Mitteilungspflicht des Versicherers über Tarifumstellungen?
Verfasst: 21.12.2011, 16:35
Ich habe 1987 eine KV-Zusatzversicherung abgeschlossen
(Chefarzt + 1/2 Zweibettzimmer + KH Tagegeld)
Grund: Den seinerzeit durchaus üblichen 4-Bett oder Mehrbettzimmern
zu "entgehen". Es gab bei der Versicherung nur disen Tarif "1/2 Bettzimmer"
Die Prämiengestaltung war über die Jahre o.k.
Jetzt kam aber eine Erhöhung um über 15% was mich doch schokierte.
Auf meine Nachfrage wurde mir der Wechsel in einen Tarif "2-Bettzimmer" angeboten der um über 27.-- € (= 51% !!!) günstiger war wie der bisher bezahlte "1/2 Bettzimmer" Tarif.
Ich wußte überhaupt nicht, dass es diesen speziellen "2-Bettzimmer"
überhaupt gab. Diesen Tarif hatte die Versicherung bereits zum 1.1.1995!!! eingeführt ohne mich - über die jetzt günstigere Möglichkeit - zu informieren!!
Jahrelang wurde mir also stillschweigend der teure "1/2 Bettzimmer"
Tarifbeitrag abverlangt obwohl ich bei Abschluß im 1987 gar nicht unbedingt ein [u]Ein[/u]bettzimmer haben wollte.
Ich finde der Versicherer hätte mich damals über die "gravierende" Tarifänderung informieren müssen dann hätte ich zumindestens die Wahl gehabt zu entscheiden!
Das ist jetzt meine konkrete Frage: [u]Muss der Versicherer dies tun oder nicht ?????[/u]
Ich kann doch nicht alle 4 Wochen beim Versicherer anrufen ob es vielleicht ein andere/günstigere Möglichkeit gibt.
Weiß jemand was??? - über eine Antwort würde ich mich freuen!!!
Besten Dank
Beddes
(Chefarzt + 1/2 Zweibettzimmer + KH Tagegeld)
Grund: Den seinerzeit durchaus üblichen 4-Bett oder Mehrbettzimmern
zu "entgehen". Es gab bei der Versicherung nur disen Tarif "1/2 Bettzimmer"
Die Prämiengestaltung war über die Jahre o.k.
Jetzt kam aber eine Erhöhung um über 15% was mich doch schokierte.
Auf meine Nachfrage wurde mir der Wechsel in einen Tarif "2-Bettzimmer" angeboten der um über 27.-- € (= 51% !!!) günstiger war wie der bisher bezahlte "1/2 Bettzimmer" Tarif.
Ich wußte überhaupt nicht, dass es diesen speziellen "2-Bettzimmer"
überhaupt gab. Diesen Tarif hatte die Versicherung bereits zum 1.1.1995!!! eingeführt ohne mich - über die jetzt günstigere Möglichkeit - zu informieren!!
Jahrelang wurde mir also stillschweigend der teure "1/2 Bettzimmer"
Tarifbeitrag abverlangt obwohl ich bei Abschluß im 1987 gar nicht unbedingt ein [u]Ein[/u]bettzimmer haben wollte.
Ich finde der Versicherer hätte mich damals über die "gravierende" Tarifänderung informieren müssen dann hätte ich zumindestens die Wahl gehabt zu entscheiden!
Das ist jetzt meine konkrete Frage: [u]Muss der Versicherer dies tun oder nicht ?????[/u]
Ich kann doch nicht alle 4 Wochen beim Versicherer anrufen ob es vielleicht ein andere/günstigere Möglichkeit gibt.
Weiß jemand was??? - über eine Antwort würde ich mich freuen!!!
Besten Dank
Beddes