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Zahnstaffel bei Zahnzusatzversicherung

Verfasst: 14.11.2017, 00:43
von Elefant
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Zahnstaffel und würde gerne wissen, welches Datum für die Leistungsgewährung maßgeblich ist. Da meine Frage aus zwei Teilen besteht, möchte ich sie gerne anhand eines stark vereinfachten Beispiels stellen.

Angenommen Person A hat vor längerer Zeit eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen und am 1.12. beginnt das dritte Vertragsjahr.
Die Staffel: Im ersten Jahr übernimmt die Versicherung den Betrag X, im zweiten Jahr den doppelten Betrag (2X) und im dritten Jahr den dreifachen (3X). Bisher wurden keinerlei Maßnahmen von einem Zahnarzt angeraten.

Frage 1: Wenn der Versicherungsnehmer am 28.11. einen Heil- und Kostenplan erstellen lässt und am 12.12. mit der Behandlung beginnt, wie viel übernimmt die Versicherung dann maximal? 2X? Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Termin maßgeblich ist, an dem der Heil- und Kostenplan erstellt wurde? Oder geht es um den tatsächlichen Behandlungstermin? Falls letzteres der Fall sein sollte: Ist der Beginn oder der Abschluss der Behandlung entscheidend?

Frage 2: Der Versicherungsnehmer will zwei Maßnahmen vornehmen lassen, für die der Versicherer keinen Heil- und Kostenplan sehen will. Eine lässt er am 30.11. vornehmen, die andere am 8.12. Die erste Maßnahme wird dann ja bestimmt ins Budget des alten Versicherungsjahres mit eingerechnet. Aber wie verhält es sich mit dem zweiten Termin?

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Wäre super, wenn mir hier jemand eine Auskunft geben könnte. Denn so richtig verstanden habe ich das Prinzip der Zahnstaffel in diesem Punkt noch nicht.

Re: Zahnstaffel bei Zahnzusatzversicherung

Verfasst: 14.11.2017, 09:26
von Frank
Hallo,

ich kenne es nur so dass der Termin der Leistungserbringung maßgeblich ist.
Genau geregelt ist es in den Bedingungen. Welcher Tarif ist es denn?

Re: Zahnstaffel bei Zahnzusatzversicherung

Verfasst: 14.11.2017, 15:44
von Elefant
Ah, super, danke. Jetzt habe ich es auch im Kleingedruckten gefunden. Hier ist auch der Termin der Leistungserbringung entscheidend. Besten Dank für die Info.