Arbeitgeber Kündigung und Private Krankentagegeldversicherung

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Dieter Schwapp
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Arbeitgeber Kündigung und Private Krankentagegeldversicherung

Beitragvon Dieter Schwapp » 15.03.2023, 10:57

Guten Tag
Ich habe die Kündigung erhalten vom Arbeitgeber vor kurzem.
Ich bin noch 2 Monate im Beschäftigungsverhältnis bis zur Kündigung.
Ich beziehe seit 1 Monat Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenkasse und die lücke zum Gehalt schliesst derzeit meine Private Krankentagegeldversicherung.
Meine Frage ist bekomme ich auch wenn das Beschäftigungsverhältnis in 2 Monaten Endet noch Geld von der "Private Krankentagegeldversicherung" wenn ich noch Krankengeschrieben bin (unabhängig der weiter Zahlung der
Gesetzlichen Krankenkasse).
Bis bald

Czauderna
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Re: Arbeitgeber Kündigung und Private Krankentagegeldversicherung

Beitragvon Czauderna » 15.03.2023, 12:50

Hallo und willkommen im Forum
Zu deiner Frage habe ich das hier gefunden - https://www.krankengelder.com/blog-krankentagegeld-experte/252-krankentagegeldversicherung-und-arbeitslosigkeit
Vielleicht hilft das weiter und sicher wird sich auch noch einer unserer PKV-Experten/innen dazu zu Wort melden.
Gruss
Czauderna

Dieter Schwapp
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Re: Arbeitgeber Kündigung und Private Krankentagegeldversicherung

Beitragvon Dieter Schwapp » 15.03.2023, 13:08

Erstmal besten dank für den Link.
Ich habe den Link gelesen und verstehe die Rechtsprechung wie folgt:
Wenn ich nach der Kündigung immer noch Krank bin und weiterhin Gesetzliches Krankengeld beziehe und zwar als Beispiel noch 4 Monate erhalte ich in diesen 4 Monaten immer noch Privates Krankentagegeldversicherung?
Habe ich das richtig verstanden?

Zusätzlich:
Es ist ja so das ich ja dem Jobcenter bescheid geben muss das mein Arbeitsverhältnis beendet wird (Kündigung wegen Krankheit + um eine Sperrzeit zu vermeiden wenn ich ALG1 beziehen sollte nach der Genesung), stand jetzt werde ich nach der Kündigung (Ende Beschäftigungsverhältnis) weiter Gesetzliches Krankengeld bekommen (Krankheit), nun stellt sich mir die Frage ob ich weiterhin Anspruch auf die Private Krankentagegeldversicherung habe, und wenn ja ob die Private Krankentagegeldversicherung bis zur meiner Genesung zahlen muss.
Wenn ich jetzt nicht falsch liege bin ich ja nach der Kündigung weder beim mein Arbeitgeber im Beschäftigungsverhältnis noch beim Jobcenter sondern bei der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt geändert von Dieter Schwapp am 15.03.2023, 13:35, insgesamt 2-mal geändert.

Czauderna
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Re: Arbeitgeber Kündigung und Private Krankentagegeldversicherung

Beitragvon Czauderna » 15.03.2023, 13:30

Hallo,
ja, sehe ich auch so, aber ich bin kein PKV-Experte. Was ich dir bestätigen kann ist, dass du aufgrund deines Krankengeldbezugs über das Ende deiner Beschäftigung weiter bei der GKV versichert bist für die Dauer des Krankengeldbezugs. Das hat aber nichts mit dem Krankentagegeld zu tun. Warten wir auf die PKV-Experten.
Gruss
Czauderna

RolandPKV
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Re: Arbeitgeber Kündigung und Private Krankentagegeldversicherung

Beitragvon RolandPKV » 15.03.2023, 16:42

Da muss man in die Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung schauen. Die bestehen immer aus den "Musterbdingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung" und den "Tarifbedingungen" des jeweiligen Versicherers.

In den Musterbedingungen steht:

§ 15 Sonstige Beendigungsgründe
(1) Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen
a) bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung
weggefallen ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung.

Je nach Versicherer kann dann in den Tarifbedingungen zusätzlich so etwas stehen:

Wird die versicherte Person nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos, ohne Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zu haben, so verlängert sich die Drei-Monats-Frist des § 15 (1) a) auf zwölf Monate.

RolandPKV
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Re: Arbeitgeber Kündigung und Private Krankentagegeldversicherung

Beitragvon RolandPKV » 15.03.2023, 17:09

Was auch wichtig ist: man sollte die Versicherung nicht einfach enden lassen, sondern auf eine Anwartschaftsversicherung umstellen lassen. Sonst hat man nach Genesung und Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber ggf. das Problem, dass man keine neue Versicherung bekommt, weil man gesundheitlich vorbelastet ist.


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