Krankentagegeldversicherung hat ordentlich gekündigt....

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Dirk b.
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Krankentagegeldversicherung hat ordentlich gekündigt....

Beitragvon Dirk b. » 13.01.2012, 14:58

Hallo,

Als Neuling hier im Forum grüße ich erstmal ganz aufgeregt in die Runde.

Aber nun zu meinem Problem:

Meine Freundin ist sein einiger Zeit erkrankt und bezieht Leistungen aus ihrer Privaten Krankentagegeld Versicherung. In den Allgemeinen Vertragsbedingungen steht das die Versicherung nach §14 diesen Vertrag innerhalb der ersten 3 Jahre nach Abschluß ordentlich kündigen kann. Der Vertrag meiner Freundin ist ca. 2,5 Jahre alt. Die Versicherung verzichtet aber ausdrücklich in den Vertragsbedingungen zu ihrem Tarif (das habe ich mir auch davon unabhängig bei drei Geschäftstellen der Signal telefonisch bestätigen lassen) auf dieses Kündigungsrecht nach §14.
Natürlich hat die Versicherung meiner Freundin den Vertrag nun dennoch gekündigt. Auf telefonische Anfrage bei der Versicherung hieß es "die Verzichtsklausel gelte nur bei Vollversicherungen, daher bei Versicherungsnehmern die eine Private Krankenversicherung bei der Signal abgeschlossen haben.

Kann dieses Aussage der Versicherung richtig sein?
Können wir der Kündigung gelassen entgegen sehen weil sie ungültig ist?
Kann die Versicherung überhaubt während eines aktuellen Leistungbezuges kündigen?

Aussdrücklich sei erwähnt das meiner Freundin natürlich alle Auflagen und Anforderungen der der Versicherung erfüllt hat. Entbindung ihrer Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber der Versicherung. 2 facher Besuch bei einem Gutachter der Versicherung (der meiner Freundin den fortbestand und die Tatsache ihrer Krankheit atesstierte).


Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann...

LG

Dirk

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Beitragvon Philipp Mättig » 13.01.2012, 16:15

Moin,

Die Signal ist im recht. Gute Besserung.

Gruß
Philipp

Dirk b.
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Beitragvon Dirk b. » 13.01.2012, 17:50

Das verstehe ich nicht. Bedeutet das das sie ihre eigenen Regeln nach belieben ausgelegt werden dürfen oder interpretieren wir die Bedingungen der Signal nicht richtig?
Sorry aber es geht da schon um eine wirtschaftlich relevante Sache zumal meine Freundin wohl nach der Kündigung keine Chance mehr haben wird jemals wieder eine Tagegeldversicherung abzuschließen.

LG

Dirk

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Beitragvon Philipp Mättig » 13.01.2012, 18:08

Moin,

De Bedingungen sind eindeutig. Die Signal ist im Recht. Das haben Sie bei Vertragsabschluss so unterschrieben. Das klingt vielleicht hart. Ich kann Ihnen aber leider keine positive Antwort geben.

Gruß
Philipp

Frank
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Re: Krankentagegeldversicherung hat ordentlich gekündigt....

Beitragvon Frank » 13.01.2012, 18:27

Dirk b. hat geschrieben:Auf telefonische Anfrage bei der Versicherung hieß es "die Verzichtsklausel gelte nur bei Vollversicherungen, daher bei Versicherungsnehmern die eine Private Krankenversicherung bei der Signal abgeschlossen haben.


So steht es auch in den Bedingungen. Die meisten Gesellschaften verzichten nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.01.2012, 18:57

Aber per Telefon wurde doch von der Gattin des Hausmeisters gesagt man verzichte auf das Kündigungsrecht :-) oder wissen Sie mit wem Sie gesprochen haben, gibt es möglicherweise dafür Zeugen.

Einmal schriftlich, statt 3x anrufen, möglicherweise haben Ihre Anrufe auch den schlafenden Riesen geweckt.
Gute Besserung für Ihre Freundin.
Gruß

Dirk b.
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Beitragvon Dirk b. » 13.01.2012, 20:28

Philchen hat geschrieben:Moin,

De Bedingungen sind eindeutig. Die Signal ist im Recht. Das haben Sie bei Vertragsabschluss so unterschrieben. Das klingt vielleicht hart. Ich kann Ihnen aber leider keine positive Antwort geben.

Gruß
Philipp


In den Vertragsbedingungen steht ausdrücklich "... Verzichtet auf das Recht nach 14" und das liegt unserem Vertrag bei und das kann man auch auf der HP def Signal als PDF downloaden.

Sorry in meinem ersten Beitrag habe ich wohl das Wort "Verzichten" Vergessen.



