Leistungsmerkmale bei stationären Zusatzversicherungen

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Marcus
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Leistungsmerkmale bei stationären Zusatzversicherungen

Beitragvon Marcus » 10.10.2011, 20:55

Entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V müssen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen „…ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Wer also nicht nur zweckmäßig, sondern bestmöglich behandelt werden möchte sollte privat vorsorgen.

Viele Kunden reduzieren diese wichtige Privatvorsorge auf die Fragen nach den „Hotelstandards“ der Unterbringung und die privatärztliche Chefarztbehandlung. Dass ein Top-Spezialist in dem in Frage kommenden Fachgebiet entsprechend vergütet werden - und somit eine Kostenerstattung oberhalb der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen möchte, wird oftmals nicht berücksichtigt. Zu einer genauen Diagnose und abschließenden Therapie gehören Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, die ebenfalls bestmöglich unter Einsatz aller vorhandenden med.-techn. Einrichtungen stattfinden und abrechenbar sein sollten. Ambulante Operationen werden immer öfter empfohlen. Hier sollte ebenfalls eine Privatliquidation möglich sein.

Wer in einem anschließenden Reha- oder Kuraufenthalt wie ein privatversicherter Patient versorgt und behandelt werden möchte kann dies ebenfalls versichern. Bietet ein Krankenhaus diese ergänzenden Leistungen an, handelt es sich hierbei um eine gemischte Heilanstalt. Laut Beschwerdestatistik entfallen 33 % aller Patientenbeschwerden auf Abrechnungsproblemen mit diesen Einrichtungen, da viele Tarife diese Heilanstalten nicht mitversichern und für den Laien der Unterschied hier kaum erkennbar ist. Bei psychosomatischen Erkrankungen wandelt sich seelischer Schmerz in körperliche Symptome. Leistungen für eine stationäre Psychotherapie sollten bei dieser Volkskrankheit vollumfänglich mitversichert sein.

Das ein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers ausgeschlossen sein sollte, ist leider immer noch nicht Standard. Bei der Tarifkalkulation sollte darauf geachtet werden, dass Alterungsrückstellungen gebildet werden. Im Alter, wenn diese Vorsorge eher benötigt wird, sollte diese auch bezahlbar geblieben sein.

Bleiben Sie Gesund :D

Marcus

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