Hallo,
ich interessiere mich für Zahnzusatzversicherung Z100 der ARAG für meinen 10jährigen Sohn, da es abzusehen ist, dass bei diesem in ca. 1 bis 1 1/2 Jahre kieferothopädische Maßnahmen erforderlich sind.
Jetzt hat dieser hat jedoch zusammen mit seinen älteren Bruder eine Krankenzusatzversicherung bei der Victoria die auch eine 20%ige Erstattung bei zahnärztlichen Maßnahmen beinhaltet, aber leider keine Kieferorthopädie. Die Versicherung bei der Victoria hat noch eine Laufzeit von 2 Jahren und kann dieser daher derzeit nicht kündigen. Möchte aber nicht die Zeit ungenutzt ins Land ziehen lassen und dann gar nichts mehr machen können.
Kann ich ohne Probleme eine Zahnzusatzversicherung bei der ARAG abschließen? Muß ich etwas beachten oder was sollte ich beachten?
Vielen Dank für eine kurzfristige Antwort.
Mfg. Michael
Zahnzusatzversicherung neben Krankenzusatzversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Largeman/Michael,
da klappen mir spontan die Nägel von den Zehen. Gibt es einen Zahnarzt, der die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Maßnahme auch schon erkannt hat? Dann können Sie eine Kostenübernahme durch eine PKV-Zusatz in der Regel vergessen. Oft benutzt, aber immer wieder richtig: "Ein brennendes Haus kann man nicht versichern!".
Betrachten Sie Frage 2 im Antrag für den Zahntarif der ARAG:
Wenn Sie diese Frage wahrheitsgemäß beantworten (und das sollten Sie tunlichst), so kommt es auf die Aussage der ARAG an. Vielleicht übernehmen die überraschend einen kleinen Teil, vielleicht auch nicht. Ich tippe auf: eher nicht.
Bei einem 10-jährigen, der in den letzten 3-4 Jahren mal beim Zahnarzt war, ist die Fehlstellung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits ärztlich bekannt.
Frank Wilke
da klappen mir spontan die Nägel von den Zehen. Gibt es einen Zahnarzt, der die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Maßnahme auch schon erkannt hat? Dann können Sie eine Kostenübernahme durch eine PKV-Zusatz in der Regel vergessen. Oft benutzt, aber immer wieder richtig: "Ein brennendes Haus kann man nicht versichern!".
Betrachten Sie Frage 2 im Antrag für den Zahntarif der ARAG:
"2. a) Werden derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen, Behandlungen wegen Zahn- und Kieferregulierung oder Parodontose durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? Wenn ja, ist ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht – Art.-Nr. A 804 – erforderlich."
Wenn Sie diese Frage wahrheitsgemäß beantworten (und das sollten Sie tunlichst), so kommt es auf die Aussage der ARAG an. Vielleicht übernehmen die überraschend einen kleinen Teil, vielleicht auch nicht. Ich tippe auf: eher nicht.
Bei einem 10-jährigen, der in den letzten 3-4 Jahren mal beim Zahnarzt war, ist die Fehlstellung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits ärztlich bekannt.
Frank Wilke
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Re: Zahnzusatzversicherung neben Krankenzusatzversicherung
Hallo Michael,
ich sehe eine sehr große Gefahr, erste Gafahr , Antragstellung Frage , KFO ist eine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ?
was sagen Sie dann ?
Bei Nein = im Ernsfall kein Versicherunngsschutz trotz Beitragszahlung
Bei Ja kein Antrag BzW Vertrag mit erschwerten Bedingungen.
zweites Problem Victoria beide zugleich gehen nur, wenn beide Gesellschaften im Außnahmefall zu stimmen.
Gruß
ich sehe eine sehr große Gefahr, erste Gafahr , Antragstellung Frage , KFO ist eine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ?
was sagen Sie dann ?
Bei Nein = im Ernsfall kein Versicherunngsschutz trotz Beitragszahlung
Bei Ja kein Antrag BzW Vertrag mit erschwerten Bedingungen.
zweites Problem Victoria beide zugleich gehen nur, wenn beide Gesellschaften im Außnahmefall zu stimmen.
Gruß
Re: Zahnzusatzversicherung neben Krankenzusatzversicherung
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Unser Zahnarzt hat uns vor einigen Monaten auf eine mögliche KFO-Maßnahme aufmerksam gemacht und den Abschluß einer Zusatzversicherung angeraten. Haben dann leider nicht gleich reagiert, aber hätte es was genutzt?
Laut Aussage unseres Zahnarztes (behandelt unseren Sohn seit seinem ersten Zahn) ist die Notwendigkeit nicht in er Patientenakte vermerkt,
Aber was hilft es? Jede Versicherung wird sagen, dass die Notwendigkeit schon länger ersichtlich gewesen sein muß und keine Kosten übernehmen.
