Wartezeiten Kinder PKV (Beihilfe)

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konselle
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Wartezeiten Kinder PKV (Beihilfe)

Beitragvon konselle » 01.03.2008, 15:55

Hallo,

meine zwei Kinder sind bislang bei meinem Mann familienversichert (freiwillig versichert, höheres Einkommen als ich). Ich möchte sie jetzt beihilfekonform privat versichern. Meine Versicherung (BBV) hat drei Monate allgemeine Wartezeit, die nur nach ärztlicher Untersuchung evtl. erlassen werden. Für kleine Kinder sind mir drei Monate Wartezeit zu heikel. Gibt es Alternativen? Die Familienversicherung ist ja sicher sofort beendet mit Eintreten des neuen Vertrags, "Überbrücken" also nicht möglich?

Cassiesmann
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Re: Wartezeiten Kinder PKV (Beihilfe)

Beitragvon Cassiesmann » 01.03.2008, 16:58

konselle hat geschrieben:Hallo,

meine zwei Kinder sind bislang bei meinem Mann familienversichert (freiwillig versichert, höheres Einkommen als ich). Ich möchte sie jetzt beihilfekonform privat versichern. Meine Versicherung (BBV) hat drei Monate allgemeine Wartezeit, die nur nach ärztlicher Untersuchung evtl. erlassen werden. Für kleine Kinder sind mir drei Monate Wartezeit zu heikel. Gibt es Alternativen? Die Familienversicherung ist ja sicher sofort beendet mit Eintreten des neuen Vertrags, "Überbrücken" also nicht möglich?


Hallo,

klären Sie bitte mit Ihrer Beihilfestelle ab, ob diese mitspielt. Es gibt einen Vorrang der Familienversicherung, somit kann es sein, dass die Beihilfe keine Leistungen für Ihre Kinder gewährt.

Normalerweise wird die Vorversicherung in der GKV angerechnet, woher stammt die Aussage mit der Wartezeit? Es gibt Versicherer, die keine Wartezeit haben, nur nehmen nicht alle Versicherer Kinder ohne deren Eltern.

Gruß
CM

konselle
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Beitragvon konselle » 02.03.2008, 12:36

Hallo CM,

die Beihilfestelle hat mir auf meine Erklärung, ich wolle meine Kinder jetzt privat versichern, nur mitgeteilt, ich solle dann gleich den Nachweis schicken. Danke trotzdem für die Warnung, ich werde noch einmal nachhaken.

Die Wartezeit steht explizit so auf dem Versicherungsschein (anders AVB: Vorversicherung in der GKV "kann" angerechnet werden, offenbar nicht realisiert für meinen Fall). Ich bin bei derselben Versicherung, wo ich den Antrag für die Kinder gestellt habe.

Ist es denkbar, dass die GKV in der Wartezeit per Familienversicherung zahlt, oder endet die Familienversicherung definitiv mit Abschluss der PKV?

Grüsse.

konselle.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 02.03.2008, 13:04

Hallo,

haben Sie der BBV die Vorversicherung in der GKV nachgewiesen? Lassen Sie denen einen Vorversicherungsnachweis der GKV zukommen und die Wartezeit wird aufgehoben werden.

Warum hat Ihnen dies nicht der Mensch gesagt, der Sie versichert hat (Geld dafür bekommen hat)???

Gruß
CM


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