutral in den AM9 komme. Weiss das zufällig jemand?

Diese Alternative ist zwar insgesamt sehr teuer, da zu dem maximalen GKV Beitrag noch die Beiträge für SM9 und AM9 kommen, aber dafür kann ich bei zu hohen Beitragssteigerungen problemlos abspecken und habe immer die GKV zur Sicherheit.
Das einzige was mich am AM9 stört ist, dass unabhängig von der Vorleistung der GKV maximal 50% des Rechnungsbetrags für Zahnersatz und Zahnbehandlung erstattet werden. Hat jemand Erfahrungswerte wieviel da auf einen zukommt, wenn die GKV vorleistet? Erreicht man dann undgefähr die 100% oder sind es weniger. Und bei Implantaten usw. bleibt man ja dann auf 50% der Rechnung sitzen...
Eigentlich möchte ich für Zahnarzt auch gar nicht das Kostenerstattungsprinzip wählen, am liebsten nur für ambulant. Und Zahnarzt stattdessen über eine "normale" Zahnzusatz absichern. Ist das möglich? Dann würde ich den AM9 nie für Zahnarztbesuche verwenden. Das ist ja auch wieder Verschwendung. Aber wäre es rechtlich möglich, nur ambulant Kostenerstattung zu wählen, das mit AM9 zu kombinieren, obwohl AM9 auch Zahnarzt beinhaltet? Zahnarzt dann normal GKV, ergänzt mit "normaler" Zahnzusatzversicherung. Und stationär auch GKV, aber ergänzt mit SM9.

Eure Meinung?

Meine bisherigen Tarife sind 20A, 20Z, 20M, SM9, PVB und R10.

Grüße
Daveson

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Beitragvon DKV-Service-Center » 26.07.2011, 21:26

Hallo Daveson,

schade das Sie keinen fähigen Berater bei der DKV haben. Allerdings verfügen Sie ja auch selbst, über einen riesen Fundus an Halbwissen.
Nur mal am Rande bemerkt AM0/ZM3/SM6 mit Pflege und Tagegeld kosten 553 € und ist nur genannt als oberstes Limmit Sie können aber auch andere Tarife wählen. Während Ihre Wahl GKV und SM9 über 700€ kostet.
Es ist richtig das die PKV teurer wird, mir ist allerdings nicht bekannt das es bei der gesetzlichen billiger wird und die Beitragssteigerungen sind vergleichbar. Was nicht vergleichbar ist ist die Leistung.
Ich bezeichne die GKV nicht als Sicherheit, bitte beachten Sie neben den Beitragssteigerungen auch die Leistungskürzungen welche einfach per Fingerschnippsen beschlossen werden und bereits wurden.
Gruß
Nehmen Sie AM0/ZM3/SM6 und dann lesen Sie sich den §204 des VVG durch :-)

SvenSch
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Beitragvon SvenSch » 19.08.2011, 06:38

und schick noch nen V65 mitnehmen! Macht mal Sinn in den jungen Jahren!


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