Krankentagegeld/Versicherung möchte Vertrag "ruhend ste

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Bacio
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Krankentagegeld/Versicherung möchte Vertrag "ruhend ste

Beitragvon Bacio » 12.11.2012, 12:51

Hallo an alle!

Ich hoffe ihr könnt uns bei einem aktuellen Problem helfen.

Mein Mann ist seit Juli 2012 arbeitsunfähig wegen Burnout / Depressionen. Seit September 2011 erhält er ein Krankentagegeld der Debeka.
Im November war er zur Reha / Januar 2012 - März 2012 in einer Tagesklinik und seit August 2012 ist er in psychologischer Gesprächstherapie. Diese Angaben nur zum Verlauf.
Die Debeka hat meinen Mann zwei mal zum Gutachter geschickt. Dieser hat bestätigt, dass er nicht arbeitsfähig ist.

Am Samstag haben wir einen Brief erhalten der Versicherung: (ich tippe mal einfach den Text ab - ich hoffe für niemanden wird es zu lang... aber so wisst ihr genauer was ich auch frage - also sorry für den vielen Text)

"In der Krankentagegeldversicherung prüfen wir das weitere Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen in gewissen Abständen. Deshalb haben wir ein ärztliches Gutachten nach Aktenlage durchführen lassen.

Aus diesem Gutachten vom 31.10.2012 geht nun hervor, dass bei Ihnen Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Versicherungsbedingungen vorliegt.

Gestatten Sie uns in diesem Zusammenhang bitte einige nähere Erläuterungen zu unserer Leistungspflicht nach dem Krankentagegeldtarif TG. Soweit notwendig, stützen wir uns dabei auf die vertraglichen Bestimmungen.

Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen (MB/KT) und Teil II: Tarif TG mit Tarifbedingungen zugrunde.

Nach § 15 Abs. 1 1 b MB/KT endet die Krankentagegeldversicherung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für die Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber sechs Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung führen wir die Krankentagegeldversicherung ab dem 30.04.2013 mit den Bedingungen für das Ruhen weiter. Sie erwerben damit für den Fall des Wiedereintritts der Berufsunfähigkeit und der Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit das Recht, die Leistungspflicht des ruhenden Tarifes ohne erneute Gesundheitsprüfung im bisherigen Umfang und zu den bisherigen Bedingungen in Kraft zu setzen.

Sollten Sie eine solche Ruhensversicherung nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von vier Wochen schriftlich mit.

Sofern grundsätzliche Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung bestehen, empfehlen wir Ihnen, die Berufsunfähigkeit dort zu melden. Wir erlauben uns aber bereits jetzt den Hinweis, dass der Begriff der Berufsunfähigkeit nach dem MB/KT nicht mit dem der Berufsunfähigkeit oder verminderten Erwerbsfähigkeit im Rentenversicherungsrecht identisch ist. Die Feststellung durch die private Krankentagegeldversicherung hat demnach nicht automatisch eine Leistung durch die Deutsche Rentenversicherung zur Folge.

Mit freundlichen Grüßen"

so.... puh

Für uns stellen sich einige Fragen.

Zum einen kann die Versicherung einfach nach Aktenlage entscheiden, dass Berufsunfähigkeit vorliegt. Der behandelnde Arzt, sowie Psychiater sehen das nicht so. Es liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, aber keine Berufsunfähigkeit.

Zweite Frage: heißt das, die Versicherung will also ab sofort kein Krankentageld mehr zahlen? Verstehe ich das richtig?

Dritte Frage: was kann man für den Fall tun, wenn die Versicherung nicht mehr zahlt?

Ich danke JEDEM fürs Lesen und hoffe auf Tipps.

Liebe Grüße
Kerstin

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.11.2012, 09:50

Hallo Kerstin,
dass Schreiben ist sehr deutlich abgefasst, da steht
- Gutachten vom 31.10.2012
- spätestens aber sechs Monate
-ab dem 30.04.2013

also die Versicherung behauptet er ist BU und zahlt Bedingungsgemäß noch 6 Monate also bis 30.04.13

jetzt können Sie beweisen das die Aussage Ihrer Behandelden Ärzte stimmt, dann sollte er doch bis zum 30.04.2013 wieder Gesund sein.
Oder Sie machen das was die Versicherung sagt und beantragen eine BU Rente.
oder Sie sagen nö die Versicherung spinnt und beauftragen ein eigenes Gutachten aus dem hervorgeht das er nur Krank ist und bald wieder Gesund wird.
Gruß

Bacio
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Beitragvon Bacio » 13.11.2012, 14:23

vielen lieben Dank für das lesen des Beitrages und vielen Dank für deine Antwort.

Gut - für dich ist es deutlich.... für uns war das wie "alles oder alles nichts". Ich habe sicher den Brief 10 x gelesen und immer wieder tauchten bei mir Fragezeichen auf.

Ich möchte jedem hier danken, es ist gut zu wissen, dass man hierher kommen kann um seine Fragen zu stellen.

Ich denke wir werden jetzt mal den nächsten Leistungsbescheid (der in den nächsten Tagen eintreffen wird) abwarten und dann wird mein Mann mit seinen Ärzten sprechen.

Vielen vielen Dank!!!

Bacio
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Beitragvon Bacio » 16.11.2012, 12:07

Debeka die zweite :-)

es scheint noch weiteren Klärungsbedarf zu geben. Die Debeka hat nun den aktuellen Leistungsantrag bearbeitet und auch das Krankentagegeld überwiesen. Gleich danach - also heute - kam der nächste Brief.

Ich hatte das in meinem ersten Beitrag glaube ich nicht erwähnt. Der Arbeitgeber meines Mannes hat nach 14 Monaten den Arbeitsplatz nicht mehr erhalten können, aus diesem Grunde hat der AG meinen Mann kontaktiert um aus wirtschaftlichen Gründen den Arbeitsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufzuheben. Dies hat mein Mann zu aller erst mit der Agentur für Arbeit besprochen, diese haben dem zugestimmt.

Jetzt möchte die Debeka 8 - 10 Fragen beantwortet haben, wer wann wo wie warum gekündigt hat. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Das ist doch reine Schikane. Die Versicherung hat mein Mann jetzt über 15 Jahre, hat diese NIE in Anspruch genommen, dass ist das erste mal und es gibt monatlich Ärger mit der Debeka. Gutachten, Unterlagen, Ärzte die befragt werden und und und.

Lustig finde ich das nicht mehr.

Kerstin


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