Heimunterbringung

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himmelstoesser
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Heimunterbringung

Beitragvon himmelstoesser » 30.06.2008, 08:30

Hallo,
ich wende mich mit zwei Fragen an das Forum, die ich für meinen Großvater (95 Jahre) geklärt haben möchte.

Meine Großvater ist Bremischer Beamter bzw. Pensionär und erhält Beihilfe von der Performa Nord. Gleichzeitig ist er Mitglied der gesetzlichen KV.

Es geht hier um § 4a der Brem. BHVO. Meine Großeltern leben seit 2 Jahren im Pflegeheim haben eine anerkannte Pflegestufe (I und II). Fraglich ist, ob meinem Großvater ein Zuschuss an Unterkunft und Verpflegung zu gewähren ist. Rein rechnerisch habe ich die Angelegenheit schon von meiner eigenen Beihilfestelle prüfen lassen. Was aber m.E. nicht schlüssig ist, ist die Berücksichtigung des anrechenbaren Einkommens der Ehepartner (Eigenanteil 70 % der Einkommen) nach Abs. 6 Nr. 2. Gibt es irgenwo Literatur mit Kommentierungen zu diesen Vorschriften und welche Tatbestände wirken sich einkommensmindernd aus, z.B. gesundheiltiche wie Demenz oder ggf. die Anerkennung der Schwerbehinderung zu 100 %? Zurzeit werden beide Renten voll zur Ermittlung des Einkommens herangezogen.

Des Weiteren würde mich interessieren, ob es möglich ist, dass das Heim direkt mit der Performa abrechnet. Letzte Aussage war, dass der Anspruch nicht abgetreten werden kann. Jetzt erhält Opa eine monatliche Zahlung und muss erst nach 6 Monaten die Abrechnung mit der Beihilfe vornehmen. Schön wäre es aber, wenn die Beihilfestelle direkt mit dem Heim abrechnen könnte, macht die KV ja schließlich auch.

Was hier den älteren Leuten an Schriftverkehr entgegengebracht wird, ist schon erstaunlich. Null Dienstleistung und Service. Wie soll ein älterer Mensch Antworten aus einem §-Dschungel entschlüsseln können. Ist überhaupt noch erstaunlich, dass Opa mit 95 Jahren immer noch die Schreibmaschine bedienen kann.

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Bemühungen .-.
Himmelstoesser

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