Private Krankentagegeldversicherung zahlt Beiträge an Bundesagentur für Arbeit?
Verfasst: 03.02.2021, 15:36
Ich hoffe, mir kann jemand Auskunft geben.
Folgende Grundsituation liegt vor:
Ich habe 80% einer GmbH, bin nicht Geschäftsführer.
Ich bin NICHT sozialversicherungspflichtig, weil ich der beherrschende Gesellschafter bin.
Ich zahle KEINE freiwilligen Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit.
Ich bin GESETZLICH FREIWILLIG versichert (AOK) ohne Krankengeld der AOK.
Ich habe eine PRIVATE ZUSATZversicherung für Krankentagegeld.
In folgender Situation stecke ich:
Seit Mitte Juni krankgeschrieben bis 15.11.2020.
Seit 01.11.2020 Vollzeitstelle als Pflichtversicherte.
Die 80% der GmbH habe ich immer noch, bin ab 01.11.2020 nur noch nebenberuflich selbständig.
Ursprünglich sollte ich zum 01.12.2020 dort erst anfangen zu arbeiten, aber holderdipolter
musste ich früher anfangen, sonst wäre die Stelle weg gewesen. Aus Zeitmangel und weil
ich nicht wusste, wie ich die Krankschreibung nun wieder aufheben sollte, hab ich es so
laufen lassen. Der AOK hatte ich die Krankschreibung sowieso nicht gemeldet, da sie die
nicht brauchten, weil sie mir ja kein Krankentagegeld zahlen.
Nach ewigen Hin und Her (wegen anderen Sachen) mit der privaten Krankentagegeldversicherung
habe ich Ende Januar das Krankentagegeld bis 15.11.2020 bekommen. Auf der Abrechnung steht,
dass sie eine kleine Summe an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt haben.
Jetzt möchte ich wissen, was der Grund dafür ist und was das für Konsequenzen für mich haben
wird:
Wird der Betrag einfach bei der Bundesagentur verbucht und nix passiert?
Oder ist das der Super GAU und die Bundesagentur wundert sich, weil ja für diesen Zeitraum
Beiträge von meinem neuen Arbeitgeber eingeflossen sind. Wird die Bundesagentur das der
privaten Krankentagegeldversicherung mitteilen?
Wird das weiter an die Rentenversicherung und die AOK gemeldet? Und möglichst noch an meinen
neuen Arbeitgeber?
Was kann schlimmstenfalls passieren, außer das ich das zuviel erhaltene Geld an die Versicherung
zurückzahlen muss und natürlich aus der Versicherung fliege.
Mir ist auch nicht klar, warum die private Krankentagegeldversicherung überhaupt etwas an die
Bundesagentur zahlt, zumal ich bei denen angegeben habe, dass ich keine freiwilligen Beiträge
an die Bundesagentur zahle. Vielleicht denkt die private, ich wäre sozialabgabenpflichtig?
Wäre toll, wenn jemand dazu was wüsste. Mir ist klar, dass ich hätte die Krankschreibung aufheben
müssen, aber ich hatte keine Zeit zu dem Arzt zu fahren, da ich zu meiner neuen Arbeit weite Wege
habe und mindestens 12 Stunden aus dem Haus bin und das wäre auch unglaubwürdig
gegenüber der privaten KV gewesen, wenn ich plötzlich eine Krankschreibung aufhebe. Dann hätten
sie vielleicht auch die Zeit davor angezweifelt.
Folgende Grundsituation liegt vor:
Ich habe 80% einer GmbH, bin nicht Geschäftsführer.
Ich bin NICHT sozialversicherungspflichtig, weil ich der beherrschende Gesellschafter bin.
Ich zahle KEINE freiwilligen Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit.
Ich bin GESETZLICH FREIWILLIG versichert (AOK) ohne Krankengeld der AOK.
Ich habe eine PRIVATE ZUSATZversicherung für Krankentagegeld.
In folgender Situation stecke ich:
Seit Mitte Juni krankgeschrieben bis 15.11.2020.
Seit 01.11.2020 Vollzeitstelle als Pflichtversicherte.
Die 80% der GmbH habe ich immer noch, bin ab 01.11.2020 nur noch nebenberuflich selbständig.
Ursprünglich sollte ich zum 01.12.2020 dort erst anfangen zu arbeiten, aber holderdipolter
musste ich früher anfangen, sonst wäre die Stelle weg gewesen. Aus Zeitmangel und weil
ich nicht wusste, wie ich die Krankschreibung nun wieder aufheben sollte, hab ich es so
laufen lassen. Der AOK hatte ich die Krankschreibung sowieso nicht gemeldet, da sie die
nicht brauchten, weil sie mir ja kein Krankentagegeld zahlen.
Nach ewigen Hin und Her (wegen anderen Sachen) mit der privaten Krankentagegeldversicherung
habe ich Ende Januar das Krankentagegeld bis 15.11.2020 bekommen. Auf der Abrechnung steht,
dass sie eine kleine Summe an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt haben.
Jetzt möchte ich wissen, was der Grund dafür ist und was das für Konsequenzen für mich haben
wird:
Wird der Betrag einfach bei der Bundesagentur verbucht und nix passiert?
Oder ist das der Super GAU und die Bundesagentur wundert sich, weil ja für diesen Zeitraum
Beiträge von meinem neuen Arbeitgeber eingeflossen sind. Wird die Bundesagentur das der
privaten Krankentagegeldversicherung mitteilen?
Wird das weiter an die Rentenversicherung und die AOK gemeldet? Und möglichst noch an meinen
neuen Arbeitgeber?
Was kann schlimmstenfalls passieren, außer das ich das zuviel erhaltene Geld an die Versicherung
zurückzahlen muss und natürlich aus der Versicherung fliege.
Mir ist auch nicht klar, warum die private Krankentagegeldversicherung überhaupt etwas an die
Bundesagentur zahlt, zumal ich bei denen angegeben habe, dass ich keine freiwilligen Beiträge
an die Bundesagentur zahle. Vielleicht denkt die private, ich wäre sozialabgabenpflichtig?
Wäre toll, wenn jemand dazu was wüsste. Mir ist klar, dass ich hätte die Krankschreibung aufheben
müssen, aber ich hatte keine Zeit zu dem Arzt zu fahren, da ich zu meiner neuen Arbeit weite Wege
habe und mindestens 12 Stunden aus dem Haus bin und das wäre auch unglaubwürdig
gegenüber der privaten KV gewesen, wenn ich plötzlich eine Krankschreibung aufhebe. Dann hätten
sie vielleicht auch die Zeit davor angezweifelt.