Bemessungsgrundlage für ein privates Krankentagegeld

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Elke2013
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Bemessungsgrundlage für ein privates Krankentagegeld

Beitragvon Elke2013 » 04.04.2013, 23:17

Guten Abend,

vielleicht kann mir jemand genaueres zu diesem Thema mitteilen:

Ich habe demnächst (durch Aufnahme einer Angestelltentätigkeit) eine unübliche berufliche Konstellation:

- Teilzeitangestelltentätigkeit (pflichtversichert in der gesetzlichen KV)
- plus 450,-EUR Minijob
- plus kleines Gewerbe

Aus diesen drei Standbeinen beziehe ich mein Einkommen. Nun wollte ich eine Krankentagegeldversicherung bei einem privaten Anbieter abschließen und zwar in der Höhe, dass mir in etwa der gleiche Betrag zum Leben bleibt wie ich aus meinen Tätigkeiten erwirtschafte - mit viel weniger käme ich nicht aus, da ich einiges an Fixkosten habe.

Nun hat sich herausgestellt, dass die privaten Anbieter im Leistungsfall das Krankengeld nur bis zur Höhe meines Nettogehaltes meiner [u]Teilzeitangestelltentätigkeit[/u] aufstocken würden. Ich hätte angeblich nicht die Möglichkeit auch das Netto (=Brutto)gehalt meines Minijobs und auch nicht das Einkommen aus meinem Gewerbe zu versichern.

In den AGB der Versicherungen und auf der Seite des Dachverbandes PKV ist aber die Rede von "Netto[u]Einkommen[/u]" und nicht nur von Netto[u]Gehalt[/u]. Nun frage ich mich, wie Nettoeinkommen in diesem Sinne offiziell definiert ist. Gibt es hierzu eine Gesetzesgrundlage?

Elke

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