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Beihilfeberechtigung Kind in Berufsausbildung

Verfasst: 17.05.2008, 13:27
von Experte_24
Hallo Gemeinde,

kenne mich mit der Beihilfe nicht richtig aus und habe eine Frage:

Mutter, 3 Kinder

Kind 1: Macht Abitur, bekommt nach wie vor Beihilfe
Kind 2: dto
Kind 3: Beginnt Berufsausbildung im Sommer

Meine Frage zu Kind 3:
imho wird es doch automatisch Plfichtversichert in der GKV, oder besteht während der Berufsausbildung weiterhin ein Beihilfeanspruch ?

Kann mir jemand helfen ??

Danke !!!

Verfasst: 17.05.2008, 13:32
von Frank
Hallo Heiko,

als Azubi wird das Kind versicherungspflichtig und fliegt aus der Beihilfe. Es sein denn, es handelt sich um Schule oder Studium. Aber klassische Berufsausbildung führt zur GKV-Pflicht.

Gruß
Frank

Verfasst: 17.05.2008, 13:34
von Experte_24
Gracias, das wollte ich nur nochmal bestätigt haben. Für die Mutter dürfte sich im Beihilferecht Hessen ja nichts ändern, da das Kind nach wier vor berücksichtigungsfähig ist, oder ?

Verfasst: 17.05.2008, 13:40
von Frank
Solange es Kindergeld gibt, bleibt es auch berücksichtigungsfähig.

Ich mail die mal ein Handbuch mit allen Infos.

Verfasst: 17.05.2008, 13:41
von Experte_24
Super, Danke !