Private Krankentagegeldversicherung zahlt Beiträge an Bundesagentur für Arbeit?

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Uschi1978
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Private Krankentagegeldversicherung zahlt Beiträge an Bundesagentur für Arbeit?

Beitragvon Uschi1978 » 03.02.2021, 15:36

Ich hoffe, mir kann jemand Auskunft geben.

Folgende Grundsituation liegt vor:
Ich habe 80% einer GmbH, bin nicht Geschäftsführer.
Ich bin NICHT sozialversicherungspflichtig, weil ich der beherrschende Gesellschafter bin.
Ich zahle KEINE freiwilligen Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit.
Ich bin GESETZLICH FREIWILLIG versichert (AOK) ohne Krankengeld der AOK.
Ich habe eine PRIVATE ZUSATZversicherung für Krankentagegeld.

In folgender Situation stecke ich:
Seit Mitte Juni krankgeschrieben bis 15.11.2020.
Seit 01.11.2020 Vollzeitstelle als Pflichtversicherte.
Die 80% der GmbH habe ich immer noch, bin ab 01.11.2020 nur noch nebenberuflich selbständig.

Ursprünglich sollte ich zum 01.12.2020 dort erst anfangen zu arbeiten, aber holderdipolter
musste ich früher anfangen, sonst wäre die Stelle weg gewesen. Aus Zeitmangel und weil
ich nicht wusste, wie ich die Krankschreibung nun wieder aufheben sollte, hab ich es so
laufen lassen. Der AOK hatte ich die Krankschreibung sowieso nicht gemeldet, da sie die
nicht brauchten, weil sie mir ja kein Krankentagegeld zahlen.

Nach ewigen Hin und Her (wegen anderen Sachen) mit der privaten Krankentagegeldversicherung
habe ich Ende Januar das Krankentagegeld bis 15.11.2020 bekommen. Auf der Abrechnung steht,
dass sie eine kleine Summe an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt haben.

Jetzt möchte ich wissen, was der Grund dafür ist und was das für Konsequenzen für mich haben
wird:
Wird der Betrag einfach bei der Bundesagentur verbucht und nix passiert?
Oder ist das der Super GAU und die Bundesagentur wundert sich, weil ja für diesen Zeitraum
Beiträge von meinem neuen Arbeitgeber eingeflossen sind. Wird die Bundesagentur das der
privaten Krankentagegeldversicherung mitteilen?
Wird das weiter an die Rentenversicherung und die AOK gemeldet? Und möglichst noch an meinen
neuen Arbeitgeber?

Was kann schlimmstenfalls passieren, außer das ich das zuviel erhaltene Geld an die Versicherung
zurückzahlen muss und natürlich aus der Versicherung fliege.

Mir ist auch nicht klar, warum die private Krankentagegeldversicherung überhaupt etwas an die
Bundesagentur zahlt, zumal ich bei denen angegeben habe, dass ich keine freiwilligen Beiträge
an die Bundesagentur zahle. Vielleicht denkt die private, ich wäre sozialabgabenpflichtig?

Wäre toll, wenn jemand dazu was wüsste. Mir ist klar, dass ich hätte die Krankschreibung aufheben
müssen, aber ich hatte keine Zeit zu dem Arzt zu fahren, da ich zu meiner neuen Arbeit weite Wege
habe und mindestens 12 Stunden aus dem Haus bin und das wäre auch unglaubwürdig
gegenüber der privaten KV gewesen, wenn ich plötzlich eine Krankschreibung aufhebe. Dann hätten
sie vielleicht auch die Zeit davor angezweifelt.
Zuletzt geändert von Uschi1978 am 04.02.2021, 21:16, insgesamt 2-mal geändert.

Czauderna
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Re: Private Krankentagegeldversicherung zahlt Beiträge an Bundesagentur für Arbeit?

Beitragvon Czauderna » 03.02.2021, 20:07

Hallo und willkommen im Forum
ja, dass vom Krankengeld der GKV ggf. noch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung berechnet und abgeführt werden, das ist klar. Wenn ich es richtig gelesen und auch verstanden habe, dann hast du von der AOK kein Krankengeld bekommen, weil Du keine Versicherungsklasse mit Krankengeld gewählt hast und du warst selbständig. Du hast von deiner PKV im Rahmen der Krankentagegeldversicherung ein Krankentagegeld bis zum 15.11.2020 bekommen, obwohl du ab dem 01.11.2021 nicht mehr selbständig bist ,sondern Arbeitnehmer. Du warst demnach für die Zeit vom 01.11. - 15.11.2020 nicht mehr arbeitsunfähig. Für mich ist es klar, dass du das Krankentagegeld zu Unrecht bekommen hast und du es an die PKV zurückzahlen musst.
Was ich aber auch nicht verstehe ist, dass die PKV von diesem Krankentagegeld Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt hat.
Das habe ich bisher noch nicht gehört, dass das so sein muss. Sicher wird sich dazu einer unserer PKV-Experten/innen zu Wort melden.
Was dein eigentliches Problem betrifft - wenn dir klar ist, dass du die Summe für die Zeit vom 01.11. - 15.11. zurückzahlen musst und auch willst, dann schreibe der PKV doch einen netten Brief, in dem du ihr mitteilst, dass du diese Überschneidung erst jetzt festgestellt hast und du natürlich die zuviel erhaltene Summe zurückzahlen willst.
So würde ich persönlich das machen, und ich bin sicher, dass da nix mehr passiert außer dem Rückforderungsschreiben.
Stutzig macht mich allerdings folgendes in deinem Beitrag-
Nach ewigen Hin und Her (wegen anderen Sachen) mit der privaten Krankentagegeldversicherung
habe ich Ende Januar das Krankentagegeld bis 15.11.2020 bekommen.

