Anwartschaft bei Wechsel von PKV zu GKV wegen Arbeitslosigkeit

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molle123
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Anwartschaft bei Wechsel von PKV zu GKV wegen Arbeitslosigkeit

Beitragvon molle123 » 12.12.2018, 09:25

Hallo,

bei uns tritt folgende Situation ein: Mein Mann (48, PKV) beendet zum 31.12.2018 sein Arbeitsverhältnis, weil er ab dem 07.01.2019 eine neue Stelle antritt. Arbeitssuchendmeldung ist erfolgt. Ob er Arbeitslosengeld bekommen wird, kann noch nicht gesagt werden, da noch Unterlagen fehlen.

Aufgrund der Arbeitslosigkeit möchte er in die GKV wechseln. Entweder als eigener Versicherungsnehmer bei Bezug von ALG I oder über mich (GKV) und die Familienversicherung.

Wenn er dann ab dem 07.01.2019 seine neue Tätigkeit aufnimmt, wird er über der Entgeltgrenze verdienen, möchte aber weiterhin in der GKV bleiben. Dann in jedem Fall als eigener Versicherungsnehmer ("obligatorische Anschlußversicherung").

Wir wollten die PKV in einer Anwartschaft laufen lassen, bis alles geklärt ist. Nun sagt der Mensch der PKV, dass mit Entfall der Pflichtversicherung - also dem Ende der Arbeitslosigkeit - seine PKV automatisch wieder auflebt. Ist das richtig? Oder hätten die das gerne so? Kann bei dem Wechsel etwas schief gehen? Also z. B. PKV wird gekündigt und GKV nimmt ihn dann doch nicht?

Worauf sollten wir besonders achten?

Danke an alle!

Czauderna
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Re: Anwartschaft bei Wechsel von PKV zu GKV wegen Arbeitslosigkeit

Beitragvon Czauderna » 12.12.2018, 22:44

Hallo,
Da sollte sich wirklich ein PKV- Experte dazu äußern - aus GKV-Sicht sage ich, das stimmt so nicht.
Gruß
Czauderna

GS
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Re: Anwartschaft bei Wechsel von PKV zu GKV wegen Arbeitslosigkeit

Beitragvon GS » 13.12.2018, 00:11

Hallo Günter,

Mindestens 2 Sachen stimmen hier nicht. Die 2. besteht darin, dass dieser Fred mit "Zusatzversicherung" unter falscher Flagge segelt.

In der 1. gebe ich Dir recht. Da stimmt so ziemlich gar nichts. Arbeitssuchend bis 6. Januar? Man kann es ja mal probieren. Und Anwartschaft hin und her: Wenn er keinen verlässlichen Lotsen von seiner Ziel-Kasse hat, wird er möglicherweise Schiffbruch erleben, sprich: Er strandet auf dem PKV-Basistarif.

Wenn der Deal innerhalb von 12 Monaten auffliegt - alles gut. Dann kann er auch ohne Anwartschaft in seinen alten PKV-Tarif zurück. Es sei denn, er wäre noch keine 5 Jahre an Bord, was aber von einem 48er Skipper wohl kaum zu erwarten ist.

Was aber, wenn dew Törn erst später als 12 Monate nach Silvester 2018 in die Binsen geht? Die Kassenmitgliedschaft hat keine Basis, und demnach auch die darauf gezogene Anwartschaft. Und gesundheits(fragen)mäßig womöglich der Lack schon ab ist? Viel Spaß im Basistarif der PKV.

Grüße
von GS

molle123
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Re: Anwartschaft bei Wechsel von PKV zu GKV wegen Arbeitslosigkeit

Beitragvon molle123 » 13.12.2018, 12:41

Ja danke, für diese hilfreiche Antwort.

Wieso segelt hier irgendjemand unter falscher Flagge? Evtl. wäre es möglich zu erläutern, warum so eine Aussga egetroffen wird?

Wieso stimmt da so ziemlich gar nichts?

Was soll heißen, wenn der Deal auffliegt?

Für weitere Erläuterungen wäre ich sehr dankbar, da ich die Aussagen leider nicht nachvollziehen kann.

GS
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Re: Anwartschaft bei Wechsel von PKV zu GKV wegen Arbeitslosigkeit

Beitragvon GS » 15.12.2018, 01:29

Wieso segelt hier irgendjemand unter falscher Flagge? Evtl. wäre es möglich zu erläutern, warum so eine Aussga egetroffen wird?
Auch deshalb, weil es hier unter Zusatzversicherung eingestellt ist statt unter Vollversicherung. Aber vllt. sorgt die Mod. ja noch für einen Flaggenwechsel?
Wieso stimmt da so ziemlich gar nichts?
Vielleicht deshalb?
Mein Mann (48, PKV) beendet zum 31.12.2018 sein Arbeitsverhältnis, weil er ab dem 07.01.2019 eine neue Stelle antritt. Arbeitssuchendmeldung ist erfolgt.
Wer zum 31.12. hinschmeisst, weil er ab 7.1. einen nicht direkt am Mindestlohn angesiedelten Folgejob sicher hat, der sucht vom 1.1. bis 6.1. alles mögliche, vielleicht sogar Ostereier, aber garantiert keine Arbeit.
Was soll heißen, wenn der Deal auffliegt?
Sobald sich nachträglich herausstellt, dass es keine Oster-, sondern Windeier waren, die er angeblich gesucht hat.

molle123
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Re: Anwartschaft bei Wechsel von PKV zu GKV wegen Arbeitslosigkeit

Beitragvon molle123 » 15.12.2018, 07:47

Ja, danke! Wirklich sehr hilfreich.

GS
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Re: Anwartschaft bei Wechsel von PKV zu GKV wegen Arbeitslosigkeit

Beitragvon GS » 21.12.2018, 21:49

Was sagt denn inzwischen der
Mensch von der PKV
oder der andere Mensch, der von derjenigen GKV, wo er "pflichtgemäß" andocken will? Und wozu tendiert dein GKV-Mensch?

Ca. 1900-x andere Menschen, die hier reingeschaut haben, sagen bisher nichts. Auch eine Aussage ...

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Re: Anwartschaft bei Wechsel von PKV zu GKV wegen Arbeitslosigkeit

Beitragvon molle123 » 22.12.2018, 06:19

Das verrate ich Euch nicht :-)!

Czauderna
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Re: Anwartschaft bei Wechsel von PKV zu GKV wegen Arbeitslosigkeit

Beitragvon Czauderna » 22.12.2018, 10:34

molle123 hat geschrieben:Das verrate ich Euch nicht :-)!


Hallo,
na, dann viel Glück !
Gruss
Czauderna

GS
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Abgetaucht ...

Beitragvon GS » 26.12.2018, 09:05

... scheint die Molle wohl zu sein - mit oder ohne Korn.

Aber keine Sorge, denn - frei nach Onkel Herbert -
Wer abtaucht, muss auch wieder hochkommen.
Ob sie die Sichtweisen der weiter oben gefragten drei Menschen dann doch noch authentisch weitergibt, steht natürlich auf einem anderem Blatt.

Gruß
von GS


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