Muss ich beide Wahlleistungen zwingend zusammen in Anspruch nehmen?
Verfasst: 18.03.2020, 15:44
Hallo,
ich habe eine Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Die Versicherung besteht seit über 30 Jahren.
In den vergangenen Jahren musste ich zunehmend öfter ins Krankenhaus. Nun kommen immer wieder u.a. starke Verzögerungen in der Bearbeitung der Kostenzusage/-abrechnung oder Folgendes, bei dem ich Rat suche:
Ich erhielt letztes Jahr die Mitteilung, dass es ab sofort nicht mehr möglich sein soll, eine der beiden Wahlleistungen nicht in Anspruch zu nehmen und hierfür das Ersatztagegeld zu bekommen. Entweder beides, Chefarzt u. Einbett, oder auf beides verzichten, dann Ersatztagegeld.
Meine schriftliche Frage nach der Grundlage dieser neuen Regelung wurde nicht beantwortet. Auch nicht mein Hinweis, dass ich das nicht akzeptiere, da es m.E. nach nirgends steht.
Kennt sich jmd. näher aus?
VG, Rouwen.
ich habe eine Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Die Versicherung besteht seit über 30 Jahren.
In den vergangenen Jahren musste ich zunehmend öfter ins Krankenhaus. Nun kommen immer wieder u.a. starke Verzögerungen in der Bearbeitung der Kostenzusage/-abrechnung oder Folgendes, bei dem ich Rat suche:
Ich erhielt letztes Jahr die Mitteilung, dass es ab sofort nicht mehr möglich sein soll, eine der beiden Wahlleistungen nicht in Anspruch zu nehmen und hierfür das Ersatztagegeld zu bekommen. Entweder beides, Chefarzt u. Einbett, oder auf beides verzichten, dann Ersatztagegeld.
Meine schriftliche Frage nach der Grundlage dieser neuen Regelung wurde nicht beantwortet. Auch nicht mein Hinweis, dass ich das nicht akzeptiere, da es m.E. nach nirgends steht.
Kennt sich jmd. näher aus?
VG, Rouwen.