Zu geringes Krankentagegeld

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abtman
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Zu geringes Krankentagegeld

Beitragvon abtman » 24.06.2012, 16:53

Hallo liebes Forum,

ich bin neu in diesem Forum und möchte mich schon jetzt für die Hilfe bedanken.

Folgendes Problem:
Ich bin als Angestellte seit 1986 bei derselben Gesellschaft privat versichert. Damals habe ich eine Tagegeldversicherung über DM 70,-- / Tag abgeschlossen, die 1990 auf DM 100,-- erhöht wurde, entsprechend € 51,13. 2005 musste ich nach einem Jobwechsel zurück in die GKV. Aufgrund des niedrigeren Einkommens habe ich die Tagegeldversicherung auf € 15,-- / Tag reduziert. Für die restlichen € 36,-- wurde - ebenso wie für die PKV - eine Anwartschaft abgeschlossen. Seit 01.02.2012 bin ich bei derselben Gesellschaft wieder privat versichert, mit einem Tagegeld von € 51,--.

Nun habe ich festgestellt, dass ich im Krankheitsfall nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nicht nur mein Nettoeinkommen absichern, sondern auch die vollen PKV- und Rentenbeiträge tragen muss. Das mag blöd klingen, aber ich wusste es wirklich nicht. Und mein Versicherungsmakler scheint auch nicht unbedingt der "Crack" zu sein. Damit bin ich im Ernstfall komplett unterversichert, da nach Abzug der o. g. Beiträge gerade noch € 500,-- bleiben, was für Lebenshaltungskosten, Miete, etc. nicht ausreicht. Ich habe daraufhin versucht, die Versicherung auf € 80,-- / Tag zu erhöhen. Dies wurde von der Versicherung abgelehnt, mit folgendem Hinweis: "Die Kosten, die durch die vorhandenen Erkrankungen enstehen würden, können nicht durch einen Beitragszuschlag ausgeglichen werden. Auch eine eindeutige Abgrenzung durch einen Leistungsausschluss ist nicht möglich. Sie bleiben dadurch wie bisher versichert".

Mir sind keine Erkrankungen bekannt. Ich habe lediglich 2010 / 2011 Mittel gegen Bluthochdruck und erhöhte Cholesterinwerte genommen, die inzwischen aber abgesetzt wurden, da die Werte alle wieder normal sind. Letztes Jahr war ich wegen Rückenschmerzen beim Orthopäden in Behandlung, die ebenfalls erfolgreich abgeschlossen wurde.

Meine Fragen: gibt es keine Möglichkeit, eine Tagegeldversicherung zu erhöhen, obwohl sie über 20 Jahre nicht angepasst wurde? War es immer schon so, dass man als privat Versicherter die vollen PKV und Rentenbeitgräge zahlen muss (vorausgesetzt, man möchte keine Einbußen bei der späteren Rente hinnehmen)? Dann war ich wahrscheinlich die ganze Zeit unterversichert.

Tut mir leid, dass der Beitrag etwas länger geworden ist, aber ich wollte die Situation so genau wie möglich schildern. Schon jetzt vielen Dank für jeden Tipp.

Viele Grüße

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Thomas Kliem
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Beitragvon Thomas Kliem » 24.06.2012, 20:11

Hallo,

Sie sind da leider einem oft zu beobachtenden Beratungsfehler zum Opfer gefallen. Wenn die Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers endet, endet damit auch die Zahlung der Arbeitgeberanteile zu den gesetzlich sozialen Versicherungen, also Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung (gilt auch, wenn Sie in der PKV sind), Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Wenn die Lücke also komplett geschlossen werden soll, müssen diese Anteile hinzugerechnet werden. Ob diese Regelung "schon immer" bestanden hat, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich beschäftige mich erst seit 2001 professionell mit Krankenversicherungen. Da galt diese Regelung jedenfalls schon.

Meine Erfahrung ist jedoch auch, dass viele Kunden aus Kostengründen keine Vollabsicherung wählen. Das will ich Ihnen aber nicht unterstellen.

Ein professionell arbeitender Vermittler/Berater wird Ihnen Ihre Lücke aber immer komplett berechnen.

Wenn die Versicherung eine Erhöhung aus Risikoaspekten ablehnt, dann gibt es aus Sicht der Versicherung offensichtlich Diagnosen, die sich wahrscheinlich aus von Ihnen eingereichten Rechnungen ergeben, die die Versicherung als unkalkulierbar für die Zukunft einstuft. Eine Nachverhandlung mit Einreichung ärztlicher Atteste wird vermutlich erfolglos bleiben.

Es gibt Tarife, die eine Anpassungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung beinhalten. Die gängigste Anpassungsmöglichkeit ist die Anpassung wegen einer Gehaltserhöhung (unter bestimmten definierten Voraussetzungen, siehe Versicherungsbedingungen) oder eine Erhöhungsoption in bestimmten zeitlichen Intervallen (siehe Versicherungsbedingungen).

abtman
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Zu geringes Krankentagegeld

Beitragvon abtman » 25.06.2012, 15:12

Sehr geehrter Herr Kliem,

vielen Dank für die prompte Antwort. Bei meiner Gesellschaft wird das Krankentagegeld proportional zu einer Gehaltserhöhung angepasst. Ich müsste demnach rund € 1.500,-- brutto mehr verdienen. Ich glaube nicht, dass ich meinen Arbeitgeber dazu überreden kann... Trotzdem werde ich meine Versicherungsbedingungen nochh einmal durchsehen. Sie haben übrigens Recht mit Ihrer Vermutung - ich wäre wegen € 5,-- oder € 6,-- Mehrkosten im Monat im Traum nicht auf die Idee gekommen, mich unterzuversichern.

Nochmals Danke und viele Grüße


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