Hallo zusammen,
ich habe eine Krankenzusatzversicherung, unter anderem für Heilpraktikerkosten. Ich hatte im März 2010 eine Erweiterung des Vertrages von med50 auf med 100 abgeschlossen. Die Versicherung hat mir versichert, das diese Erweiterung keine Wartezeit und keine erneute Gesundheitsprüfung beinhaltet.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, das man mir fälschlicherweise zuviel Geld zurückerstattet hätte, weil mir im ersten Kalenderjahr nur ein Erstattungsbeitrag in Höhe von 120 Euro, zu 80% zusteht, steht auch in den Tarifbedingungen, die von mir nicht richtig interpretiert wurde.
Die KV fordert jetzt einen Gesamtbetrag von 232,80 Euro von mir zurück.
Frage ist jetzt, dürfen die fälschlicher Weise ausgezahlte Beträge zurückfordern, und muß ich diesen in einer Frist von 4 Wochen bezahlen.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, vielen Dank im V oraus
Rückforderung eines Erstattungsbetrages
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
-
- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
-
- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
Zurück zu „Zusatzversicherungen“
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste