Übergangszeit Beihilfe nach Studium?

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Julia_M
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Übergangszeit Beihilfe nach Studium?

Beitragvon Julia_M » 30.04.2008, 14:55

Hallo!
Gibt es eine Übergangszeit von der Beihilfe für Studenten, wenn man nach dem Studium auf Jobsuche ist?
Normalerweise ist die Beihilfe doch an das Kindergeld gekoppelt, aber in einem älteren Beitrag hier wurde auf eine evtl. Änderung hingewiesen (falle mit meinen 26 Jahren noch in die Übergangsregelung).

Meine Situation: War bisher zu 20% PKV und 80% Beihilfe über meine Mutter versichert. Habe seit Ende Februar mein Diplom (samt Urkunde). Meine Mutter hat meinen Abschluss gleich gemeldet (LBV) und vor einer Woche Bescheid bekommen, dass meine Beihilfe zusammen mit dem Kindergeld zum 1.3. wegfiel. Das Semester ging noch bis zum 30.3., eine Studienbescheinigung habe ich sogar noch bis zum 30.9., da die Rückmeldefrist noch in meiner Prüfungsphase war und ich erst heute (!) mein Diplom-Zeugnis (statt nur Urkunde) abholen konnte. Demnach bin ich noch nicht exmatrikuliert, aber anscheinend enden die Bezüge mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet, da ich bereits seit einem Jahr einen Gewerbeschein habe und im März auch wieder angefangen habe selbstständig Geld zu verdienen. Nun habe ich sehr wahrscheinlich in zwei Wochen einen Vertrag als Angestelle und falle dann automatisch in die GKV.

Meine PKV hat mir jetzt einen Basistarif (nicht Studenten- oder Ausbildungstarif) rückwirkend zum 1.3. für 160 € (inkl. Pflegeversicherung) mit 400 Euro Selbstbehalt angeboten.

Gibt es wirklich keine Möglichkeit, die Beihilfe für 2 oder 3 Monate länger zu beziehen? Ich habe von Übergangsfristen bis 18 Monaten gehört und Studenten, die in der GKV sind, haben nach Abschluss doch auch meist noch ein weiteres Semester Versicherungsschutz.

Vielen Dank!

Frank
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Re: Übergangszeit Beihilfe nach Studium?

Beitragvon Frank » 05.05.2008, 21:55

Julia_M hat geschrieben:Gibt es wirklich keine Möglichkeit, die Beihilfe für 2 oder 3 Monate länger zu beziehen? Ich habe von Übergangsfristen bis 18 Monaten gehört und Studenten, die in der GKV sind, haben nach Abschluss doch auch meist noch ein weiteres Semester Versicherungsschutz.
Vielen Dank!


Hallo Julia,

im Ländle Baden-Württemberg ist es so, dass bis zum Ende des Kalenderjahres weiter Beihilfe gewährt wird. In den anderen Beihilfevorschriften ist zum nächsten ersten eines Monats Schluss, wenn der Beihilfeanspruch wegfällt.

In der gesetzlichen Versicherung ist es so, dass die studentische Krankenversicherung bis zum Ende des laufenden Semesters gilt, wo der Anspruch auf StKV wegfällt.

In deinem Fall sehe ich auch nur die Möglichkeit auf eine private Versicherung um die Lücke zu schließen. Wenn du aber noch immatrikuliert bist, sollte die der Versicherer eine PKV nach Ausbildungskonditionen anbieten.

Gruß
Frank

Julia_M
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Beitragvon Julia_M » 07.05.2008, 00:10

Danke für die genaue Auskunft!
Endlich mal Klarheit.
Höchst seltsam, dass das in Baden-Württemberg anders gehandhabt wird - aber das nennt man dann wohl Föderalismus.
Und für die PKV ein ziemlich teurer Verwaltungsaufwand für drei, vier Monate Übergangszeit.


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