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Krankentagegeldversicherung vorsorglich selber kündigen?

Verfasst: 29.05.2014, 09:40
von JanHH1
Hallo, ich habe eine Frage. Ich befinde mich gerade im Leistungsfall und erhalte seit einigen Monaten Krankentagegeld von meiner Versicherung. Soweit so gut. Leider besteht meine Versicherung erst seit 2 Jahren und in den AGB steht, dass die Versicherung diese in den ersten 3 Jahren kündigen kann. Ich gehe davon aus, dass meine Versicherung nach Ablauf des Leistungsfalles zu 99 % hiervon Gebrauch machen wird. Ist dies geschehen, wäre der Abschluss einer neuen KTV ja fast unmöglich :-(

Nun meine Idee: Wenn ich die Versicherung nun selber zum Ende des 3 Versicherungsjahres kündige, quasi der Versicherung zuvor komme, wie sieht es dann aus wenn ich eine neue Versicherung abschließen will? Man kann dann ja sagen man habe die alte Versicherung selber gekündigt? Oder kennen die solche Fälle und werden misstrauisch?

Freue mich auf Antworten. Danke.

Verfasst: 29.05.2014, 11:51
von Frank
Hallo Jan,

bei der Beantragung der neuen KTV musst du deine Vorerkrankungen angeben. Da ist die Frage, in wie fern ob du überhaupt Versicherungsschutz bekommst. Ich würde die bestehende Versicherung nicht vorsorglich kündigen.

Kündigung

Verfasst: 29.05.2014, 13:14
von JanHH1
Machen die Versicherungen von dieser 3 Jahresregel nach dem Leistungsfall Gebrauch und kündigen? Hat da jemand Erfahrung? Ich bin bei der DKV (gehört zur ERGO Versicherungsgruppe)

Verfasst: 03.06.2014, 19:48
von Umleter
Nein machen eigentlich nicht davon Gebrauch soweit ich weiß.