Wie als Student nach der Bundeswehr versichern?

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Wie als Student nach der Bundeswehr versichern?

Beitragvon Gast » 05.04.2006, 09:41

Ich habe eine (leider schon dringende) Frage zur GKV/PKV.
Erstmal kurz meine persönliche Situation:
Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder, meine Frau ist nicht
berufstätig. Ich bin Zeitsoldat bis 30.09.2006, d.h. ich habe bis
dahin Anspruch auf freie Heilfürsorge, meine Familie ist zu 70 (Frau)
bzw. 80% (Kinder) über die Beihilfe abgesichert, den Rest übernimmt
die Debeka. Nach dem 30.09.2006 erhalte ich für drei Jahre
Übergangsgebührnisse in Höhe von 90% meiner jetzigen Dienstbezüge und
bin für diese Zeit ebenfalls zu 70% beihilfeversichert.
Ab übermorgen, 01.04., bin ich gleichzeitig Student (unter
Freistellung vom milit. Dienst).
Die DAK kann mich für ein Jahr in die Studentische KV aufnehmen,
dabei verschenke ich jedoch die Beihilfe. Anschließend würde mich die
DAK weiterversichern, dann aber zum regulären Beitrag von 13,8%.
Über die nächsten dreieinhalb Jahre gesehen würde ich, wenn ich mich
für Beihilfe+PKV entscheide, etwa 1400 € im Vergleich mit GKV+kleiner
Zusatzversicherung sparen. Und dabei noch eine bessere Leistung
haben.
Aber was ist danach? Ich werde nämlich danach noch ein bis eineinhalb
Jahre für das Studium brauchen. Kann ich dann noch in die GKV? Wenn
ja - wie hoch wird der Beitrag sein? Wenn nicht - geht es über einen
"Umweg", indem ich einen Job über 401 € annehme? Oder ist die einzige
Möglichkeit, daß ich bei meiner Frau familienversichert bin,
vorausgesetzt, daß sie dann einen Job hat?

Frank
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Beitragvon Frank » 05.04.2006, 11:21

Wenn Sie sich für die Beihilfe und private Krankenversicherung entscheiden,
müssen Sie sich und Ihre Familie die letzen 3 Semester komplett privat
versichern. Rechnen Sie mit ca. 500 EUR Monatsbeitrag. Wenn Ihre Frau
dann eine versicherungspflichtige Tätigkeit (ab 401 EUR/Monat) aufnimmt
uns Sie kein Einkommen (oder bis 350 EUR/Monat) haben, wären Sie
in der Familienversicherung Ihrer Frau mitversichert.

Sie selbst können nicht einfach nach Ende der Übergangsgebührnisse in die
GKV wechseln. Es sei denn, Sie nehmen eine versicherungspflichtige
Tätigkeit auf.

Es stellt sich auch die Frage, was Sie nach dem Studium machen. Wenn
Sie einen Job haben werden, wo Sie voraussichtlich weiterhin privat versichert
wären könnten, würde es natürlich Sinn machen, in der Privaten zu bleiben.

Also ich würde, schon aufgrund der besseren medizinischen Versorgung, in
der Privaten / Behilfe bleiben und vorausschauend planen, dass meine Frau
Arbeit hat und selbst versichert wird. Die Kinder werden immer bei dem
Elternteil mitversichert, welches das höhere Einkommen hat.

Gast

Beitragvon Gast » 05.04.2006, 14:29

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Mittlerweile habe ich mich auch
so entschieden, wie Sie es angeraten haben.
Wir waren am überlegen, was geschieht, wenn meine Frau zu dem Zeitpunkt, an dem die
Übergangsgebührnisse und somit auch die Beihilfe aufhören, keine Arbeit
finden sollte. Denn die Beiträge zur 'vollen' PKV wären dann doch höher
als bei der GKV (ca. 720 vs. 130 €). Aber nach Recherchen
( www.arbeitsmarktreform.de , www.bmas.de ) und Anruf beim Bürgertelefon des
BMAS) stand fest, dass - entgegen der Aussage des Beraters der GKV -
meine Frau (und die ganze Familie) in diesem Fall ALG II bekommen würde,
und sie dann somit pflichtversichert ist; die Familie entsprechend
familienversichert.


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