Ich muss das hier auf dem Handy tippern weil mein Laptop verendet ist :roll:
[url] http://panbase.signal-iduna.de//interfa ... &linkArt=3 [url]

Im Punkt 4 ist der Satz auf den ich mich beziehe.

Frank
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Beitragvon Frank » 13.01.2012, 22:53

Guck dir mal den Punkt 1 an. Dieser Tarif gilt nur für Arbeitnehmer, die auch gleichzeitig eine Vollkostenversicherung haben.

GS
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Beitragvon GS » 14.01.2012, 00:41

Zweifelsfrei die Bestimmung nach Punkt A 1., wonach eine private Vollversicherung bestehen muss, um sich auf den Verzicht auf die ord. Kündigung berufen zu können.

Zu hinterfragen ist eventuell, welchen Tarif Dirks Freundin hat. Wenn der in diesen Tarifbedingungen (Kopfzeile) aufgeführt ist: Nächste Frage, wie es dazu gekommen oder geblieben ist.

Gruß von
Gerhard

Dirk b.
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Beitragvon Dirk b. » 14.01.2012, 09:22

Der Tarif meiner Freundin lautet ESP-VA 43/21. Die 21 besagt wohl das sich das Tagegeld abweichend auf 21€ täglich beläuft.
Wie schon geschrieben habe ich drei Niederlassungen angerufen um mich zumindesten über mein ""richtiges" Verständnis über den Punkt 4 zu informieren. Ich habe dort gesagt das ich mich für eine Tagegeldversicherung interessiere und ich diesen Punkt nicht verstehe und erläutert habe wollte. Sowohl die Niederlassung in Lübeck in Coesfeld und auch Hamburg sagte mir das es so sei, das sich diese Aussage auf genau diese Tarife beziehe. Und dazu wurde mir in Lübeck und Coesfeld gesagt das dieses gang und gebe bei allen großen Versicherungsgesellschaften sei, auf dieses Kündigungsrecht bei TG Versicherungen zu verzichten.

Das meine Anrufe keine Rechtsverbindlichkeit haben ist mir schon klar. Nur dachte ich das ich die Bedingungen wohl richtig verstanden habe.

Zumal ich mir natürlich die Frage stelle "schließt man eine Tagegeldversicherung ab aus der ich, wenn ich in den ersten drei Jahren Leistungen beziehe, gekündigt werden kann?"

Ich denke wir werden zumindest zunächste uns über das Verhalten der Versicherung bei dieser beschweren und anschließend den Ombudsmann anrufen.

Bliebe noch vieleicht eine Frage "Kann die Versicherung während eines laufenden Versicherungsfalles überhaupt kündigen?"

Ich bedanke mich für eure Antworten...

LG

Dirk
Zuletzt geändert von Dirk b. am 14.01.2012, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.

Frank
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Beitragvon Frank » 14.01.2012, 11:23

Den Tarif ESP gibt es erst seit dem 01.01.2011. Ich gehe mal davon aus, dass deine Freundin vorher den Tarif EKTG43 hatte und diesen dann umgestellt hat.

Zu deiner Frage: Der Versicherer kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden der ersten 3 Versicherungsjahre kündigen. §14 AVB

Dirk b.
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Beitragvon Dirk b. » 14.01.2012, 12:01

Frank hat geschrieben:Den Tarif ESP gibt es erst seit dem 01.01.2011. Ich gehe mal davon aus, dass deine Freundin vorher den Tarif EKTG43 hatte und diesen dann umgestellt hat.

Zu deiner Frage: Der Versicherer kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden der ersten 3 Versicherungsjahre kündigen. §14 AVB


Der Vertrag wurde zum 01.05.09 Abgeschlossen und der Tarif lautete da "EKTG43 21" und wurde dann zum 01.10.2010 geändert.

Nicht nur ich sondern auch meine Freundin sind durch die Verzichtsklausel und deren Auslegung in den Bedingungen zu diesem Tarif mehr als irritiert. Aber das scheint gängige Praxis zu sein. Die Anrufe mit der entsprechenden telefonischen Auskunft der Versicherungsbüros der Signal bestärken mich in der Vermutumg das man hier entweder absichtlich in die Irre geführt wird oder das die Mitarbeiter der Signal ihre Bedingungen nicht kennen oder nicht erklären. Ich denke ich werde mir von der Signal einen Eine Tagegeldversicherung anbieten lassen mit einer schriftlichen Erläuterung und einer entsprechenden Bestätigung zu dem gesagten. Dann schauen wir mal weiter.

Frank
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Beitragvon Frank » 14.01.2012, 14:13

Das Ganze wurde schon alles schriftlich fixiert, in den allgemeinen Bedingungen.

Telefonische Auskünfte bedeuten nicht viel, zumal es einen Unterschied macht, ob der Kunde das Tagegeld als Zusatzversicherung oder innerhalb der Vollkostenversicherung abschließt.


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