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Ablehnung wegen psychotherapeutischer Behandlung???

Verfasst: 18.09.2012, 19:28
von kasimir
Eine nahe Verwandte (40) möchte eine Krankenzusatzversicherung für stationäre Leistungen abschließen, wird aber lt. Auskunft eines Maklers nicht aufgenommen, weil sie vor langen Jahren einmal vorübergehend in psychotherapeutischer Behandlung war. Dies schien erforderlich und war hilfreich, nachdem sie durch Leistungsdruck im Studium und durch den Abbruch einer Beziehung unter Druck geriet. Längst ist sie in einem gesicherten Arbeitsverhältnis und in einer festen Beziehung, körperlich und seelisch gesund.

Ist diese Ablehnung tatsächlich denkbar und - falls ja - begründbar???
Gilt sie bei allen Gesellschaften?

Man sollte meinen, dass in der heutigen Zeit die psychotherapeutische Beratung längst allgemeine Akzeptanz findet und nicht mehr - wie früher - von einem dunklen Nebel verhüllt ist. Der zunehmende Leistungsdruck im Studium und im Beruf sowie verschärfte soziale Spannungen vielfältiger Art macht diese wertvolle Hilfe unverzichtbar und wird in hohem Maß in Anspruch genommen.

Danke für hilfreiche Hinweise.
Helmut

Re: Ablehnung wegen psychotherapeutischer Behandlung???

Verfasst: 19.09.2012, 10:10
von Frank
kasimir hat geschrieben:Der zunehmende Leistungsdruck im Studium und im Beruf sowie verschärfte soziale Spannungen vielfältiger Art macht diese wertvolle Hilfe unverzichtbar und wird in hohem Maß in Anspruch genommen.


Das stimmt. Und das ist genau der Grund, warum die Krankenversicherer dieses Kostenrisiko scheuen.

Wann wurde denn die letzte Behandlung abgeschlossen?

Verfasst: 19.09.2012, 10:36
von kasimir
Wann wurde denn die letzte Behandlung abgeschlossen?

Vor ca 15 Jahren.
Allerdings erfahre ich soeben auf Nachfrage, dass in jüngerer Zeit eine (einzige) probatorische Sitzung stattgefunden hat, welche bei der GKV registriert ist.
Zählt diese bereits als "Behandlung"?

Verfasst: 19.09.2012, 11:17
von Frank
Es reicht aus, um eine Ablehnung zu erhalten.

Verfasst: 21.09.2012, 12:20
von kasimir
Der zunehmende Leistungsdruck im Studium und im Beruf sowie verschärfte soziale Spannungen vielfältiger Art macht diese wertvolle Hilfe unverzichtbar und wird in hohem Maß in Anspruch genommen.



Das stimmt. Und das ist genau der Grund, warum die Krankenversicherer dieses Kostenrisiko scheuen.


Ist der Abschluss einer Zusatzversicherung unter diesen Umständen auch mit einem Risikozuschlag - wie bei vielen anderen Vorerkrankungen - nicht möglich?
Falls nicht, wäre dies schwer verständlich!
Gruß Helmut

Verfasst: 21.09.2012, 13:17
von Frank
In der Regel wird abgelehnt, weil sich psychische Erkrankungen schlecht von anderen Erkrankungen abgrenzen lassen.

Verfasst: 07.11.2012, 15:00
von Sicher
Sorry, ich verstehe das irgendwie noch nicht so ganz, wieso man Zusatzversicherungen nicht abschließen kann, nur weil man mal in Psychotherapeutischer Behandlung war.
Gilt das denn für alle Zusatzversicherungen?

Verfasst: 07.11.2012, 15:07
von Frank
Das hängt von den Gesundheitsfragen ab. Eine Zahnzusatzversicherung wäre möglich.

Verfasst: 07.11.2012, 19:05
von DKV-Service-Center
un für die Brille kann man auch noch was abschließen :-)

Verfasst: 09.11.2012, 10:23
von Sicher
Und für was dann nicht?

Verfasst: 09.11.2012, 10:33
von Frank
Sicher hat geschrieben:Und für was dann nicht?


Stationäre Zusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen

Verfasst: 09.11.2012, 15:05
von Sicher
Achso, alles klar.
Ich finde das irgendwie nicht gut. Das ist eine eher unlogische Regelung..... finde ich.
Aber da kann man wohl nichts machen. :-k

Verfasst: 27.11.2012, 16:04
von Clara*
Ich bin grade erst ins Thema eingestiegen, was bekomme ich denn bei einer Stationären - / Ambulanten Zusatzversicherung?
Also ich meine, welche Leistungen kann ich da erwarten?