Krank im Urlaub

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

little_joe
Beiträge: 4
Registriert: 19.06.2014, 22:22

Krank im Urlaub

Beitragvon little_joe » 19.06.2014, 22:44

Hallo,

ich habe eine Krankenvollversicherung mit Selbstbeteiligung. Parallel dazu habe ich noch aus Zeiten der GKV eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Nun stellt sich für mich die Frage, was passiert, wenn ich im Urlaub zum Arzt muss. Muss ich dafür meine Vollversicherung in Anspruch nehmen oder kommt dafür auch die zusätzliche Auslandsversicherung auf?
Oder holt sich im Falle eines Falles die Auslandsversicherung das Geld von der privaten zurück. Das wäre ungünstig a) wegen meiner Selbstbeteiligung und b) damit wäre dann auch meine Beitragsrückerstattung weg.

Hat davon jemand Ahnung?

Viele Grüße

Joe

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1334
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Keine Sorge

Beitragvon GS » 20.06.2014, 22:51

Hallo little_joe,

nutze für eventuelle Erstattungsfälle im Ausland bevorzugt den reinen Auslandstarif. Den von dir befürchteten Rückgriff des Auslandstarif-Versicherers auf den Volltarif bzw. die dort vereinbarte Selbstbeteiligung samt Gefährdung der Beitragsrückerstattung aus dem Volltarif gibt es nicht.

Es sei denn, Du findest dazu etwas Verbindliches in deinen Vertragstexten zur Vollversicherung. Kann ich mir aber nicht vorstellen.

Gruß von
Gerhard

little_joe
Beiträge: 4
Registriert: 19.06.2014, 22:22

Krank im Urlaub

Beitragvon little_joe » 21.06.2014, 12:49

Hallo Gerhard,

vielen Dank für Deine Antwort. In den Versicherungsbedingungen habe ich folgendes gefunden:

3. Kann für den Versicherungsfall eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag oder gegenüber der GKV beansprucht werden, gehen die Ansprüche des anderweitigen Vertrags den Ansprüchen aus diesem Vertrag vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung verein- bart ist, unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Wird jedoch der Versicherungsfall zuerst der LVM Krankenversicherung gemeldet, leistet diese abweichend zu Satz 1 und 2 im tariflichen Umfang und wird sich zwecks Kostenerstattung direkt an den anderen Versicherer bzw. die GKV wenden. Die LVM Krankenversicherung wird auf Antrag des Versicherungsnehmers auf die Geltendmachung der Kostenerstattung verzichten, soweit er nachweist, dass ihm hierdurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.


Wie ist das mit dem wirtschaftlichen Nachteil auszulegen? Das Versicherungsjahr bei meinem Vollversicherer läuft vom 01.01.-31.12.

In dem Erstattungsantrag steht auch drin, dass man zuerst die Rechnungen des Hauptversicherers vorlegen soll und die Differenz wird dann von der LVM. übernommen. nur mein Hauptversicherer sagt ich habe eine Selbstbeteiligung und die LVM wird sagen dann warten Sie mal noch bis zum Jahresende...

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Viele Grüße

Joe

little_joe
Beiträge: 4
Registriert: 19.06.2014, 22:22

Krank im Urlaub

Beitragvon little_joe » 24.06.2014, 13:30

Hallo in die Runde,

kann denn niemand was dazu sagen? -help- -help-

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1334
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Beitragvon GS » 25.06.2014, 11:06

Hallo little-joe

Wird jedoch der Versicherungsfall zuerst der LVM Krankenversicherung gemeldet, leistet diese abweichend zu Satz 1 und 2 im tariflichen Umfang und wird sich zwecks Kostenerstattung direkt an den anderen Versicherer bzw. die GKV wenden. Die LVM Krankenversicherung wird auf Antrag des Versicherungsnehmers auf die Geltendmachung der Kostenerstattung verzichten, soweit er nachweist, dass ihm hierdurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Was tun?
1) Kopie des (Haupt)Versicherungsscheins mitschicken und im Begleitschreiben ggf. bestätigen, dass der Selbstbehalt noch nicht erschöpft ist und/oder durch diese Beteiligung der Anspruch auf Beitragsrückerstattung akut gefährdet ist.
2) Beim nächsten Mal einen Auslandstarif ziehen, der Dir solche Fisimatenten - Rückgriff auf den eigentlich "außen vor bleiben sollenden" privaten Hauptversicherer - erspart.
3) Warum 2)? Weil man sich sonst auch die Paar€Fuffzich für den Auslandstarif ersparen könnte.

Rückgriff auf ggf. weiter bestehende reine Auslandstarife ist in diesem Zusammenhang weniger problematisch. Wie bist Du denn auf diesen Auslandstarif gekommen?

Viel Erfolg
Gerhard

RolandPKV
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 222
Registriert: 31.08.2012, 10:26

Beitragvon RolandPKV » 25.06.2014, 13:31

Ich bin auch in der PKV vollversichert und habe zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung bei der Debeka. Dort gibt es auch so eine Klausel:

"Meldet die versicherte Person den Versicherungsfall dem Debeka Krankenversicherungsverein a. G., wird dieser in Vorleistung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren. Auf Antrag des Versicherungsnehmers wird auf die Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber einer Privaten Krankheitskostenvollversicherung verzichtet,
soweit nachgewiesen wird, dass hierdurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht."

Ist wohl doch nicht so exotisch (wenn auch für mich neu). Es wird doch immer gesagt, dass eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung eben wegen Selbstbehalt/BRE der Vollversicherung sinnvoll ist. Na ja, ich brauche sie auf jeden Fall wegen "medizinisch notwendiger Rücktransport".

Ich habe im Herbst eine Rechnung von der Debeka erstattet bekommen, rund 100 Euro. Ob sie bei solchen Kleinbeträgen bei meiner PKV wegen Erstattung anfragt ... Glaube ich nicht, die Verwaltungskosten sind wohl höher. Zumindest habe ich noch nix gehört.

PS: Bei Allianz und Hanse-Merkur habe ich diese Klausel ebenfalls gefunden.

little_joe
Beiträge: 4
Registriert: 19.06.2014, 22:22

Krank im Urlaub

Beitragvon little_joe » 25.06.2014, 17:39

Hallo zusammen,

Danke für Eure Beiträge

@ Gerhard: :D :D Gut gebrüllt Löwe -gut- -gut- -app- -app-

Wie schon anfangs geschrieben! stammt der Auslandsschutz noch aus der Zeit der GKV. Habe mir halt erst jetzt daher nähere Gedanken dazu gemacht. Welche Versicherung hat denn solche Klauseln nicht und sind von den Leistungen her trotzdem noch gut? RolandPKV hat ja schon einige aufgezählt, die ähnlich wie die LVM so verfahren. Hast du es Rind heißt. Tipp?

@RolandPKV: Dank für deine Bemühungen. -gut- diese Versicherungen werde ich dann auch nicht näher in Betrag schließen.

-bb- Joe


Zurück zu „Zusatzversicherungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste