Mitteilungspflicht des Versicherers über Tarifumstellungen?

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beddes
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Mitteilungspflicht des Versicherers über Tarifumstellungen?

Beitragvon beddes » 21.12.2011, 16:35

Ich habe 1987 eine KV-Zusatzversicherung abgeschlossen
(Chefarzt + 1/2 Zweibettzimmer + KH Tagegeld)
Grund: Den seinerzeit durchaus üblichen 4-Bett oder Mehrbettzimmern
zu "entgehen". Es gab bei der Versicherung nur disen Tarif "1/2 Bettzimmer"
Die Prämiengestaltung war über die Jahre o.k.
Jetzt kam aber eine Erhöhung um über 15% was mich doch schokierte.
Auf meine Nachfrage wurde mir der Wechsel in einen Tarif "2-Bettzimmer" angeboten der um über 27.-- € (= 51% !!!) günstiger war wie der bisher bezahlte "1/2 Bettzimmer" Tarif.
Ich wußte überhaupt nicht, dass es diesen speziellen "2-Bettzimmer"
überhaupt gab. Diesen Tarif hatte die Versicherung bereits zum 1.1.1995!!! eingeführt ohne mich - über die jetzt günstigere Möglichkeit - zu informieren!!
Jahrelang wurde mir also stillschweigend der teure "1/2 Bettzimmer"
Tarifbeitrag abverlangt obwohl ich bei Abschluß im 1987 gar nicht unbedingt ein [u]Ein[/u]bettzimmer haben wollte.
Ich finde der Versicherer hätte mich damals über die "gravierende" Tarifänderung informieren müssen dann hätte ich zumindestens die Wahl gehabt zu entscheiden!
Das ist jetzt meine konkrete Frage: [u]Muss der Versicherer dies tun oder nicht ?????[/u]
Ich kann doch nicht alle 4 Wochen beim Versicherer anrufen ob es vielleicht ein andere/günstigere Möglichkeit gibt.
Weiß jemand was??? - über eine Antwort würde ich mich freuen!!!
Besten Dank
Beddes

E.Kacmaz
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Re: Mitteilungspflicht des Versicherers über Tarifumstellung

Beitragvon E.Kacmaz » 21.12.2011, 23:24

beddes hat geschrieben:Ich habe 1987 eine KV-Zusatzversicherung abgeschlossen
(Chefarzt + 1/2 Zweibettzimmer + KH Tagegeld)
Grund: Den seinerzeit durchaus üblichen 4-Bett oder Mehrbettzimmern
zu "entgehen". Es gab bei der Versicherung nur disen Tarif "1/2 Bettzimmer"
Die Prämiengestaltung war über die Jahre o.k.
Jetzt kam aber eine Erhöhung um über 15% was mich doch schokierte.
Auf meine Nachfrage wurde mir der Wechsel in einen Tarif "2-Bettzimmer" angeboten der um über 27.-- € (= 51% !!!) günstiger war wie der bisher bezahlte "1/2 Bettzimmer" Tarif.
Ich wußte überhaupt nicht, dass es diesen speziellen "2-Bettzimmer"
überhaupt gab. Diesen Tarif hatte die Versicherung bereits zum 1.1.1995!!! eingeführt ohne mich - über die jetzt günstigere Möglichkeit - zu informieren!!
Jahrelang wurde mir also stillschweigend der teure "1/2 Bettzimmer"
Tarifbeitrag abverlangt obwohl ich bei Abschluß im 1987 gar nicht unbedingt ein Einbettzimmer haben wollte.
Ich finde der Versicherer hätte mich damals über die "gravierende" Tarifänderung informieren müssen dann hätte ich zumindestens die Wahl gehabt zu entscheiden!
Das ist jetzt meine konkrete Frage: Muss der Versicherer dies tun oder nicht ?????
Ich kann doch nicht alle 4 Wochen beim Versicherer anrufen ob es vielleicht ein andere/günstigere Möglichkeit gibt.
Weiß jemand was??? - über eine Antwort würde ich mich freuen!!!
Besten Dank
Beddes


Also, hängt prinzipiell erstmal davon ab, wer vermittelt hat.
Vertreter oder Makler.
Es könnte bei Vertreter gelten § 6 (1) VVG i.v.m. § 6 (4) VVG.
Halte ich in Ihrem Fall aber für etwas weit hergeholt, aber vor Gericht und auf hoher See...

Beste Grüße

GS
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Also eine Beitragserhöhung von ...

Beitragvon GS » 22.12.2011, 08:16

... ca. 48 Euro um ca. 5 Euro auf ca. 53 Euro monatlich.

Hallo beddes,

wie lange waren diese 48 Euro stabil? Wurden sie zuletzt erhöht oder gesenkt?

Der neue(re) Tarif kostet nach Umstellung nur 26 Euro. Du würdest heute aber sicher mehr bezahlen, wenn Du schon 1995 oder kurz danach gewechselt hättest. Das hängt mit den Alterungsrückstellungen zusammen, die seit über 20 Jahren im Alttarif schon einiges bewirken.

Ist denn das 1<->2-Bettzimmer der einzige Unterschied? Wenn Du umstelltst, lass genau herausarbeiten, was Du außerdem eventuell aufgibst. Das muss aus Deiner Sicht nichts Gravierendes sein, aber Du solltest es wissen.

Letzter Punkt: 1987 gab es jede Menge 2-Bettzimmer-Tarife. Und doch hast Du Dich für einen Mehrbeitrag wegen einer schon damals als unnötig erachtete Mehrleistung entschieden?

Gruß von
Gerhard


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