Risikozuschlag private Krankenversicherung als Beamter

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Flash

Risikozuschlag private Krankenversicherung als Beamter

Beitragvon Flash » 22.07.2006, 16:46

Ich werde im August Beamter auf Probe und muss mir eine private
Krankenversicherung suchen. Bin bei einer Gesellschaft gewesen, die ich von
einem Bekannten empfohlen bekommen habe. Dort habe ich alle Angaben
zu Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben. Nach einer Woche
Abwarten und meiner Rückfrage beim Sachbearbeiter teilte mir dieser
mit, dass ich einen Risikozuschlag von 30 % zu erwarten hätte (ist
soweit ich informiert bin das Max.) und wahrscheinlich keine Aufnahme
in den zusätzlich versicherbaren Ergänzungstarif erfolgen könnte. Ergo
bekomme ich nur eine Grundversorgung (Tarif habe ich leider nicht im
Kopf).

Meine Fragen:
1. Ich wäre mit einer Grundversorgung (wie momentan in der GKV) auch
einverstanden, weiss aber nicht genau, ob es sich nicht doch lohnt,
auf den Ergänzungstarif zu bestehen? Kennt jemand die Sonderleistungen
dieses Tarifs?

2. Welche Möglichkeiten habe ich, diesen Ergänzungstarif ggfs. noch zu
erreichen (Arztbriefe etc.) habe ich schon beim Antrag abgegeben.

3. Ist es ratsam, sich noch bei anderen Versicherungen um einen
Versicherungsschutz zu bemühen, oder besteht dann die Gefahr eines
"schlechten Scorings" (kenne ich von Darlehensanfragen bei Banken)?

Andi
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Beitragvon Andi » 22.07.2006, 16:51

Hallo,

Neben der Grundversorgung bieten die Gesellschaften Ergänzungstarife an,
welche die Restkosten zahlen, die die Beihilfe nicht übernimmt. Dies
sind i.d.R. Leistungen für Zahnersatz, Hilfsmittel, Heilpraktiker und
Behandlungen im Ausland (z.B. medizinisch notwendigen
Rücktransport).

Weiterhin leisten diese Tarife bei stationärer Behandlung im Krankenhaus
auch die gesondert berechenbaren (wahl)ärztlichen Honorare, die über
die Höchstsätze der Gebührenordnung der Ärzte hinausgehen.

Ohne diesen Ergänzungsschutz bleibt man auf viel Geld sitzen. Die Chance,
dass ein einmal erhobener Risikozuschlag mal zurück genommen wird ist gering.

Wenn es einmal geprüft wurde, lohnt es sich in der Regel kaum, weitere
Atteste einzureichen, da die Gesellschaft sich alle Informationen eh besorgt
hat.

Ein weiteres Problem ist, dass durch die zukünftigen Beitragserhöhungen
auch der 30%ige Zuschlag mitwächst.

Ich würde auf jeden Fall eine zweiten Antrag bei einer anderen Gesellschaft
stellen. Es gibt für die Krankenversicherung keine Probleme bezüglich
einem schlechten "Scoring".

Frank
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Beitragvon Frank » 22.07.2006, 16:54

Da Sie ja jetzt gesetzlich versichert sind und Beamter werden, gilt für
Sie die Öffnungsklausel für Beamte. Eine private Krankenversicherung
darf einen Antrag nicht ablehnen und max. 30% Risikozuschlag verlangen.

Es ist also wahrscheinlich, dass alle anderen Gesellschaften genauso
reagieren werden.

Infos zur Öffnungsklausel unter http://www.pkv.de/downloads/iOeffnung.1.pdf

Flash

Beitragvon Flash » 22.07.2006, 16:58

Super, das hat mir sehr holfen! 1000 Dank; mein Ansprechpartner
bei der KV meinte, eine generelle Öffnung für Beamtenanfänger gäbe
es gar nicht, und wenn dann immer nur mit 100 % Beitragszuschlag.
Aber das Schreiben steht ja auf dem Server des PKV e.V.

himan
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Beitragvon himan » 26.07.2006, 21:14

Das gilt nur bei Erstverbeamtung!

Frank
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Beitragvon Frank » 26.07.2006, 21:40

Wenn er Beamter auf Probe wird, klingt das doch sehr nach Erstverbeamtung.


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