Wenn man nach "Ambulante Zusatzversicherung Kostenerstattung" die Suchmaschine anwirft werden entsprechende Informationen und Anbieter angezeigt. Ich glaube auch ein Makler/in der eine Übersicht der gängigen Tarife hat. Ob das Sinn macht ist eine andere Frage, aber je nach Anbieter hat man mehr oder wenig umfassende Leistungen die je "mit oder ohne GKV Vorleistung" gehen und dazu Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel, Psychotherapie, Vorsorge etc. mit einem Protzentsatz absichern.
Man muss aber aufpassen, manchmal wird einem auch ambulante Zusatzversicherungen (gesetzliche Ergänzungsversicherung/Budgetversicherungen) angezeigt, das sind solche Pakete die einem dann eine Kostenerstattung für verbliebende Kosten bei bestimmten Punkten wie etwa Sehhilfen, Naturheilverfahren, Hörhilfen, Zuzahlung etc. anbieten. Das sind nicht die eigentlichen "ambulanten Kostenerstattungstarife" die ich/wir meinen bzw. nach denen du wohl suchst. Diese zahlen beispielsweise nichts wenn der Arzt den 2,3 fachen Regelsatz abrechnet.
Da gibt es welche die 100% der Restkosten nach dem 1 Cent der GKV Vorleistung leisten und dafür beim Privatarzt (ohne GKV Vorleistung) 60% erstatten oder andere die 80% nach GKV und 80% nach Privatarzt erstatten andere wiederum "nur" 80% nach GKV Vorleistung und nix bei Privatärzten. Meines bisherigen bescheidenen Wissensstandes bieten das unter anderem diese Versicherer an: ARAG, Barmenia, DKV, Münchener Verein, R+V, Süddeutsche SDK, Signal Iduna und Württembergische mit unterschiedlichen Leistungsbausteinen.
Hier hatte ich es durchaus erwogen es für die Kinder abzuschließen, weil wir bisher keine Kinderarztpraxis finden die noch gesetzlich Versicherte aufnimmt. Wir sind hier für uns noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen, ob das tatsächlich was für die Kinder wäre. Aber mit diesem Hintergrund hatte ich das wissen hier angesammelt.
Was aber gut zu wissen ist, es gibt bei Bedarf aber durchaus einen Interessanten Kompromiss: die gesetzlichen Krankenversicherungen Securvita oder Knappschaft (weitere sind mir momentan nicht bekannt) bieten die Möglichkeit den "Wahltarif Kostenerstattung" zu wählen. Damit würden vereinfacht gesagt ärztliche Rechnungen bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz erstattet werden. Aber keine Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel etc. diese werden weiterhin über den gesetzlichen Leistungskatalog abgerechnet.
Ich glaube bei der Securvita sind es sowas 92 % vom Restbetrag ohne Eigenbeteiligung, dafür nur auf ärztliche Leistungen beschränkt (GOÄ) und bei der Knappschaft 80 % allerdings mit 20 % Eigenbeteiligung bis zu 500 € p.a., dafür auf ärztliche und zahnärztliche Leistungen beschränkt (GOÄ/GOZ) ich glaube aber ohne Zahnfüllungen/etc. Da müsste man sich am besten selbst dort informieren auf der Webseite der genannten GKV dort. Die gesetzlichen Krankenversicherungen kann man ja recht einfach wechseln, ohne Einschränkungen bei den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen zu befürchten. Voraussetzung ist meines Wissens nach nur, dass entweder die Bindungsfrist abgelaufen ist oder die Zusatzbeiträge erhöht wurden (Sonderkündigungsrecht).
Der Vorteil gegenüber der privaten Zusatzversicherungen ist natürlich, dass wohl
keine Gesundheitsprüfung gibt, dafür ist aber das Leistungsspektrum natürlich auch eingeschränkter. Ich weiß aber nicht, ob diese Wahltarife seitens der Krankenkasse irgendwann mal "einfach so" wieder einkassiert werden könnten. Ich glaube nicht dass man hier auf das "ordentliche Kündigungsrecht" verzichtet wie bei der PKV - da die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkasse ja weiterhin bestehen bleiben. Solange es aber angeboten wird, ist es natürlich eine interessante kleine Alternative die einem sozusagen den "ambulanten Privatpatientenstatus" beschert.
Theoretisch kannst du auch das ambulante Kostenerstattungsverfahren bei deiner Krankenkasse vereinbaren ohne eine Zusatzversicherung, die verbliebenden Restkosten nach Einreichung bei der gesetzlichen Krankenversicherung müsste man dann selbst zahlen. Geht/Muss man selten zum Arzt und die Behandlungen sind nicht so aufwändig, geht es vielleicht - wird es aber mehr, kann es natürlich teurer werden. Hat man aber mal irgendwas, was bei den Gesundheitsfragen durchfallen würde, ist eine Aufnahme in die ambulante Zusatzversicherung wohl natürlich schwieriger (analog zur Voll-PKV). Die typische "Man weiß es nie - Gretchenfrage", nur bei den benannten gesetzlichen Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung in den (freiwillig angebotenen) Wahltarifen ginge es noch, sofern diese bis dahin noch bestünden.
Nur als Orientierung, zuletzt habe ich hier eine Rechnung von meinem Arzt (ist ein Medizinisches Versorgungszentrum) wegen "grippalem Infekt"
- GOÄ 01, 2,3 Satz: 10,72 € für Beratung
- GOÄ 07, 2,3 Satz: 21,45 € für Untersuchung
- GOÄ 70, 2,3 Satz: 05,36 € für AU-Schein
Rechnungsbetrag: 37,53 Euro
Wieviel die gesetzliche Krankenkasse hier erstatten würde, weiß ich nicht, aber die würden wohl analog nach dem Sachleistungsprinzip vorgehen und vielleicht .... keine Ahnung 7-15 Euro übernehmen? Damit müsste man theoretisch bei der einfachen Erkältung vielleicht 30,53 € selbst zahlen. Das weiß ich wirklich nicht, da fehlen mir Erfahrungen oder Berichte dazu. Wenn man eine Zusatzversicherung oder Wahltarif hat, würde dann ja zumindest etwas oder sogar alles davon übernommen werden.
Für alle Angaben keine Gewähr natürlich, ich hatte mich da selbst mal darüber informiert und noch keine Erfahrungen gesammelt.