Zahn-Zusatzversicherung

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GarretB
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Zahn-Zusatzversicherung

Beitragvon GarretB » 02.06.2018, 11:44

Hallo zusammen,

ich würde mir gerne die Zähne schön machen lassen, nachdem ich ein paar Jahre nicht ganz so regelmäßig beim Zahnarzt war.

Nun überlege ich mir vor einer Erstellung eines Heil- und Kostenplans durch einen Zahnarzt, noch eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen und habe hierzu ein paar Fragen an das Forum.

1. die Versicherungen schreiben ja, dass bei Abschluss keine Behandlung bestehen oder angeraten sein darf … gilt das „angeraten sein“ bei bereits erstelltem Heil- und Kostenplan, oder was ist genau damit gemeint? Wann kann ich noch eine Versicherung abschließen?

2. was verstehen die Krankenkassen/ Zahnärzte exakt unter Regelversorgung?

Freu mich über Eure Unterstützung!

GarretB
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Re: Zahn-Zusatzversicherung

Beitragvon GarretB » 03.06.2018, 09:14

Gibt es ein anderes Forum wo man auch Antworten bekommt?
Hat jemand einen Tipp?

Kaveo00
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Re: Zahn-Zusatzversicherung

Beitragvon Kaveo00 » 03.06.2018, 09:44

Hallo,

die Regelversorgung ist das, was die GKV bezahlt. Dazu zählen beispielsweise Pauschalbeträge für Zahnersatz. Die Zahnzusatzversicherung zahlt vollständig oder anteilig die Restbeträge.

Wenn deine Zähne jetzt im schlechten Zustand sind und Handlungsbedarf besteht, so ist eine Behandlung bereits angeraten, bzw. empfehlenswert.
Zahnzusatzversicherungen zahlen normalerweise nur für Behandlungen, deren Grund nach Abschluss der Versicherung entsteht.
Bedeutet: Du kannst es versuchen, aber hier sehe ich große Diskussionen vorprogrammiert. Schließlich willst du eine Versicherung für paar Euro abschließen, um nach der Wartezeit sofort 5-stellige Kosten zu verursachen. Und dann? Versicherung kündigen?

Dipling
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Re: Zahn-Zusatzversicherung

Beitragvon Dipling » 03.06.2018, 10:21

Und wie immer ist der Blick ins Kleingedruckte wichtig. Versicherer beugen über lange Vertragslaufzeiten, Wartezeiten und/oder Erstattungsbegrenzungen auf oft insgesamt nur einige hundert EUR in den ersten Jahren einer intensiven Leistungsinanspruchnahme vor.

stuy
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Re: Zahn-Zusatzversicherung

Beitragvon stuy » 11.10.2018, 16:24

Zum Thema Regelvorsorgung:

Jeder Behandlung muss eine medizinische Notwendigkeit zugrunde liegen.

Reine Verlangensleistungen sind nie Bestandteil einer Zusatzversicherung.
Wenn man nur den Austausch alter Füllungen gegen ein Inlay wünscht, ist dies nicht versichert.

Wenn der Behandlungsbedarf auf eine med. Notwendigkeit zurück geführt wird, weil ein Zahn kariös oder eine bestehende Füllung defekt ist, gibt es hierfür einen Befund.

Jedem Befund ist eine Regelversorgung also eine Schadensbehebung auf Niveau der gesetzlichen Krankenkassen zugeordnet.

An Hand dieser Regelversorgung wird der Festkostenzuschuss ermittelt, der einem zur Verfügung steht.

sukaimmo
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Re: Zahn-Zusatzversicherung

Beitragvon sukaimmo » 14.11.2018, 15:15

Einen schönen guten Tag.

Als Mitglied einer Versicherung sage ich: schäm dich, erst jahrelang alles liegen lassen und wenn es dann Dicke kommt, sich mal eben an der Gemeinschaft der guten und willgen Kunden zu bereichern.

Als Egoist würde ich sagen, na und dafür sind Versicherungen doch da. Aber Vorsicht: Versicherungen haben das Recht genau nachzufragen und wenn irgendwo auch nur das kleinste nachzuweisen ist, dann nutzt die Zusatz nichts .
Mein Einschätzung:
Versicherung abschliessen und mindestens 5 Jahre oder länger warten, kleinere Dinge zwischendurch selbst zahlen, dann den Zahnarzt wechseln und ggf nochmal 2 jahre warten.

Dann hast du gute Chancen, ist aber immer noch so was wie Betrug, denn auch wenn du nur ansatzweise was vorhast, musst du das im Antrag angeben.

optimal und besser:
lieber jetzt alles soweit machen lassen, dass alles gut ist. Zahn Versicherung danach abschliessen. Das ist sauber und ehrlich.


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