Ich habe eine private Zahnzusatzversicherung der Debeka.
Habe mir kürzlich die Tarifbedingungen dazu kommen lassen, weil bei mir evtl. größere Aktionen fällig werden.
Was unter Versicherungsleistungen steht, klingt soweit erstmal passend.
Bei Tarifbedingungen lese ich:
Nach dem brancheneinheitlichen Basistarif nach §12 Abs. 1a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) versicherte Personen sind nicht versicherungsfähig.
Ich bin in der GKV freiwillig versichert nach Mindestbemessungssatz.
Bin ich möglicherweise von der Ausschlußklausel betroffen?
lg lotte
Zahnzusatzversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nein, weil ...
... Du in dem betreffenden PKV-Tarif nicht versichert bist. Du schreibst doch selbst, dass du freiwilliges Mitglied der GKV bist.
Also deshalb keine Sorge ...
Gruß von
Gerhard
Also deshalb keine Sorge ...
Gruß von
Gerhard
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