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Ehemann bei der Bundeswehr

Verfasst: 31.05.2008, 07:26
von Steffi85
Mein Mann ist ab 1.7. wieder beim Bund, ich bin immoment zuhause, da wir eine 1 jährige Tochter haben, wie ist das mit meiner Krankenversicherung? Habe gehört das ich mich Privat versichern muss, stimmt das?

Verfasst: 31.05.2008, 11:49
von Frank
Hallo Steffi,

du bekommst 70% und deine Tochter 80% Beihilfe des Bundes. Das bedeutet, dass der Bund den Großteil der Behandlungskosten übernimmt und ihr den Rest mit eine privaten Versicherung absichern müßt.

Gruß
Frank

Verfasst: 01.06.2008, 03:42
von E.Kacmaz
Was war vor der Geburt des Kindes?
Warst Du da Angestellt und selber versichert?
Dann bist Du während der Elternzeit Beitragsfrei in der GKV versichert, sofern Du pflichtversichert warst.

Verfasst: 02.06.2008, 08:09
von Steffi85
Ich war vor der Geburt in der ausbildung(bzw.) bin damit gerade fertig geworden und war dann schwanger, also keine elternzeit

Verfasst: 02.06.2008, 17:24
von E.Kacmaz
Und Du dann familienversichert?

Verfasst: 02.06.2008, 22:02
von Rossi
Jooh, die Familienversicherung über Deine Eltern wäre ne Möglichkeit.

Allerdings geht dieses nur dann, wenn Du noch keine 23 Jahre alt bist. Und das Enkelkind kann man dann auch in die Familienversicherung der Großeltern packen.

Verfasst: 03.06.2008, 22:30
von Steffi85
Habe mich jetzt bei der AOK informiert und die sagten mir , das ich , solange ich das elterngeld beziehe, versichert bin(also noch ein halbes jahr), und dann soll ich mich privat versichern. Bin schon 23...

Verfasst: 03.06.2008, 23:53
von Rossi
Okay, dann ist es relativ einfach.

Du bist vor dem Mutterschaftsgeld versicherungspflichtig (Azubi gegen Arbeitsentgelt) gewesen! In dieser Konstellation bleibt die Mitgliedschaft während des Elterngeldes weiterhin bestehen. Und sie ist sogar gem. § 192 SGB V kostenfrei.

Wenn das Elterngeld ausläuft, dann erlischt auch die Mitgliedschaft.

Verfasst: 04.06.2008, 16:39
von Steffi85
ok, vielen dank für die hilfe