Oder?
Da müßen wir die Kosten (ca. 3.000 EUR) eben selbst übernehmen. Haste Kinder (gewollt) dann brauchste dir zumindest in Sachen Kapitalanlage keine Gedanken machen.
Viele Grüße
Michael
vielen Dank für die Antworten.
Unser Zahnarzt hat uns vor einigen Monaten auf eine mögliche KFO-Maßnahme aufmerksam gemacht und den Abschluß einer Zusatzversicherung angeraten. Haben dann leider nicht gleich reagiert, aber hätte es was genutzt?
Laut Aussage unseres Zahnarztes (behandelt unseren Sohn seit seinem ersten Zahn) ist die Notwendigkeit nicht in er Patientenakte vermerkt,
Aber was hilft es? Jede Versicherung wird sagen, dass die Notwendigkeit schon länger ersichtlich gewesen sein muß und keine Kosten übernehmen.
Oder?
Da müßen wir die Kosten (ca. 3.000 EUR) eben selbst übernehmen. Haste Kinder (gewollt) dann brauchste dir zumindest in Sachen Kapitalanlage keine Gedanken machen.
Viele Grüße
Michael
Hallo Michael,
erstmal einen schönen Gruß an den Arzt. Zu einer rechtswidrigen Aktion raten ist nicht die feine Art, auch wenn es sein Portmonnee füllt!
Was den letzten Satz angeht: Seit ich zwei Töchter habe, plane ich doch tatsächlich mal. Überraschenderweise haben die beide Zähne, und die Wahrscheinlichkeit, dass die mal ein bisschen hin oder hergeschoben werden müssen, ist ja schon da.
Also rechnen wir mal: ARAG Z100 zum 5. Lebensjahr geschenkt macht 7,17€ pro Monat x 12 Monate mal ... 15 Jahre. DAnn sind die 20.
Kostet zusammen 1.290,60€ und ist im Vergleich zu 3.000€ ein gutes Geschäft.
Bis spätestens zum 10. Lebensjahr ist klar, ob eine KFO her muss oder nicht, dann hat mic das Ding knapp 450€ gekostet und ich brauch mich nicht ärgern.
Aber mal zurück zur Frage: Der ARAG Z100 zahlt nur DANN für KFO-Maßnahmen, wenn kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Wie sieht's denn bei Ihnen aus, welche KIG hat der Zahnarzt denn von sich gegeben?
Frank Wilke
erstmal einen schönen Gruß an den Arzt. Zu einer rechtswidrigen Aktion raten ist nicht die feine Art, auch wenn es sein Portmonnee füllt!
Was den letzten Satz angeht: Seit ich zwei Töchter habe, plane ich doch tatsächlich mal. Überraschenderweise haben die beide Zähne, und die Wahrscheinlichkeit, dass die mal ein bisschen hin oder hergeschoben werden müssen, ist ja schon da.
Also rechnen wir mal: ARAG Z100 zum 5. Lebensjahr geschenkt macht 7,17€ pro Monat x 12 Monate mal ... 15 Jahre. DAnn sind die 20.
Kostet zusammen 1.290,60€ und ist im Vergleich zu 3.000€ ein gutes Geschäft.
Bis spätestens zum 10. Lebensjahr ist klar, ob eine KFO her muss oder nicht, dann hat mic das Ding knapp 450€ gekostet und ich brauch mich nicht ärgern.
Aber mal zurück zur Frage: Der ARAG Z100 zahlt nur DANN für KFO-Maßnahmen, wenn kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Wie sieht's denn bei Ihnen aus, welche KIG hat der Zahnarzt denn von sich gegeben?
Frank Wilke
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Ein toller Spezialist,
in oben genannten Fall welcher fast schon verjährt ist,
eine Empfehlung für Zusatzversicherung aussprechen
grenzt schon an Beihilfe zum Betrug.
Der Link führt zu einer Firma
PROFITScout GmbH
eine Profit GmbH wenigstens ein ehrlicher Name
[quote]Damit werden lästige Vertreterbesuche vermieden[/quote]
solange der Vertreter nicht KV-Spezialist heißt habe ich nix gegen Vertreter-Besuche.
Gruß
eines Vertreters welcher gerne zum Kunden geht und für seine Aussagen
auch gerade stehen muss.
in oben genannten Fall welcher fast schon verjährt ist,
eine Empfehlung für Zusatzversicherung aussprechen
grenzt schon an Beihilfe zum Betrug.
Der Link führt zu einer Firma
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eine Profit GmbH wenigstens ein ehrlicher Name
[quote]Damit werden lästige Vertreterbesuche vermieden[/quote]
solange der Vertreter nicht KV-Spezialist heißt habe ich nix gegen Vertreter-Besuche.
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auch gerade stehen muss.
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