Rückforderung eines Erstattungsbetrages

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tita
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Rückforderung eines Erstattungsbetrages

Beitragvon tita » 16.08.2011, 17:43

Hallo zusammen,
ich habe eine Krankenzusatzversicherung, unter anderem für Heilpraktikerkosten. Ich hatte im März 2010 eine Erweiterung des Vertrages von med50 auf med 100 abgeschlossen. Die Versicherung hat mir versichert, das diese Erweiterung keine Wartezeit und keine erneute Gesundheitsprüfung beinhaltet.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, das man mir fälschlicherweise zuviel Geld zurückerstattet hätte, weil mir im ersten Kalenderjahr nur ein Erstattungsbeitrag in Höhe von 120 Euro, zu 80% zusteht, steht auch in den Tarifbedingungen, die von mir nicht richtig interpretiert wurde.
Die KV fordert jetzt einen Gesamtbetrag von 232,80 Euro von mir zurück.
Frage ist jetzt, dürfen die fälschlicher Weise ausgezahlte Beträge zurückfordern, und muß ich diesen in einer Frist von 4 Wochen bezahlen.

Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, vielen Dank im V oraus

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 17.08.2011, 12:12

Hallo,

ja der DR hat hier recht. Die Wartezeiten haben nix mit der Staffel zu tun.

Gruß
Philipp

tita
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Beitragvon tita » 19.08.2011, 10:14

Danke, aber muß den zuviel erstatteten Betrag auch jetzt komplett zurückzahlen?

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 19.08.2011, 11:21

Ja, das müssen Sie. Wenn Sie das nicht können, teilen Sie das dem VU mit um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Gruß
Philipp

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Felixx
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Beitragvon Felixx » 28.09.2011, 17:05

Der Betrag wird leider fällig, auch wenn die PKV da offensichtlich Fehler gemacht hat! Man kann heutzutage aber Ratenzahlungen vereinbaren, sollte der Betrag nicht auf einmal zurückgezahlt werden können... SO kulant sind sie dann doch noch ;)

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 28.09.2011, 18:48

Sie haben 6 Woche gebraucht um meine Aussage umzuformulieren!


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