Bei all diesem hin und her und der Zahlung erst im Januar, da war es nicht möglich die PKV auf deine Arbeitsfähigkeit ab dem 1.11.2020 hinzuweisen ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Private Krankentagegeldversicherung zahlt Beiträge an Bundesagentur für Arbeit?

Beitragvon Uschi1978 » 04.02.2021, 12:26

Viele Dank für Deine Antwort.

Leider konnte ich der PKV keinen Hinweis geben, da ich mich dann völlig unglaubwürdig gemacht hätte.( Ist todkrank, aber schreibt Bewerbungen und
geht zum Gespräch und vergisst dann auch noch, dass sie krank ist.)

In dem Krankengeld bis 15.11.2020 steckte auch das Krankengeld ab Ende September mit drin, das sie einfach nicht gezahlt haben. Mein Vertrag wurde ewig überprüft und sie haben mich einfach mal am langen Arm verhungern lassen. Mit einem Hinweis hätte ich nur das mir noch zustehende Krankengeld gefährdet und auf das bin ich angewiesen, da ich meine Kosten von Oktober ausgleichen muss.

Ich glaube nicht, dass es klug wäre, der PKV einen Brief zu schreiben....

RolandPKV
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Re: Private Krankentagegeldversicherung zahlt Beiträge an Bundesagentur für Arbeit?

Beitragvon RolandPKV » 04.02.2021, 16:59

Das PKV-Unternehmen zahlt zwar die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an die Bundesagentur für Arbeit, allerdings wird das Krankentagegeld nicht um diesen Beitrag gekürzt.

Czauderna
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Re: Private Krankentagegeldversicherung zahlt Beiträge an Bundesagentur für Arbeit?

Beitragvon Czauderna » 04.02.2021, 17:48

RolandPKV hat geschrieben:Das PKV-Unternehmen zahlt zwar die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an die Bundesagentur für Arbeit, allerdings wird das Krankentagegeld nicht um diesen Beitrag gekürzt.


Hallo RolandPKV,
danke, entweder habe ich das vergessen oder wusste es bisher tatsächlich nicht. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage - wäre sicher interessant für alle, nicht nur die Fragestellerin.
Gruss
Czauderna

Uschi1978
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Re: Private Krankentagegeldversicherung zahlt Beiträge an Bundesagentur für Arbeit?

Beitragvon Uschi1978 » 04.02.2021, 21:13

Ich glaube eher, dass ist ein Versehen, dass die PKV an die Bundesagentur zahlt, denn ich bekomme von der Bundesagentur auf jeden Fall KEIN Arbeitslosengeld. Und ich hab da auch nie freiwillige Beiträge bezahlt. Die PKV hatte ganz am Anfang auch mal abgefragt, ob ich freiwillige Beiträge
zahle und das habe ich verneint auf dem Formular.

Was macht die Bundesagentur damit? Fängt sie an, bei der PKV nachzufragen, warum hier doppelt Beiträge einfließen? Von der PKV und meinem
Arbeitgeber? Oder schreibt sie mich an und ich muss beweisen, dass ich nicht sozialabgabenpflichtig bin, da ich der herrschende Gesellschafter bin?
Wenn für jeden, ob er arbeitslosengeldberechtigt oder nicht, Geld an die Bundesagentur vom privaten Krankengeld überwiesen werden MUSS, wäre das für mich in diesem speziellen Fall das Beste, denn dann würde niemand dumme Fragen stellen und ich komme nochmal mit einem blauen Auge davon.

GS
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Re: Private Krankentagegeldversicherung zahlt Beiträge an Bundesagentur für Arbeit?

Beitragvon GS » 04.02.2021, 23:18

Hallo Uschi,

du sorgst dich um ungelegte Eier, die noch dazu kein Mensch jemals in die Pfanne hauen wird, auch nicht bei der Bundesagentur (BA).
Uschi1978 schreibt
Wenn für jeden, ob er arbeitslosengeldberechtigt oder nicht, Geld an die Bundesagentur vom privaten Krankengeld überwiesen werden MUSS, wäre das für mich in diesem speziellen Fall das Beste, denn dann würde niemand dumme Fragen stellen
damit hast Du die Kurve ja noch gekriegt
und ich komme nochmal mit einem blauen Auge davon.
keine Sorge, diese Faust wurde nicht mal in der Tasche geballt.

Irgendwo im SGB III - § 345 und § 347 unter Nr. 6 - ist geregelt, dass die PKV Pauschalbeiträge an die BA zahlt, damit die PKV-vollversicherten Krankentagegeldempfänger hinsichtlich Arbeitsunfähigkeitszeiten so gestellt sind, als wenn sie gesetzlich mit Krankengeld versichert (geblieben) wären.
Der einzige Unterschied: Es wird ihnen nicht vom versicherten Tagessatz abgezwackt wie bei den GKV-Versicherten, sondern ist - kann dann ja nicht anders sein - ganz simpel im Beitrag schon eigepreist.

Wenn jemand GKV-versichert ist und - siehe oben "abgezwackt" - ein sein Krankengeld ergänzendes privates Krankentagegeld versichert hat, kräht bei der BA kein Hahn danach, auch keine Henne, um noch mal auf die ungelegten Eier zurückzukommen.

Gruß
von GS

Uschi1978
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Re: Private Krankentagegeldversicherung zahlt Beiträge an Bundesagentur für Arbeit?

Beitragvon Uschi1978 » 05.02.2021, 11:51

Vielen Dank für Deine Antwort. Dann kann ich ja nachts endlich wieder schlafen und nicht nur grübeln.


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