Beihilfeanspruch bei Direktzusage?
Verfasst: 16.08.2008, 14:54
Hallo zusammen,
ich möchte wissen, ob ich bei Beurlaubung und Verzichtserklärung auf einen Beihilfeanspruch auch im Versorgungsfall auf die Beihilfe verzichten muss?
Ich bin Angestellter im öffentl. Dienst, PKV 100 %, Versorgungsanwärter.
AG lagert uns gemäß § 613a BGB aus und verlangt eine zeitlich unbegrenzte und unwiderrufliche Verzichtserklärung auf einen bestehenden Beihilfeanspruch.
Ich habe derzeit keinen Anspruch auf Beihilfe, weil ich noch keine Direktzusage habe. Meine Frage:
Gilt diese Verzichtserklärung auch über den Versorgungsfall hinaus, also bei Pensionserhalt?
Ich hatte geplant, bei Erhalt der Direktzusage meinen PKV -Anteil auf 50 zu reduzieren und bei Pensionsantritt auf 30 % zu reduzieren.
Ohne Beihilfeanspruch müßte ich meine PKV zu 100 % finanzieren. Gibt es in diesem Fall einen Zuschuss durch die deutsche Rentenversicherung?
Vielen Dank für eine Antwort.
Gibt es auf dieses Thema spezialiserte Anwälte?
Mit freundlichen Grüßen
Paul
ich möchte wissen, ob ich bei Beurlaubung und Verzichtserklärung auf einen Beihilfeanspruch auch im Versorgungsfall auf die Beihilfe verzichten muss?
Ich bin Angestellter im öffentl. Dienst, PKV 100 %, Versorgungsanwärter.
AG lagert uns gemäß § 613a BGB aus und verlangt eine zeitlich unbegrenzte und unwiderrufliche Verzichtserklärung auf einen bestehenden Beihilfeanspruch.
Ich habe derzeit keinen Anspruch auf Beihilfe, weil ich noch keine Direktzusage habe. Meine Frage:
Gilt diese Verzichtserklärung auch über den Versorgungsfall hinaus, also bei Pensionserhalt?
Ich hatte geplant, bei Erhalt der Direktzusage meinen PKV -Anteil auf 50 zu reduzieren und bei Pensionsantritt auf 30 % zu reduzieren.
Ohne Beihilfeanspruch müßte ich meine PKV zu 100 % finanzieren. Gibt es in diesem Fall einen Zuschuss durch die deutsche Rentenversicherung?
Vielen Dank für eine Antwort.
Gibt es auf dieses Thema spezialiserte Anwälte?
Mit freundlichen Grüßen
Paul