Krankentagegeld/Versicherung möchte Vertrag "ruhend ste
Verfasst: 12.11.2012, 12:51
Hallo an alle!
Ich hoffe ihr könnt uns bei einem aktuellen Problem helfen.
Mein Mann ist seit Juli 2012 arbeitsunfähig wegen Burnout / Depressionen. Seit September 2011 erhält er ein Krankentagegeld der Debeka.
Im November war er zur Reha / Januar 2012 - März 2012 in einer Tagesklinik und seit August 2012 ist er in psychologischer Gesprächstherapie. Diese Angaben nur zum Verlauf.
Die Debeka hat meinen Mann zwei mal zum Gutachter geschickt. Dieser hat bestätigt, dass er nicht arbeitsfähig ist.
Am Samstag haben wir einen Brief erhalten der Versicherung: (ich tippe mal einfach den Text ab - ich hoffe für niemanden wird es zu lang... aber so wisst ihr genauer was ich auch frage - also sorry für den vielen Text)
"In der Krankentagegeldversicherung prüfen wir das weitere Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen in gewissen Abständen. Deshalb haben wir ein ärztliches Gutachten nach Aktenlage durchführen lassen.
Aus diesem Gutachten vom 31.10.2012 geht nun hervor, dass bei Ihnen Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Versicherungsbedingungen vorliegt.
Gestatten Sie uns in diesem Zusammenhang bitte einige nähere Erläuterungen zu unserer Leistungspflicht nach dem Krankentagegeldtarif TG. Soweit notwendig, stützen wir uns dabei auf die vertraglichen Bestimmungen.
Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen (MB/KT) und Teil II: Tarif TG mit Tarifbedingungen zugrunde.
Nach § 15 Abs. 1 1 b MB/KT endet die Krankentagegeldversicherung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für die Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber sechs Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung führen wir die Krankentagegeldversicherung ab dem 30.04.2013 mit den Bedingungen für das Ruhen weiter. Sie erwerben damit für den Fall des Wiedereintritts der Berufsunfähigkeit und der Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit das Recht, die Leistungspflicht des ruhenden Tarifes ohne erneute Gesundheitsprüfung im bisherigen Umfang und zu den bisherigen Bedingungen in Kraft zu setzen.
Sollten Sie eine solche Ruhensversicherung nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von vier Wochen schriftlich mit.
Sofern grundsätzliche Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung bestehen, empfehlen wir Ihnen, die Berufsunfähigkeit dort zu melden. Wir erlauben uns aber bereits jetzt den Hinweis, dass der Begriff der Berufsunfähigkeit nach dem MB/KT nicht mit dem der Berufsunfähigkeit oder verminderten Erwerbsfähigkeit im Rentenversicherungsrecht identisch ist. Die Feststellung durch die private Krankentagegeldversicherung hat demnach nicht automatisch eine Leistung durch die Deutsche Rentenversicherung zur Folge.
Mit freundlichen Grüßen"
so.... puh
Für uns stellen sich einige Fragen.
Zum einen kann die Versicherung einfach nach Aktenlage entscheiden, dass Berufsunfähigkeit vorliegt. Der behandelnde Arzt, sowie Psychiater sehen das nicht so. Es liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, aber keine Berufsunfähigkeit.
Zweite Frage: heißt das, die Versicherung will also ab sofort kein Krankentageld mehr zahlen? Verstehe ich das richtig?
Dritte Frage: was kann man für den Fall tun, wenn die Versicherung nicht mehr zahlt?
Ich danke JEDEM fürs Lesen und hoffe auf Tipps.
Liebe Grüße
Kerstin
Ich hoffe ihr könnt uns bei einem aktuellen Problem helfen.
Mein Mann ist seit Juli 2012 arbeitsunfähig wegen Burnout / Depressionen. Seit September 2011 erhält er ein Krankentagegeld der Debeka.
Im November war er zur Reha / Januar 2012 - März 2012 in einer Tagesklinik und seit August 2012 ist er in psychologischer Gesprächstherapie. Diese Angaben nur zum Verlauf.
Die Debeka hat meinen Mann zwei mal zum Gutachter geschickt. Dieser hat bestätigt, dass er nicht arbeitsfähig ist.
Am Samstag haben wir einen Brief erhalten der Versicherung: (ich tippe mal einfach den Text ab - ich hoffe für niemanden wird es zu lang... aber so wisst ihr genauer was ich auch frage - also sorry für den vielen Text)
"In der Krankentagegeldversicherung prüfen wir das weitere Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen in gewissen Abständen. Deshalb haben wir ein ärztliches Gutachten nach Aktenlage durchführen lassen.
Aus diesem Gutachten vom 31.10.2012 geht nun hervor, dass bei Ihnen Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Versicherungsbedingungen vorliegt.
Gestatten Sie uns in diesem Zusammenhang bitte einige nähere Erläuterungen zu unserer Leistungspflicht nach dem Krankentagegeldtarif TG. Soweit notwendig, stützen wir uns dabei auf die vertraglichen Bestimmungen.
Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen (MB/KT) und Teil II: Tarif TG mit Tarifbedingungen zugrunde.
Nach § 15 Abs. 1 1 b MB/KT endet die Krankentagegeldversicherung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für die Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber sechs Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung führen wir die Krankentagegeldversicherung ab dem 30.04.2013 mit den Bedingungen für das Ruhen weiter. Sie erwerben damit für den Fall des Wiedereintritts der Berufsunfähigkeit und der Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit das Recht, die Leistungspflicht des ruhenden Tarifes ohne erneute Gesundheitsprüfung im bisherigen Umfang und zu den bisherigen Bedingungen in Kraft zu setzen.
Sollten Sie eine solche Ruhensversicherung nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von vier Wochen schriftlich mit.
Sofern grundsätzliche Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung bestehen, empfehlen wir Ihnen, die Berufsunfähigkeit dort zu melden. Wir erlauben uns aber bereits jetzt den Hinweis, dass der Begriff der Berufsunfähigkeit nach dem MB/KT nicht mit dem der Berufsunfähigkeit oder verminderten Erwerbsfähigkeit im Rentenversicherungsrecht identisch ist. Die Feststellung durch die private Krankentagegeldversicherung hat demnach nicht automatisch eine Leistung durch die Deutsche Rentenversicherung zur Folge.
Mit freundlichen Grüßen"
so.... puh
Für uns stellen sich einige Fragen.
Zum einen kann die Versicherung einfach nach Aktenlage entscheiden, dass Berufsunfähigkeit vorliegt. Der behandelnde Arzt, sowie Psychiater sehen das nicht so. Es liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, aber keine Berufsunfähigkeit.
Zweite Frage: heißt das, die Versicherung will also ab sofort kein Krankentageld mehr zahlen? Verstehe ich das richtig?
Dritte Frage: was kann man für den Fall tun, wenn die Versicherung nicht mehr zahlt?
Ich danke JEDEM fürs Lesen und hoffe auf Tipps.
Liebe Grüße
Kerstin